Lieferung eines Kanalreinigungsfahrzeuges
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB32 Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67659
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ste-kl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Kanalreinigungsfahrzeuges
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung eines einsatzbereiten, kombinierten Saug- und Spülfahrzeuges mit Wiederaufbereitung.
Aufbau und Fahrgestell werden in getrennten Losen ausgeschrieben. Das separat ausgeschriebene Fahrgestell muss zur Koordinierung in enger Absprache zur termingerechten Anlieferung im Herstellerwerk gewährleistet werden. Dieses Fahrzeug muss schlüsselfertig sein, d.h. voll fahrbereit und straßenverkehrszulassungsfähig ausgeliefert werden.
Der Bieter hat eine genaue Beschreibung der angebotenen Leistung entsprechend der Leistungspositionen abzugeben. Der Bieter muss seine Leistung derart anbieten, dass das Saugfahrzeug ohne Einschränkungen oder Nachrüstungen oder baulichen Veränderungen nach Übernahme einsatzfähig ist. Beim Bau des Fahrzeuges sind die jeweils gültigen Gesetze und Normen, insbesondere die Unfallverhütungs- und sicherheitstechnischen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland, sowie die Richtlinien für EG- Maschinen,
Sicherheit, Druckgeräte, Geräuschmessung, Anforderungen an Kommunalfahrzeuge Saug-/Spülfahrzeuge,
Symbole, Sicherheitskennzeichnung und die Aufbaurichtlinien des Fahrgestellherstellers zu beachten.
Eine EG Konformitätserklärung des Fahrzeuges gemäß EG- Richtlinie Maschinen 89/392 EWG Anhang IIA muss bei Übernahme durch den Auftraggeber übergeben werden.
Lieferung eines Fahrgestelles für Hochdruckspül- und Saugwagen
67659 Kaiserslautern, Blechammerweg 50
Technische Daten des Fahrgestelles/Fahrerhauses - Antrieb 8 x 4
- Radstand 3600 mm
- Zulässiges Gesamtgewicht: 32.000 kg
- Vorderachse: 9.000 kg
- Antriebsachse 1: 9.500 kg
- Antriebsachse 2: 9.500 kg
- Nachlauflenkachse: 9.000 kg
- Steuermodul für externen Datenaustausch mit Aufbaufunktionalität,
- Wasserkühler und Ladeluftkühler,
- externer Getriebeölkühler mit temperaturgeregeltem Lüfter,
- Fliegenschutzgitter vor dem Kühler,
- Geschwindigkeitsbegrenzer,
- Luftansaugung hinter dem Fahrerhaus, in möglichst großem Abstand zur Auspuffanlage,
- Auspuffrohr nach oben variabel,
- Endrohrkrümmer für Auspuff aus Edelstahl.
-
-
- Getriebe:
- Automatisiertes Schaltgetriebe,
-
- NMV: ausgelegt mind. 3.000 Nm
-
- Übersetzung i = 1,0-1,3
- Im Leistungsumfang ist die TÜV-Abnahme enthalten
Lieferung Aufbau für Hochdruckspül- und Saugwagens
67659 Kaiserslautern, Blechammerweg 50
Lieferung und Montage von 1 Stück kombinierten Saug- Druckspülaufbau mit Wasseraufbereitung zur hydrodynamischen Reinigung von Abwasserkanälen,
montiert auf einem 4- Achs LKW-Fahrgestell wie beschrieben.
1. Zylindrischer Stahlbehälter mit eimen Volumen von 13500 l in Vakuum- und druckfester Ausführung mit Entleerungskolben für einen Betriebsdruck von 0,5 bar.
2. Schlammkammer mit außen verstärkter Entleerungsklappe, großer Schüttblende, Saug- und Entleerungsstutzen DN 125 3. Wasserkammer mit Mannloch DN 500 Befülleinrichtung und -leitungen einschl. Schiebern, Absperrventilen und Anzeigen.
4. Saug- Druck- Anlage Wasserring-Vakuumpumpe (mind. 3100 cbm/h) 5. Hochdruckanlage Dreiplunger-Hochdruckkolbenpumpe (mind. 410 l/min bei 175 bar) 6. Hochdruckhaspeln mit Spülschlauchantrieb für mind. 300 m Hochdruckschlauch DN 32.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat das Vorliegen der geforderten Kriterien sowie das Nicht vorliegen von Ausschlussgründen nachzuweisen. Die Nachweise können durch Eigenerklärung gemäß dem anliegenden Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung des Bieters" erbracht werden oder durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Mit dieser wird insbesondere erklärt, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) vorliegen bzw. dass im Falle des Vorliegens von Ausschlussgründen Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB getroffen wurden. Ferner wird erklärt das Unternehmen:
— kommt den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzl. Sozialversicherung ordnungsgemäß nach.
— hat sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet und ist ordnungsgemäß eingetragen (§ 44 Abs. 1 VgV).
— hat eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen mindestens in dem geforderten Umfang.
— ein Handelsregisterauszug (nach separater Aufforderung) nachweisen kann.
Auf Anforderung sind die Erklärungen innerhalb von 6 Kalendertagen mit Nachweisen zu belegen.
Diese Nachweise/Erklärungen können auch im Wege der zugelassenen Präqualifizierungssysteme, d.
h. durcheine aktuell gültige Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis, erbracht werden, wenn dort inhaltsgleiche Erklärungen bestehen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben in der Eigenerklärung zur Eignung auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Dies gilt auch für eingesetzte Nachunternehmen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Daneben ist eine Eigenerklärung über die Auskunft zur Zuverlässigkeits- und Eignungsprüfung bzw. zur Selbstreinigung des Unternehmens einzureichen
Die Eignung ist durch Eigenerklärungen gemäß VHB-Formblatt L 124 (Eigenerklärungen zur Eignung)nachzuweisen. Die darin genannten Bestätigungen/ Nachweise der Eigenerklärungen sind vom Bieter innerhalbvon 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bestätigungen/Nachweiseauch für diese anderen Unternehmen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestellevorzulegen.
Die Eignung ist durch Eigenerklärungen gemäß VHBFormblatt L 124 (Eigenerklärungen zur Eignung)nachzuweisen. Die darin genannten Bestätigungen/ Nachweise der Eigenerklärungen sind vom Bieter innerhalbvon 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen. Beruft sich der Bieter zurErfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bestätigungen/Nachweise auch für diese anderen Unternehmen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieterunverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter I.1 benannte Kontaktstelle schriftlich daraufhinzuweisen.
Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare bereitgestellt,die zwingendzu verwenden sind. Die Bereitstellung der Musterformulare sowie der weiterenVergabeunterlagenerfolgtüber die Transaktionsplattform www.subreport.de . Die Vergabeunterlagen sind nurbei der Vergabeplattform www.subreport.de kostenlos herunterladbar. Bieter sind selbstverantwortlich fürdas Herunterladen und das Nachvollziehen etwaig ergänzend eingestellter Unterlagen und vorgenommenerÄnderungen. Die verbindliche Kommunikation (z.B. Bieterfragen) erfolgt über die Vergabeplattform. Fragenwerden auch nur dort beantwortet.
Fragen sind bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltendgemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt undgegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls biszur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist nach § 134 Abs.1,2 GWB erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenenNichtberücksichtigung ihres Angebots, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit derAbsendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10Kalendertage) vergangen sind. Gemäß §135 Abs. 2 GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nurfestgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis desVerstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat derAuftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Fristzur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung derAuftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.