X/K2AK/MA078/MB524 Cluster Simulation (Teilersatz) Referenznummer der Bekanntmachung: 6002214772-BAAINBw K2.1K
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
X/K2AK/MA078/MB524 Cluster Simulation (Teilersatz)
6002214772-BAAINBw K2.1K
Modernisierung veralteter HPC Komponenten
Zum Erhalt sowie zur Optimierung der Simulationsfähigkeit im Bereich Schutz und Wirkung werden im Rahmen dieser Beschaffung bestehende, respektive veraltete, Hard- und Software-Komponenten durch moderne Systeme ersetzt. Im Detail wird ein überalterter High Performance Cluster (HPC) durch die Beschaffung von neuen HPC Rechenknoten modernisiert. Zudem müssen zwei Pre- und Postprocessing Workstations sowie ein Storage für das neue HPC-System beschafft werden. Die Hardwarekomponenten sind in bereits vorhandene Serverschränke im technisch / wissenschaftlichen Serverraum der WTD 52 zu integrieren.
Schneizlreuth
Es wird ein komplexes Gesamtsystem beschafft
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Formloser Teilnehmerantrag mit folgenden Angaben und Anlagen:
- Bezeichnung des Bewerber-/Bieterunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als ein Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnehmeranträge gem. Ziffer IV.2.2 bzw- vergleichbarer Nachweis innerhalb der Europäischen Union
- Unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw-B-V034).
Das Formular steht zum Download unter www.baainbw.de/Vergabe/Unterlagen zur Angebotsabgabe bereit.
Die Angaben werden ggf. von der Vergabestelle durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO überprüft.
Ausländische Bewerber/Bieter übersenden nach Aufforderung durch den Auftraggeber eine gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine - auf Aufforderung des Auftraggebers auch beglaubigte - Übersetzung ins deutsche beizulegen.
- Aktuelle Bankerklärung mit Aussagen zum Zahlungsverhalten,
zur Geschäftsverbindung/Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung. Aktuell sind Bankerklärungen aus den letzten sechs Monaten, gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnehmeranträge dieser Bekanntmachung.
- Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) und den Umsatz für den durch den Auftragsgegenstand genutzten Geschäftsbereich der letzten drei Geschäftsjahre. Der Mindestumsatz sollte über als 500 TEuro pro Jahr liegen. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft/einen Gewerbezentralregisterauszug über den Bewerber/Bieter
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Mindestens zwei Referenzen über frühere vergleichbare oder umfangreichere ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich High-Performance-Cluster / Linux-Cluster / Supercomputing in den letzten drei Jahren. Folgende Angaben sind pro Referenz zu machen:
- Kurze Darstellung der Referenztätigkeit einschließlich des Auftraggebers (mit Einstufung als öffentlich bzw. privat), des Leistungsortes, Leistungszeitraums, eingesetztes Personal (Anzahl und Qualifikation), Auftragswertes (ca. Angaben bzw. Größenordnungen ausreichend)
- Benennung eines Ansprechpartners beim Referenzgeber mit Name, Adresse und Telefonnummer
Die Inbetriebnahme des Gesamtsystems hat durch ausreichend qualifizierte Mitarbeiter des Auftragsnehmers zu erfolgen. Mit dem Teilnahmeantrag hat eine Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, zu erfolgen. Die Fachkräfte müssen über Linux-Kenntnisse im Bereich Linux-Cluster verfügen. Die Kenntnisse sind durch nachprüfbare Referenzen, Zertifikate oder Bescheinigungen nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit