Abtransport und Verwertung von Sieb- und Rechenrückständen, Sandfangrückständen, Abfällen aus der Kanalreinigung und Straßenkehricht des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebs Landau Referenznummer der Bekanntmachung: VgV 01 EWL/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landau in der Pfalz
NUTS-Code: DEB33 Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 76829
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]029
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landau.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landau in der Pfalz
NUTS-Code: DEB33 Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 76829
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]029
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.auftragsboerse.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abtransport und Verwertung von Sieb- und Rechenrückständen, Sandfangrückständen, Abfällen aus der Kanalreinigung und Straßenkehricht des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebs Landau
Abtransport und Verwertung von Sieb- und Rechenrückständen, Sandfangrückständen, Abfällen aus der Kanalreinigung und Straßenkehricht des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebs Landau
Kläranlage, Am Hölzel 32, 76829 Landau in der Pfalz
Beim Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau fallen pro Jahr an:
- ca. 80 t Sieb- und Rechenrückstände ("Rechengut")
- ca. 160 t Sandfangrückstände ("Sandfanggut")
- ca. 220 t Straßenkehricht
- ca. 100 t Abfälle aus der Kanalreinigung ("Kanalräumgut")
- ca. 100 t Abfall aus der Sinkkastenreinigung ("Sinkkastengut")
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht bis zum 30.11. des vorigen Jahres von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird. Unbeschadet des Satzes 1 endet das Vertrags-verhältnis spätestens am 10.05.2026.
Nebenangebote sind zugelassen für die nachfolgend genannten Bereiche:
Wahl der AVV-Abfallschlüssel
Unter Umständen existieren weitere Verwertungswege unter Verwendung alternativer, geeig-neter Abfallschlüssel unter Berücksichtigung der Analysenergebnisse. Die Bieter können da-her auch Nebenangebote mit (teilweise oder komplett) anderen Abfallschlüsseln abgeben. Die Nebenangebote müssen alle anderen Voraussetzungen des Hauptangebotes erfüllen. Voraussetzung ist, dass die durchgeführten Tätigkeiten (Sammeln, Befördern Behandeln, Verwerten etc.) für den jeweiligen alternativen Abfallschlüssel zertifiziert sind. Das bedeutet, dass das Unternehmen, das die jeweilige Tätigkeit durchführt, ein gültiges Zertifikat nach §§ 56, 57 KrWG vorweist. Liegt kein Zertifikat für die angegebene Tätigkeit in Kombination mit dem alternativen Abfallschlüssel vor, wird das jeweilige Nebenangebot ausgeschlossen.
Neben dem Angebotspreis wird der Auftraggeber auch die Ökoeffizienz- und Klimaschutzaspekte bei der wirtschaftlichen Wertung des Angebotes berücksichtigen.
Zunächst wird der Bruttoangebotspreis für die Verwertung des Abfalls für ein Kalenderjahr ermit-telt. Maßgeblich ist die angegebene Jahresmenge.
Die so ermittelten Bruttojahreskosten für die Verwertung der Abfälle werden mit einem Malus pro Entfernungskilometer beaufschlagt. Dabei wird der Hin- und Rückweg berücksichtigt, also die einfache Entfernung von der Verwertungsanlage zur Übernahmestelle verdoppelt. Zum Berechnen des Malus werden die Kosten k des CO2- Ausstoßes nach den politischen Vorgaben des AG mit einem Umweltkostenfaktor in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR je Mg oder 0,04 € je kg CO2 Emission veran-schlagt.
Im einfachsten Fall werden alle Materialien über die gleiche Entfernung transportiert. Dann kann die Summe aller Materialien verwendet werden. Für die genannten Jahres-Schätzwerte ist die Summe gleich 670 Mg.
Basierend auf einer CO2-Äquivalente mco2 von 0,09 kg CO2 pro Mg Material und pro gefahrenem Kilometer wird die Belastung berechnet. Mit einer jährlichen Materialmenge M und einer Strecke S folgt dann die Berechnungsformel:
Malus = M * mco2 * S * k
Werden die Materialien über unterschiedliche Entfernungen transportiert, wird der Malus als Summe der jeweiligen Umweltkosten berechnet. Der Malus wird zu dem Bruttojahresangebotspreis addiert und ergibt so den Wertungspreis:
Wertungspreis = Angebot + Malus
Beispiel:
Angebot: 50.000 € | Materialmenge M: 670 MG | Strecke S: 800 km
Wertungspreis = 50.000 € + 670 Mg * 0,09 (kg CO2/Mg * km) * 800 km * 0,04 (€/kg CO2)
= 50.000 € + 1929,60 € = 51.929,60 €
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen abzugeben (Formblatt 124LD):
- Angaben zur Eintragung in das Berufs-, Handelsregister, Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
- dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung erfüllt sind.
Kommt das Angebot in die engere Wahl, sind dann innerhalb einer Frist auf gesondertes Verlangen folgende Nachweise vorzulegen:
- gültige Gewerbeanmeldung, gültiger Handelsregisterauszug und gültige Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
*) die Bescheinigungen müssen gültig sein bzw. dürfen, falls kein Gültigkeitszeitraum genannt ist, nicht älter als 12 Monate sein.
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Auftragsspezifische Nachweise sind ggf. zusätzlich vorzulegen.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft und Nachunternehmern jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen, soweit für die ausgeschriebenen Leistungen/Tätigkeiten nach dem Recht des Herkunftslandes Erlaubnisse, Genehmigungen, Konzessionen oder Zulassungen erforderlich sind. Die nach dem Recht des Herkunftsstaates des Unternehmens maßgeblichen Dokumente sind dann vorzulegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen abzugeben (Formblatt 124LD):
- Angaben zum Umsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Kommt das Angebot in die engere Wahl, sind dann innerhalb einer Frist auf gesondertes Verlangen folgende Nachweise vorzulegen:
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (Bescheinigung in Steuersachen) *)
*) die Bescheinigungen müssen gültig sein bzw. dürfen, falls kein Gültigkeitszeitraum genannt ist, nicht älter als 12 Monate sein
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Auftragsspezifische Nachweise sind ggf. zusätzlich vorzulegen.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sowie Nachunternehmern jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen, soweit für die ausgeschriebenen Leistungen/Tätigkeiten nach dem Recht des Herkunftslandes Erlaubnisse, Genehmigungen, Konzessionen oder Zulassungen erforderlich sind. Die nach dem Recht des Herkunftsstaates des Unternehmens maßgeblichen Dokumente sind dann vorzulegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen abzugeben - Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124LD)
- Angaben zu erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind
- eine Referenzerklärung als Eigenerklärung
- Angaben zu Arbeitskräften
- Zertifikat nach der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe gem. §§ 56, 57 KrWG
- Konkrete Angaben zur zugelassenen Behandlungsanlage und deren gültigen Genehmigungen für alle vier Materialien
- Weitere Verwendung der behandelten Rückstände (z. B. Rekultivierungsmaßnahmen, wenn möglich mit Angabe Rekultivierungshalde oder Verwendung beim Straßenbau o. ä.)
- Ein Muster des Übernahmescheins oder Übernahmeprotokolls
- Nachweis über die verwerteten Stoffmengen des letzten Geschäftsjahres innerhalb der BRD gegliedert nach Verwertungsart und Verwertungsstoff
- Entfernung zur Verwertungsanlage
- Benennung der Fachkraft für Arbeitssicherheit
Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:
- Benennung der Subunternehmer (auch Transporteur)
- Gültige Genehmigung (BImSchG) für die angegebenen (Behandlungs-)Anlagen
Kommt das Angebot in die engere Wahl, sind dann innerhalb einer Frist auf gesondertes Verlangen folgende Nachweise vorzulegen:
---
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Auftragsspezifische Nachweise sind ggf. zusätzlich vorzulegen. Insbesondere müssen dort hinterlegte Referenzen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sowie Nachunternehmern jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen, soweit für die ausgeschriebenen Leistungen/Tätigkeiten nach dem Recht des Herkunftslandes Erlaubnisse, Genehmigungen, Konzessionen oder Zulassungen erforderlich sind. Die nach dem Recht des Herkunftsstaates des Unternehmens maßgeblichen Dokumente sind dann vorzulegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Vorlage einer Eigenerklärung nach § 4 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) in der jeweils geltenden Fassung.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen abzugeben (Formblatt 124LD):
- über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen,
-- dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt,
-- dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123. 124 GWB vorliegen
-- dass in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden bin/sind (in der Eigenerklärung zur Eignung - Formblatt 124LD),
- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Sollten Sie diese Erklärung nicht bzw. nicht uneingeschränkt abgeben können, sind die ergriffenen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB, durch die die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde, in einer gesonderten Anlage darzulegen,
Kommt das Angebot in die engere Wahl, sind dann innerhalb einer Frist auf gesondertes Verlangen folgende Nachweise vorzulegen:
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (Bescheinigung in Steuersachen) *)
*) die Bescheinigungen müssen gültig sein bzw. dürfen, falls kein Gültigkeitszeitraum genannt ist, nicht älter als 12 Monate sein
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro netto wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO anfordern.
Bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz ist mit Angebotsabgabe
- Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen zu benennen (Formblatt 235)
Spätestens auf gesondertes Verlangen sind einzureichen:
- die Namen der Nachunternehmer,
- Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124LD) für jeden Nachunternehmer,
- die Nachweise zur Eignung jedes Nachunternehmers (zur Erfüllung der Eignungsanforderungen (Formblatt 124LD) bzw. entsprechend den geforderten Nachweisen des Bieters),
- eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass im Auftragsfalle die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen
- eine Eigenerklärung nach dem Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz - LTTG
- und im Falle einer Eignungsleihe eine gemeinsame Haftung übernommen wird (Formblatt 236).
Eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft hat mit dem Angebot vorzulegen:
- Erklärung mit Angabe der Mitglieder, des geschäftsführenden Mitglieds, welches die Bieter-/Arbeitsgemeinschaft rechtsverbindlich vertritt, sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (Formblatt 234)
und für jedes Mitglied:
- Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124LD)
- eine Eigenerklärung nach dem Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz - LTTG
- die in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Nachweise sind auf gesondertes Verlangen von jedem Mitglied vorzulegen.
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Auftragsspezifische Nachweise sind ggf. zusätzlich vorzulegen. Insbesondere müssen dort hinterlegte Referenzen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein.
Angebote dürfen ausschließlich über die Vergabeplattform www.auftragsboerse.de eingereicht werden. Schriftliche Angebote oder Angebote per E-Mail oder per Fax dürfen nicht zugelassen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landau in der Pfalz
Postleitzahl: 76829
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]029
Internet-Adresse: www.landau.de