Aussenwerbung Stadt Koblenz_ Konzessions nach § 19 KonzVgV in Verbindung mit Richtlinie 2014/23/EU. Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-31-2028-EV
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.koblenz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aussenwerbung Stadt Koblenz_ Konzessions nach § 19 KonzVgV in Verbindung mit Richtlinie 2014/23/EU.
Neuvergabe der Dienstleistungskonzession für ein exklusives Werberecht auf öffentlichen Straßen bzw. öffentlichen Flächen der Stadt Koblenz (nachfolgend "Stadt") inklusive in Wartehallen (nachfolgend "WH") der Koblenzer Verkehrsbetriebe GmbH (nachfolgend "koveb") und auf der Fläche des Zentralen Omnibusbahnhofs am Hauptbahnhof (nachfolgend "ZOB"), deren Nutzungsrecht die Stadt besitzt.
Stadtgebiet Koblenz 56068 Koblenz
- bis zu 10 Digitale Screens (in Summe),
davon bis zu 4 Groß-Screens in der Bauform neun (9) bis 10,5 m², quer (jeweils gegen Reduzierung eines City-Light-Boards/Mega-Lights im Verhältnis 1:1) oder in der Bauform (6) bis acht (8) m², hochkant (jeweils gegen Reduzierung eines City-Light-Boards/Mega-Lights im Verhältnis 1:1) und bis zu 8 Digitale Klein-Screens 84", davon bis zu 5 Digitale Klein-Screens, bis zu 84", freistehend, hochkant (jeweils gegen Reduzierung einer City-Light-Poster-Vitrine (freistehend) im Verhältnis 1:1), davon zwingend 3 hochkant (Zentralplatz), sowie bis zu 3 Digitale Klein-Screen, bis 84", in WH, hochkant (wenn baulich möglich) (jeweils gegen Reduzierung einer City-Light-Poster-Vitrine (WH) im Verhältnis 1:1).
- bis zu 12 City-Light-Boards/Mega-Lights (18/1), quer, davon bis zu 12 auf Monofuß oder bis zu 12 auf Ständerfüßen.
- bis zu 224 City-Light-Poster-Vitrinen (4/1) (in Summe), davon bis zu 49 freistehend und bis zu 175 City-Light-Poster-Vitrinen in WH (wenn baulich möglich), davon bis zu 3 freistehend.
- bis zu 15 City-Light-Säulen (4/1 und 8/1 auch drehend) (je City-Light-Säule kann alternativ eine City-Light-Poster Vitrine aufgestellt werden. Die Anzahl der City-Light-Poster-Vitrinen (in Summe) erhöht sich dann auf bis zu 241 bzw. freistehend auf bis zu 65)
- bis zu 156 Geklebte Großflächen (18/1) auf Ständerfüßen (unbeleuchtet oder beleuchtet nach freier Wahl), davon zwingend 5 unbeleuchtet.
- bis zu 16 Geklebte Großflächen (18/1) auf Monofuß (unbeleuchtet oder beleuchtet nach freier Wahl)
- bis zu 88 Litfaßsäulen (Allgemein- und Ganzstellen), mindestens aber 40, davon bis zu 30 beleuchtet
Die letztendlich realisierte Maximalanzahl je Werbeträgerart (bis zu...) ist abhängig vom Bieterkonzept des Bieters/Konzessionärs auf Grundlage des vorliegenden Werbekonzeptes. Die Mindestanzahl der Digitalen Klein-Screens, Geklebten Großflächen und Litfaßsäulen ist zwingend aufzubauen. Die ca. 176 WH werden mit Ausnahme der City-Light-Poster-Vitrinen von den Koblenzer Verkehrsbetrieben beschafft und betrieben (Reinigung und Verkehrssicherheit). Die letztlich realisierte Maximalanzahlen je Werbeträgerart (bis zu...) und deren Ausstattungsmerkmale sind abhängig vom Bieterkonzept des Bieters/Neu-Konzessionärs auf Grundlage des vorliegenden Werbekonzeptes. Die in Ziffer II.2.4) aufgeführte Art der Werbeträger oder technische Vorgaben können sich noch ändern. Auch die Anzahl sowie auch die Vertragslaufzeit kann im weiteren Verfahren und zu Vertragsbeginn abweichen.
Zusätzliche Angaben:
1. Nebenangebote und Optionen sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss bleibt vorbehalten.
2. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die im Bewerbungsbogen enthalten ist. Die Änderung der Zusammensetzung von Bietergemeinschaften ist möglich (siehe auch Bewerbungsbogen)
Bei dem Verfahren zu "Außenwerbung der Stadt Koblenz" handelt es sich um eine Konzessionsbekanntmachung nach § 19 KonzVgV in Verbindung mit Richtlinie 2014/23/EU.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Verwendung des Bewerbungsbogens ist verbindlich.
Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
- PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Bewerbungsbogen,
- PL2. Eigenerklärung mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen-Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung gemäß Bewerbungsbogen.
WL1. Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Bewerbungsbogen.
WL2. Eigenerklärung über den jährlichen spezifischen Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Bewerbungsbogen.
Besteht das Unternehmen noch keine 3 Jahre, so ist der Umsatz für die Dauer des Bestehens anzugeben. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber für Bieter und etwaige Nachunternehmer auch nach Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor. Die Stadt behält sich insbesondere eine Nachforderung von Bilanzen, Geschäftsberichten etc. vor.
Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz-LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen.
Bieter mit Sitz im Inland sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräfte, mit Sitz im Inland, haben eine Verpflichtungserklärung abzugeben, einen Mindestlohn zuzahlen.
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Angaben ist das Datum der Bekanntmachung.
TL1. Eigenerklärung über Referenzen über vergleichbare Leistungen der Außenwerbung auf kommunalem Grund.
Vergleichbar sind Leistungen, wenn sie die Außenwerbung auf kommunalem Grund auf Basis eines Vertrages über die Rechtevergabe (Konzessionsvertrag) mit vergleichbaren Werbeträgern und vergleichbarer Größenordnung mit einer Kommune oder kommunal beherrschten Gesellschaft zum Gegenstand hatten.
TL1. Es muss mindestens eine vergleichbare Referenz aus den letzten 5 Jahren nachgewiesen werden. Mindestens eine Referenz muss zudem den Aufbau und Betrieb vergleichbarer digitaler Werbeträger sowie den Betrieb von Wartehallen umfassen (nicht zwingend in der selben Referenz).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Elektronische Kommunikation:
Die gesamte Kommunikation erfolgt bei allen Vergabeverfahren ausschließlich in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform. Die in der Kommunikation dargelegten Sachverhalte werden Bestandteil des Angebotes. Dies umfasst u.a. die Beantwortung von Bieterfragen zum Vergabeverfahren und Zurverfügungstellung von zusätzlichen Informationen sowie Austauschseiten. Die Vollständigkeit obliegt alleine dem Bieter.
Datenschutzgrundverordnung:
Mit Abgabe eines Angebotes / Teilnahmeantrag erklärt der Bieter / Bewerber, dass er die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beachtet hat und dies gegenüber dem AG jederzeit durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen kann. Er hat insbesondere alle ggf. erforderlichen Einwilligungen eingeholt und die erforderlichen Informationen an seine Mitarbeiter weitergeleitet.
1. Die Verwendung des Bewerbungsbogens ist verbindlich.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und dem Bewerbungsbogen sollen umgehend, jedoch spätestens der nach § 20 VgV genannten Fristen. Die Stadt behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
3. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.
4. Die Stadt behält sich vor, den Vertrag auf Grundlage der ersten Angebote zu schließen, ohne in Verhandlungen einzutreten (analaog § 17 Abs. 11 VgV). Der Bieter muss mithin damit rechnen, dass der Gestattungsvertrag in der Urfassung ohne Berücksichtigung von Änderungswünschen geschlossen wird.
5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Stadt kann Ausnahmen zulassen.
6. Die Stadt behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B. Mangels Wirtschaftlichkeit aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen des Bewerbungsbogens stimmt der Bewerber dem zu.
7. Die Bieter erhalten für den Teilnahmewettbewerb neben dieser Bekanntmachung den Bewerbungsbogen. Weitere Vergabeunterlagen einschließlich der Angebotsaufforderung, des Vertragswerks und des Werbekonzeptes der Stadt werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben. Grund hierfür ist insbesondere die Geheimhaltung einzelner Unterlagen.
8. Durch die Stellung des Teilnahmeantrages verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren: dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die Stadt ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
9. Es ist geplant, aus der Zahl der eingegangenen Teilnahmeanträge maximal 5 Bewerber auszuwählen. Weitere Einzelheiten zur Auswahl enthält der Bewerbungsbogen.
10. Die Stadt behält sich vor, das Verfahren in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu verhandelnden Angebote abzuwickeln.
Bekanntmachungs-ID: CXP6YYHY5JY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Als Rechtsbehelf kann ein Nachprüfungsauftrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden.
Wir weisen ausdrücklich auf die Ausschlusswirkungen des § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr.1 GWB hin.
Bieter und ggf. Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB informiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland