Los 02 LP - Kirner Land Referenznummer der Bekanntmachung: 22-03-24-1230
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kirn
NUTS-Code: DEB14 Bad Kreuznach
Postleitzahl: 55606
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kirner-land.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Montabaur
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56410
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Vergabeberatungsstelle.de
Abschnitt II: Gegenstand
Los 02 LP - Kirner Land
Die Verbandsgemeinde Kirner Land beabsichtigt die Vergabe von Planungsleistungen zur Neuaufstellung eines Flächennutzungsplanes (FNP) sowie eines Landschaftsplanes (LP).
Die Verbandsgemeinde ist am 01.01.2020 durch die Fusion der Verbandsgemeinde Kirn-Land und der verbandsfreien Stadt Kirn entstanden. Sie liegt im westlichen Teil des Landkreises Bad Kreuznach. Das Tal der Nahe trennt die 134 km² große Verbandsgemeinde in einen südlichen und einen nördlichen Teil. Hier leben rund 18.000 Einwohner in 21 Ortsgemeinden.
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Da die zurzeit gültigen Flächennutzungspläne bereits über 20 Jahre alt sind, hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, die Aufstellung des neuen Flächennutzungsplanes auszuschreiben.
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Die Vergabe erfolgt in zwei getrennten Verfahren
Los 01 - Neuaufstellung eines Flächennutzungsplanes und
Los 02 - Neuaufstellung des Landschaftsplanes.
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Gegenstand dieses Verfahren ist die Vergabe der Planungsleistungen für die Neuaufstellung des Landschaftsplanes (Los 02) gem. § 23 HOAI, Leistungsphasen 1-4.
Kirn Gebiet der Verbandsgemeinde Kirner Land
Die Verbandsgemeinde Kirner Land beabsichtigt die Vergabe von Planungsleistungen zur Neuaufstellung eines Flächennutzungsplanes (FNP) sowie eines Landschaftsplanes (LP).
Die Verbandsgemeinde ist am 01.01.2020 durch die Fusion der Verbandsgemeinde Kirn-Land und der verbandsfreien Stadt Kirn entstanden. Sie liegt im westlichen Teil des Landkreises Bad Kreuznach. Das Tal der Nahe trennt die 134 km² große Verbandsgemeinde in einen südlichen und einen nördlichen Teil. Hier leben rund 18.000 Einwohner in 21 Ortsgemeinden.
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Da die zurzeit gültigen Flächennutzungspläne bereits über 20 Jahre alt sind, hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, die Aufstellung des neuen Flächennutzungsplanes auszuschreiben.
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Der Landschaftsplan ist neu aufzustellen. Die bestehenden Landschaftspläne können als Grundlage herangezogen werden.
Als Los 01 möchte die Auftraggeberin die Flächennutzungsplanung vergeben, in die die Landschaftsplanung zu integrieren ist.
Der Landschaftsplan ist nach § 5 Abs. 3 Landesnaturschutzgesetz Rheinland-Pfalz als naturschutzfachlicher Planungsbeitrag für die Flächennutzungspläne zu erstellen und unter Abwägung mit den anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen als Darstellungen in den FNP aufzunehmen. Ebenfalls vergeben werden sollen Planungsleistungen zur Erstellung der zugehörigen Biotoptypenkarte.
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Die Erstellung des Landschaftsplans muss in einem Zeitfenster von 24 Monaten nach Auftragserteilung abgeschlossen sein (ca. 12 Monate vor dem FNP).
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Die Planungsleistungen werden losweise vergeben (Los 01 - FNP, Los 02 - LP).
Gegenstand dieses Verfahren ist die Vergabe der Planungsleistungen zu Los 02 für die Neuaufstellung des Landschaftsplanes gem. § 23 HOAI (Leistungen im Leistungsbild Landschaftsplan) in Verbindung mit Anlage 4 HOAI, und zwar die Leistungsphasen 1-4 sowie die erforderlichen Besonderen Leistungen als Vollauftrag.
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Hinweis:
In einem gesonderten Verfahren möchte die Auftraggeberin die Flächennutzungsplanung (Los 01) vergeben, in die der LP zu intergrieren ist. Die Auftragsunterlagen zu Los 01 stehen unter
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YJVRNMC/documents
für einen uneingeschränkten, vollständigen und direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung.
1) Erfahrung des Bewerbers mit der Erbringung von Planungsleistungen für die Aufstellung von Landschaftsplänen, anhand der eingereichten Referenzen, die die gestellten Mindestanforderungen an die Referenzen gemäß Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung erfüllen (50 %);
2) Berufserfahrung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen (25 %);
3) Gesammelte Berufserfahrung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen anhand der eingereichten Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen (25 %);
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Durch die Einreichung von zusätzlichen Referenzen (über die Mindestanzahl hinaus) kann eine bessere Bewertung erzielt werden. Aufgrund der besseren Vergleichbarkeit mit der vorliegenden Planungsaufgabe kann mit Referenzen, die sich auf die Neuaufstellung eines Landschaftsplanes beziehen, gegenüber denen einer Fortschreibung eine bessere Bewertung erzielt werden.
Bei der Bewertung der Teilnahmeanträge werden ausschließlich Referenzen herangezogen, die die Mindestanforderungen an die Referenzen gemäß Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung erfüllen.
Dies gilt auch für die Berücksichtigung von zusätzlichen Referenzen.
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Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der bekanntgemachten Mindestzahl von 3 Bewerbern liegt, kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren nach § 51 Abs. 3 S. 2 VgV fortführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen. Alternativ kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren wegen Unterschreitung der Mindestzahl von drei geeigneten Bewerbern aber auch gemäß § 63 VgV aufheben und gegebenenfalls ein neues Vergabeverfahren durchführen.
Die unter Ziffer II.2.7 bezifferte Vertragslaufzeit von 24 Monaten bezieht sich auf die Fertigstellung der Leistungen zur Erstellung des LP.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung des Bewerbers, dass in der Person des Bewerbers oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 123 GWB begründet sind.
2. Erklärung des Bewerbers, dass in der Person des Bewerbers oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 124 GWB begründet sind.
3. Erklärung des Bewerbers, dass keine Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen bestehen (gemäß § 73 Abs. 3 VgV). Gehört der Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Teilnahmeantrag zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist.
4. Erklärung des Bewerbers, dass bei der Ausführung der vertraglichen Leistung im Auftragsfall nicht die von der Scientology-Organisation verbreitete "Technologie von L. Ron Hubbard" angewendet, gelehrt oder in sonstiger Weise verbreitet wird.
5. Ist der Bewerber eine juristische Person, hat er mit seinem Teilnahmeantrag einen Handelsregisterauszug oder den Rechtsvorschriften seines Heimatstaates entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte gemäß vorstehenden Ziffern 1 bis 5 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen auch vom Dritten abzugeben.
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für die Dienstleistungen, die mit der ausgeschriebenen Planungsleistung vergleichbar sind, in den letzten drei Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV).
2. Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient, und dass die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV).
3. Angaben des Teils des Auftrages, den der Bewerber unter Umständen an Dritte vergeben will.
Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch vom Dritten abzugeben.
1. Tabellarische Liste, in der die zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen namentlich genannt und unter Nennung der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung aufgeführt werden. Diese ist durch Vorlage von Berufszulassungsurkunden bzw. Studiennachweisen oder sonstigen vergleichbaren Belegen nachzuweisen (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV).
2. Erläuterung, aus der die Anzahl der Beschäftigten und deren Ausbildung der letzten 3 Jahre (Führungspersonal, Architekten, Ingenieure, Techniker etc.) hervorgeht (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
3. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch vom Dritten abzugeben.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe entsprechende Architekten benennen.
Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag zu erklären.
I. Mindestanforderungen an die Bürogröße:
Der Bewerber muss für die Erbringung der Leistung ein Projektteam von mind. 3 Personen nachweisen, wobei die Person des Projektleiters über ein abgeschlossenes Hochschulstudium im Bereich Landschaftsplanung, Landespflege, Raumplanung, Umwelt- und Landschaftsgestaltung oder vergleichbar verfügen und in diesem Planungsbereich eine mind. 8-jährige Berufserfahrung nach Abschluss des Studiums nachweisen. Mindestens zwei weitere Personen im Projektteam müssen ebenfalls über o.g. berufliche Qualifikation verfügen, wobei eine Berufserfahrung von mind. 5 Jahren nach Abschluss des Studiums ausreichend ist. Die geforderte Eignung muss zum Einreichungstermin für den Teilnahmeantrag vorliegen und ist mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.
Alle Personen, die im Projektteam mitarbeiten, sind mit Namen, ihrer Funktion im Projekt sowie mit Ausbildungsnachweisen zu benennen.
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II. Mindestanforderungen an die Erfahrung des Bewerbers:
Der Bewerber hat seine besondere Erfahrung mit der Aufstellung oder Fortschreibung von Landschaftsplänen durch mindestens zwei geeignete Referenzen nachzuweisen. Die Referenzen müssen die Bearbeitung eines Landschaftsplans in den Leistungsphasen 1 bis 4 zum Gegenstand haben.
Die Verfahren müssen fertiggestellt und nach dem 1.1.2010 abgeschlossen worden sein, wobei sich bei einem Verfahren die Leistungsphase 3 noch in der Bearbeitung befinden darf.
Der Planungsbereich aller Referenzen muss eine Flächengröße von mindestens 5.000 ha mit mehr als 6 Gemeinden aufweisen.
Davon muss mindestens eine Referenz die Erstellung eines Landschaftsplanes in Rheinland-Pfalz beinhalten.
Davon muss mindestens eine Referenz die Durchführung von Biotoptypenkartierungen/Ausgleichsflächenkartierungen beinhalten.
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Zu allen Referenzen hat der Bewerber den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen.
Der Nachweis erhöhter Eignung durch Einreichung weiterer und mit der vorliegenden Planungsaufgabe besser vergleichbarer Referenzen ist möglich (siehe Ziffer II.2.9).
Hinsichtlich aller Referenzen ist darzustellen, inwieweit die im Rahmen der Referenzobjekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind.
Zu allen Referenzen hat der Bewerber den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen.
Für die Referenzangaben kann die vorbereitete Liste (siehe Referenzbogen) genutzt werden.
Die Referenzangaben sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt bzw. Ingenieur zu tragen, oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt bzw. Ingenieur tätig zu werden.
Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz an.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Teilnahmeantrags- und Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Ggf. erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Bieterinformationen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bewerber/Bieter werden hierüber automatisch informiert. Es wird daher empfohlen, die Unterlagen mit Registrierung zu beziehen. Werden Teilnahmeantrags- oder Vergabeunterlagen anonym herunterladen, liegt die Information über die Aktualität dieser Unterlagen in der alleinigen Verantwortung des unregistrierten Bewerbers/Bieters.
2. Hinsichtlich der erbetenen Auskünfte zur Erfüllung der Teilnahmebedingungen steht ein Teilnahmeantrag als Formularvordruck zur Verfügung, den die Bewerber verwenden sollen. Die Verwendung des Formularvordrucks wird für die Erstellung des Teilnahmeantrages empfohlen, maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung.
3. Anfragen von Bewerbern/Bietern werden nur in Textform über die Vergabeplattform, per E-Mail oder Fax von der unter I.3) genannten Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform beantwortet. Anfragen sollen bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist für die Teilnahmeanträge bzw. Angebote gestellt werden.
4. Der Versand der Einladungen zum Verhandlungsgespräch und der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB erfolgt grundsätzlich über die Vergabeplattform, die Vergabestelle behält sich eine Versendung per Fax vor. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft aus mehreren Büros erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle mit dem Bewerber über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des Bevollmächtigten.
5. Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die Vergabeplattform.
6. Die Teilnahmeanträge und die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen bis zum Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist elektronisch in Textform über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform einzureichen.
7. Die Abgabe von schriftlichen Teilnahmeanträgen und/oder Angeboten (in Papierform) ist nicht zugelassen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YJVRXR5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der unter VI. 4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen.