Kläranlage Hallerbach - Planungs- und Bauüberwachungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 21-11-26-1200
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Linz am Rhein
NUTS-Code: DEB18 Neuwied
Postleitzahl: 53545
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vg-linz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kläranlage Hallerbach - Planungs- und Bauüberwachungsleistungen
Da die Kläranlage Brochenbachtal sanierungsbedürftig ist, wurden im Rahmen verschiedener Untersuchungen Handlungsalternativen untersucht. Auf dieser Basis wurde entschieden, das Abwasser zukünftig über ein Druckleitungssystem bestehend aus Pumpwerk und Druckleitung an das Netz der Kläranlage Hallerbach anzuschließen. Die Kläranlage Hallerbach zeigt wesentlichen Sanierungsbedarf auf. Aufgrund der zusätzlichen Überleitung des Abwassers aus dem Einzugsbereich der Kläranlage brauchen Bachtal ist eine Sanierung und Erweiterung der Kläranlage Hallerbach erforderlich.
Der Umbau bzw. die Erneuerung der Kläranlage erfolgt im laufenden Anlagenbetrieb. Hierbei müssen die Anforderungen an die Abwasserreinigung jederzeit erfüllt werden. Hieraus, sowie aus den beengten Platzverhältnissen und dem "Grundstückszuschnitt" resultieren spezielle Rahmenbedingungen, so dass die neuen Bauwerke möglichst kompakt ausgeführt werden müssen. Es ist eine Ausbaugröße von 13.250 EW vorgesehen. Der Bauliche Bedarf auf der Kläranlage besteht im Wesentlichen aus Zulaufpumpwerk, Rechen-Sandfanganlage, Vorklärung, 2-stufige Schlammfaulung, Roh- und Faulschlammpufferbehälter, Gasspeicher mit BHKW sowie Schlammentwässerung und Schlammzwischenlagerhalle.
Die Entwurfsplanungen für den wesentlichen Teil der Planungsaufgabe (kompletter Bereich der Kläranlage Hallerbach) liegen bereits vor, ebenso die Vorplanungen für die Abwasserüberleitung aus dem Einzugsgebiet der Kläranlage Brochenbachtal.
Aufbauend auf der bestehenden Planung werden nun die zur Projektrealisierung noch erforderlichen Planungs- und Bauüberwachungsleistungen ausgeschrieben.
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Planungsaufgabe sind die Leistungen zur Planung der Ingenieurbauwerke einschließlich der örtlichen Bauüberwachung sowie die Fachplanung der Technischen Ausrüstung.
Für den Bereich der Kläranlage Hallerbach liegt die Entwurfsplanung (Lph 3) bereits vor, für den Bereich des abwassertechnischen Anschlusses von Brochenbach liegt die Vorplanung (Lph 2) bereits vor.
Linz am Rhein Kläranlage Hallerbach
Gegenstand der Ausschreibung sind aufbauend auf der vorliegenden Entwurfsplanung für den Bereich der Kläranlage Hallerbach:
- Planungsleistungen (Lph 4-9) für Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI) einschl. der örtlichen Bauüberwachung sowie
- Fachplanungsleistungen (Lph 4-9) für die Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI).
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Gegenstand der Ausschreibung sind darüber hinaus aufbauend auf der vorliegenden Vorplanung für den Bereich des Anschlusses von Brochenbach:
- Planungsleistungen (Lph 3-9) für Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI) einschl. der örtlichen Bauüberwachung sowie
- Fachplanungsleistungen (Lph 3-9) für die Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI).
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Für alle Planungsbereiche gilt:
In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen bis Lph 4 nach HOAI sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden.
In der Leistungsstufe 2 beabsichtigt die Auftraggeberin für die genehmigte Planung die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 9 nach HOAI sowie der in diesen Phasen erforderlichen Besondere Leistungen.
Ab der Leistungsphase 5 sind sämtliche Bauwerke (mit Ausnahme der Freispiegelkanäle und Druckleitungen) einschließlich der enthaltenen Technischen Ausrüstung 3-dimensional darzustellen.
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Die auf die Leistungsstufe 1 aufbauenden Leistungen sind optional ausgeschrieben.
Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen/Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
Gegenstand der Ausschreibung sind aufbauend auf der vorliegenden Entwurfsplanung für den Bereich der Kläranlage Hallerbach:
- Planungsleistungen (Lph 4-9) für Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI) einschl. der örtlichen Bauüberwachung sowie
- Fachplanungsleistungen (Lph 4-9) für die Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI).
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Gegenstand der Ausschreibung sind darüber hinaus aufbauend auf der vorliegenden Vorplanung für den Bereich des Anschlusses von Brochenbach:
- Planungsleistungen (Lph 3-9) für Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI) einschl. der örtlichen Bauüberwachung sowie
- Fachplanungsleistungen (Lph 3-9) für die Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI).
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Für alle Planungsbereiche gilt:
In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen bis Lph 4 nach HOAI sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden.
In der Leistungsstufe 2 beabsichtigt die Auftraggeberin für die genehmigte Planung die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 9 nach HOAI sowie der in diesen Phasen erforderlichen Besondere Leistungen.
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Die auf die Leistungsstufe 1 aufbauenden Leistungen sind optional ausgeschrieben.
Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen/Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
Innerhalb der unter II.2.7 genannten Zeitspanne von 3 Monaten nach Auftragserteilung sind die Planungsleistungen so zu erbringen, dass die Vorlage einer genehmigungsfähigen Planung binnen dieser Frist sichergestellt ist.
Die Termine für weitere Leistungen werden mit der Beauftragung der weiteren Leistungen festgelegt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungs- und Bauüberwachungsleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Thür
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
Postleitzahl: 56743
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://siekmann-ingenieure.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YJVRX6M
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der unter VI. 4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zustellen.