1. Ausbaustufe Tiefbauarbeiten Digitale Informationssäulen - 30015973 Referenznummer der Bekanntmachung: X-SWMAG-2022-0013
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55118
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mainzer-mobilitaet.de/
Abschnitt II: Gegenstand
1. Ausbaustufe Tiefbauarbeiten Digitale Informationssäulen - 30015973
1. Ausbaustufe Tiefbauarbeiten Digitale Informationssäulen für die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH.
Altstadt (1)
Aktuell hat die MVG ihre Haltepunkte teils mit DFI-Anzeigern sowie herkömmlichen Papier-Abfahrtsplänen ausgestattet.
Die MVG plant bis zu 200 Haltestellen zu digitalisieren und damit den Prozess der Fahrgastinformation und der Informationsbereitstellung weiter zu optimieren. Hierzu sollen insbesondere die Papieraushänge an den Haltestellen durch digitale Medien ersetzt werden. An jedem Haltepunkt soll eine digitale Informationssäule mit integriertem Touchscreen errichtet werden.
Die Digitalisierung der Haltestellen erfolgt im Rahmen eines Förderprogramms. Das Projektvorhaben wird vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr gefördert. Die Digitalisierung der Haltestellen soll in 3 Ausbaustufen erfolgen, und umfasst insgesamt 200 Fundamente bis zum Jahresende 2024.
Das Los 1, Altstadt 1, umfasst die Tiefbauarbeiten für 18 Digitale Infosäulen. Die in diesem Los aufgelisteten Haltestellen liegen in dem Mainzer Stadtteil Mainz-Altstadt.
Der Zuschlag erfolgt an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter gem. der Zuschlagskriterien. Eine losweise Vergabe an verschiedene Bieter ist möglich. Ein Anspruch auf den Erhalt aller Lose besteht daher nicht.
Altstadt (2)
Aktuell hat die MVG ihre Haltepunkte teils mit DFI-Anzeigern sowie herkömmlichen Papier-Abfahrtsplänen ausgestattet.
Die MVG plant bis zu 200 Haltestellen zu digitalisieren und damit den Prozess der Fahrgastinformation und der Informationsbereitstellung weiter zu optimieren. Hierzu sollen insbesondere die Papieraushänge an den Haltestellen durch digitale Medien ersetzt werden. An jedem Haltepunkt soll eine digitale Informationssäule mit integriertem Touchscreen errichtet werden.
Die Digitalisierung der Haltestellen erfolgt im Rahmen eines Förderprogramms. Das Projektvorhaben wird vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr gefördert. Die Digitalisierung der Haltestellen soll in 3 Ausbaustufen erfolgen, und umfasst insgesamt 200 Fundamente bis zum Jahresende 2024.
Das Los 2, Altstadt 2, umfasst die Tiefbauarbeiten für 19 Digitale Infosäulen. Die in diesem Los aufgelisteten Haltestellen liegen in dem Mainzer Stadtteil Mainz-Altstadt.
Der Zuschlag erfolgt an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter gem. der Zuschlagskriterien. Eine losweise Vergabe an verschiedene Bieter ist möglich. Ein Anspruch auf den Erhalt aller Lose besteht daher nicht.
Neustadt
Aktuell hat die MVG ihre Haltepunkte teils mit DFI-Anzeigern sowie herkömmlichen Papier-Abfahrtsplänen ausgestattet.
Die MVG plant bis zu 200 Haltestellen zu digitalisieren und damit den Prozess der Fahrgastinformation und der Informationsbereitstellung weiter zu optimieren. Hierzu sollen insbesondere die Papieraushänge an den Haltestellen durch digitale Medien ersetzt werden. An jedem Haltepunkt soll eine digitale Informationssäule mit integriertem Touchscreen errichtet werden.
Die Digitalisierung der Haltestellen erfolgt im Rahmen eines Förderprogramms. Das Projektvorhaben wird vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr gefördert. Die Digitalisierung der Haltestellen soll in 3 Ausbaustufen erfolgen, und umfasst insgesamt 200 Fundamente bis zum Jahresende 2024.
Das Los 3, Neustadt, umfasst die Tiefbauarbeiten für 22 Digitale Infosäulen. Die in diesem Los aufgelisteten Haltestellen liegen in dem Mainzer Stadtteil Mainz-Neustadt.
Der Zuschlag erfolgt an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter gem. der Zuschlagskriterien. Eine losweise Vergabe an verschiedene Bieter ist möglich. Ein Anspruch auf den Erhalt aller Lose besteht daher nicht.
Oberstadt-Weisenau
Aktuell hat die MVG ihre Haltepunkte teils mit DFI-Anzeigern sowie herkömmlichen Papier-Abfahrtsplänen ausgestattet.
Die MVG plant bis zu 200 Haltestellen zu digitalisieren und damit den Prozess der Fahrgastinformation und der Informationsbereitstellung weiter zu optimieren. Hierzu sollen insbesondere die Papieraushänge an den Haltestellen durch digitale Medien ersetzt werden. An jedem Haltepunkt soll eine digitale Informationssäule mit integriertem Touchscreen errichtet werden.
Die Digitalisierung der Haltestellen erfolgt im Rahmen eines Förderprogramms. Das Projektvorhaben wird vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr gefördert. Die Digitalisierung der Haltestellen soll in 3 Ausbaustufen erfolgen, und umfasst insgesamt 200 Fundamente bis zum Jahresende 2024.
Das Los 4, Oberstadt-Weisenau, umfasst die Tiefbauarbeiten für 17 Informationsäulen. Die in diesem Los aufgelisteten Haltestellen liegen in dem Mainzer Stadtteil Oberstadt und Weisenau.
Der Zuschlag erfolgt an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter gem. der Zuschlagskriterien. Eine losweise Vergabe an verschiedene Bieter ist möglich. Ein Anspruch auf den Erhalt aller Lose besteht daher nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, auf Landes-, Bundes- oder EU-Ebene, vorliegen.
b. Erklärung, dass keine Ermittlungen wegen illegaler Beschäftigung vorliegen.
c. Erklärung über die Erfüllung der gesetzlichen Pflicht zur Zahlung der Steuern und Sozialabgaben (Unbedenklich-keitsbescheinigungen Finanzamt, Krankenkasse), jeweils nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist.
d. Erklärung, dass kein Insolvenz- oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
e. Erklärung gem. § 4 Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz vom 26.11.2019; oder jeweils nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist.
f. Erklärung über den Eintrag in eine Handwerksrolle, ein Berufsregister oder das Register einer Industrie- und Handels-kammer, oder eines Registers einer Institution/Einrichtung/ Behörde, jeweils nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist, ODER nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist.
g. Im Falle von Bietergemeinschaften ist die Erklärung im Sinne von § 705 BGB gefordert: Erklärung der Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, Benennung des geschäftsführenden Mitglieds und Erklärung von jedem Mitglied, dass das geschäftsführende Mitglied allein gegenüber dem Auftraggeber zu rechtsverbindlichen Handlungen und Erklärungen berechtigt ist und alle Mitglieder einzeln dem Auftraggeber als Gesamtschuldner haften.
h. Nachweis über den Abschluss einer Betriebshaftpflicht-versicherung in Höhe von mindestens 5.000.000,- EUR bei Personenschäden und 2.000.000,- EUR bei Sach-, Vermögens- und Bearbeitungsschäden je Schadensfall bzw. die verbindliche Zusicherung eines Abschlusses im Falle der Beauftragung.
a. Erklärung über den Umsatz und die Ertragslage der Geschäftsjahre 2019, 2020, 2021;
b. Zahl der in den letzten drei Geschäftsjahren jahresdurch-schnittlich beschäftigten Mitarbeiter, gegliedert nach Berufsgruppen.
a. Darlegung des geplanten Personaleinsatzes, quantitativ und qualitativ,
b. Nachweis über die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift, die für eine einwandfreie und nachvollziehbare Durchführung des Projekts unerlässlich ist;
c. Nachweis über die Qualifikation des einzusetzenden Projektleiters (Name, Berufserfahrung, Angabe seiner beruflichen Qualifikationen, Sprachkenntnisse usw.).
d. Darlegung zur Betriebsstätte und zum technischen Equipment bzgl. der technischen Kapazitäten und notwendigen Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung,
e. Nachweis über ein bestehendes Qualitätsmanagementsystem z.B. DIN EN ISO 9001, evtl. vergleichbares Zertifikat oder eigenes System. Darlegung des QM-Systems des Bewerbers mit Beschreibung der Prozesse und fallspezifischen Maßnahmen zur Qualitätssicherung
Sicherheitsleistung gemäß Zusätzliche Vertragsbedingungen.
Im Falle der Bewerbung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind von jedem Mitglied die erforderlichen Eignungsnachweise zu erbringen. Fälle der Eignungsleihe werden entsprechend differenziert berücksichtigt.
Weiterhin müssen im Falle von Bietergemeinschaften bzw. in Folge bei Bildung der Arbeitsgemeinschaft folgende Kriterien, gemäß der Rechtsform im Sinne von § 705 BGB, erfüllt werden:
Benennung des geschäftsführenden Mitglieds und Erklärung von jedem Mitglied, dass das geschäftsführende Mitglied allein gegenüber dem Auftraggeber zu rechtsverbindlichen Handlungen und Erklärungen berechtigt ist und alle Mitglieder einzeln dem Auftraggeber als Gesamtschuldner haften.
Eingeladene Bewerber haben der ausschreibenden Stelle die Bildung einer Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe mitzuteilen.
Wird dem Angebot einer Bietergemeinschaft zugeschlagen, so haben die erfolgreichen Bieter gemäß ihrem Angebot eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) zu bilden. Es sind alle Mitglieder der ARGE zur vertragsgemäßen Erbringung der Leistung und zur Einhaltung der sonstigen Verpflichtungen aus dem Vertrag einzeln verpflichtet.
Die ARGE hat dem Auftraggeber einen in allen Belangen der Vertragsabwicklung Bevollmächtigen bekannt zu geben. Allfällige Änderungen in der Person des für die ARGE Bevollmächtigen sind ebenso schriftlich dem Auftraggeber bekannt zu geben.
Einschränkungen des Umfanges der Vollmacht des Vertreters der ARGE sind unwirksam.
(...) weiter siehe Ziffer 7 Rechtsbehelf A1 BWB
Gem. Spezifikation der Ausschreibungsunterlagen und Vertragsbedingungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Verfahrensfristen:
a. Absendung der Bekanntmachung 21.02 2022
b. Ende Frage- und Einspruchsfrist Teilnehmerwettbewerb 17.03.2022
c. Abgabeschluss der Unterlagen Teilnehmerwettbewerb 24.03.2022; 12:00 Uhr
d. Aufforderung zur Angebotsabgabe ca. 29.03.2022
e. Ende Frage- u. Einspruchsfrist Angebotseinholung ca. 12.04.2022
f. Abgabeschluss Angebote 19.04.2022; 12:00 Uhr
g. Bietergespräche/ Verhandlung ca. ab KW 18, 2022
h. Mitteilung gem. § 134 GWB ca. ab KW 21 2022
i. Zuschlags- u. Bindefrist 30.06.2022
Verfahrensablauf:
Die Wertung der Antrags- bzw. Angebotsunterlagen erfolgt in einem vierstufigen Regelprüfverfahren.
• Stufe 1 formale Prüfung der Unterlagen,
• Stufe 2 Prüfung von Eignung und Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters
• Stufe 3 inhaltliche, sachlich und rechnerische Prüfung
• Stufe 4 wirtschaftliche Auswertung der Angebotsinhalte
Zum Abschluss des ersten Verfahrensschrittes - dem Teilnehmerwettbewerb - erfolgt die Prüfung der eingegangenen Teilnehmeranträge.
Der Auftraggeber behält sich vor, zur Aufklärung von Teilnehmeranträgen jeweils weitere Erklärungen und Nachweise zu fordern, insbesondere bei Unklarheiten hinsichtlich der Eigenerklärungen.
Nach Wertung der Teilnehmeranträge werden die erfolgreichen Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die eingehenden Angebote werden entsprechend der bekannt gegebenen Zuschlagskriterien bewertet. Soweit Aufklärungsbedarf besteht wird mit den betreffenden Anbietern eine Angebotsaufklärung (evtl. in Form eines Bietergesprächs) durchgeführt.
Der Auftraggeber behält sich vor, zur Aufklärung der Angebote jeweils weitere Erklärungen und Nachweise zu fordern, insbesondere bei Unklarheiten hinsichtlich der Eigenerklärungen, der technischen Ausführung und der Kalkulation/ Preisbildung.
Die vier vorrangigen Anbieter nehmen weiter am Verfahren teil; alle anderen Anbieter scheiden aus.
Mit den im Rahmen der Angebotseinholung aufgeforderten Bietern - den in der Rangung ersten vier Bietern - werden, soweit Aufklärungsbedarf besteht, Bietergespräche durchgeführt.
Nach Abschluss der Bietergespräche erfolgt eine Angebotsverhandlung mit den Bietern. Die Bieter erhalten die Möglichkeit ein letztes verbindliches Angebot, unter Berücksichtigung evtl. Ergebnisse der Bietergespräche zu platzieren. Zur Abgabe dieses sog. "letzten verbindlichen Angebotes" ergeht eine gesonderte Aufforderung. Die Angebote werden abschließend gewertet und der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Die endgültigen Angebote müssen ebenfalls alle formalen und inhaltlichen Anforderungen erfüllen, die in den hier vorliegenden Bewerbungsbedingungen für Angebote genannt sind
Der Auftraggeber behält sich jedoch ausdrücklich vor, einen Auftrag auch ohne vorherige Verhandlung zu erteilen. Die Zuschlagserteilung/Beauftragung begründet das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien.
Der Zuschlag erfolgt aufgrund der festgelegten Wertungskriterien an den Bieter, der unter Würdigung aller Umstände das für den Auftraggeber wirtschaftlichste Angebot unterbreitet.
Ausschlusskriterien:
Das Fehlen der nachfolgend genannten formalen Erfordernisse/Eigenschaften/Kriterien bzw. o. g. Erklärungen/Nachweise führt, unabhängig von sonstigen evtl. Mängeln und Beanstandungen bzgl. des Inhalts der Teilnehmeranträge bzw. Angebote, in der Regel zum sofortigen Ausschluss aus dem Verfahren. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen, wird nicht berücksichtigt:
(1) Das nicht fristgerechte Vorliegen der Teilnehmeranträge bzw. Angebotsunterlagen sowie der geforderten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen in der vorgeschriebenen Form.
(2) Das Fehlen der Unterschriften der Teilnehmeranträge bzw. Angebots-Unterlagen (jeweils inkl. der Bewerbungsbedingungen), Vertragsbedingungen bzw. der geforderten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen; jeweils an den dafür vorgesehenen Stellen.
(3) Das Fehlen geforderter Daten und Angaben in den Ausschreibungsunterlagen (Leistungsbeschreibung/ Spezifikation/ Preisblätter).
(4) Das eigenmächtige Erweitern, Abändern oder Ersetzen der Angebotsunterlagen und/ oder Vertragsbedingungen.
(5) Ausschlussgründe gem. § 123f GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Alle übermittelten Unterlagen sind vom Bewerber unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Verständlichkeit zu prüfen. Sollten die Unterlagen unvollständig, teilweise unverständlich oder missverständlich sein, bitten wir um unverzügliche Rückmeldung an die Kontaktstelle.
(a) Anfragestelle ist die Kontaktstelle. Zugelassene Kommunikationswege in diesen Fällen sind: das e-Vergabeportal des Deutschen Ausschreibungsblattes, Brief, Fax, E-Mail.
(b) Nachprüfverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühesten Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren.
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.2.2016 (BGBl. I S. 203) Anwendung.
Einleitung von Nachprüfverfahren gem. § 160 GWB:
(1) Die zuständigen Vergabekammern leiten ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Demzufolge ist ein Antrag an die benannte Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Formvorschrift gem. §161 GWB:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich des Gesetzes (BRD) zu benennen.
(...) weiter siehe Ziffer 10 Rechtsbehelf A1_Bewerbungsbedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland