Lieferung von Qualifikationshardware zur Qualifizierung des LFK MELLS LR2

Bekanntmachung vergebener Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit

Lieferauftrag

Richtlinie 2009/81/EG

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber

I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Zu Händen von:[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.evergabe-online.de/

Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/

Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/

I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
I.3)Haupttätigkeit(en)
Verteidigung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags
Lieferung von Qualifikationshardware zur Qualifizierung des LFK MELLS LR2
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Lieferauftrag
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: 90552 Röthenbach a.d. Pegnitz

NUTS-Code DE259 Nürnberger Land

II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.4)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Gegenstand der Vergabeentscheidung ist die Lieferung von Qualifikationshard- ware zur Durchführung technischer Änderungen am Lenkflugkörper (LFK) MELLS auf die Version MELLS LR2.
Der LFK MELLS ist ein mehrrollenfähiges, leichtes Lenkflugkörpersystem zum Kampf gegen Ziele am Boden in einem breiten Zielspektrum im Bereich von 200 bis 4.000 m. Zu diesem Zielspektrum gehören Kampfpanzer, gepanzerte Waffen- systeme und gehärtete Stellungen, Ziele im Schutzstand (d.h. Ziele hinter Deckungen) und sogenannte Technicals (allgemeine technische Ziele, bspw. umgebaute und provisorisch gehärtete landwirtschaftliche Maschinen und Fahr- zeuge oder gar Baumaschinen). Weiterhin wird MELLS gegen langsam fliegende und sich im Standschwebeflug befindliche Hubschrauber im bodennahen Luftraum auf mittlere Entfernung eingesetzt.
Der LFK MELLS basiert auf dem marktverfügbaren Produkt Spike Long Range (Spike-LR) der Firma Rafael Advanced Defence, das schon in der israelischen Armee und von verschiedenen europäischen Armeen genutzt wird. In der Bun-
deswehr wird MELLS derzeit beim Heer, bei der Marine, beim Kommando Spezialkräfte (KSK) und beim Schützenpanzer MARDER genutzt.
Der Hersteller des Lenklenkflugkörpersystems SPIKE LR/MELLS, Fa. Rafael
Advanced Defence (Originalgerätehersteller), hat mit Schreiben vom 29.04. bzw. 29.05.2021 über den Generalunternehmer EuroSpike GmbH, Röthenbach, Obso- leszenzen bei 22 Komponenten und 9 Unterbaugruppen aufgezeigt, die techni- sche Änderungen am LFK LR und damit eine Umrüstung auf die Version LR2 bedingen.
Die im Lenkflugkörper MELLS verwendete Technologie ist größtenteils älter als 20 Jahre. Die isolierte Beseitigung jeder einzelnen Obsoleszenz an dem LFK MELLS LR ist zwar technisch möglich, jedoch in technischer Hinsicht und aus Wirtschaftlich- keitsgesichtspunkten nicht sinnvoll. Zum einen würden sich durch die Obsoleszenzbeseitigung an dem LFK MELLS LR exklusive K-Stände ergeben. Darüber hinaus nähmen die Engpässe der Bauteilverfügbarkeit bei obsoleten Baugruppen auf Grund des Fortschreitens der Technologie kontinuierlich zu. Es würden u.U. Nachqualifikationen von Unterbaugruppen, Baugruppen oder des Gesamtsystems notwendig. Vor dem Hintergrund dieser technischen und wirtschaftlichen Unwägbarkeiten einer Obsoleszenzbeseitigung am LFK MELLS LR wird die Lieferung des am Markt verfügbaren LFK LR2 favorisiert und damit die Substitution des LFK MELLS LR
Die Verwendung des LR2 führt zu einer Reihe von technischen Verbesserungen:
- Größere Reichweite
- IR-Sucher ungekühlt
- Suchkopfsensor Auswahl zw. VIS/IR während des Fluges möglich
- Mehrfachaktivierung möglich
- Zünder Annäherungszünder und Aufschlagzünder
- Endanflug steiler möglich
Durch die Änderung von LR auf LR 2 wird künftig die Lieferung des LFK LR2 in der geplanten großen Stückzahl (10.000) über den Rahmenvertrag Q/K2CH/R1492 sichergestellt.
Um den LFK Spike LR2 verschießen zu können, ist zwingend zuvor eine Qualifizierung erforderlich. Um diese Qualifizierung zu erreichen, bedarf es der Auswertung und Bewertung der Nachweisdokumente sowie der Durchführung dafür erforderlicher wehrtechnischer Versuche. Die Qualifizierung LFK LR2 ist zwingende Voraussetzung für die nachfolgende Beschaffung der LFK LR2, die noch nicht Gegenstand dieses Vorhabens ist.
Für die Durchführung der erforderlichen Qualifizierung der LFK MELLS LR auf LR2 ist die Beschaffung hierfür notwendiger Qualifizierungs-Hardware erforderlich:
- S&A Unit - 100 Stück
- LR2 Missile Round (MR) incl. Packing - 12 Stück
- LR2 MR Explosive Dummies - 12 Stück
- LR2 Training Missile - 1 Stück
- AT-Gefechtsköpfe (MAIN & PC) - 10 Stück
- LR2 MR Electronic Dummy - 1Stück für Meppen
- S&A Unit inert - 1 Stück
- Set of Squibs (inert) - 5 Stück
- LR2 MR Electronic Dummy - 2 Sück für Greding
- Explosive samples for Qualification
- Dokumentation für die Qualifizierung
II.1.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

35622600 Panzerabwehrlenkraketen

II.2)Endgültiger Gesamtauftragswert
II.2.1)Endgültiger Gesamtauftragswert
Wert: [Betrag gelöscht] EUR
ohne MwSt

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Auftragsbekanntmachung
Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.)
Richtlinie 2009/81/EG
1) Begründung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß Artikel 28 der Richtlinie 2009/81/EG
Alle Angebote, die im Anschluss an ein offenes Verfahren, ein nicht offenes Verfahren oder einen wettbewerblichen Dialog abgegeben wurden, waren nicht ordnungsgemäß oder unannehmbar. Es wurden lediglich die Bieter an den Verhandlungen beteiligt, die die qualitativen Eignungskriterien erfüllten: nein
Die Fristen des nicht offenen Verfahren und des Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Auftragsbekanntmachung sind mit der krisenbedingten Dringlichkeit nicht vereinbar: nein
Zwingende Dringlichkeit im Zusammenhang mit Ereignissen, die der öffentliche Auftraggeber / der Auftraggeber nicht voraussehen konnte und die den strengen Bedingungen der betreffenden Richtlinie genügen: nein
Auftrag betrifft andere als die in Artikel 13 der Richtlinie 2009/81/EG genannten Forschungs- und Entwicklungsleistungen: nein
Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt: nein
Zusätzliche Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt: nein
Lieferung von Waren, die an einer Warenbörse notiert und gekauft werden: nein
Neue Bauleistungen/Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Bau- oder Dienstleistungen bestehen und die gemäß den strengen Vorschriften der Richtlinie vergeben werden: nein
Auftrag betrifft die Erbringung von Luft- und Seeverkehrsdienstleistungen für im Ausland stationierte oder zu stationierende Streitkräfte eines Mitgliedstaats und genügt den strengen Vorschriften der Richtlinie: nein
2) Sonstige Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Nach Art. 15 Abs. 1 lit. a der Richtlinie 2014/24/EU, die die Richtlinie 2004/18/EG aufhebt und ersetzt, gilt diese nicht für die Vergabe öffentlicher Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/81/EG fallen. Das trifft hier zu. Eine vorherige Bekanntmachung konnte daher unterbleiben, weil der Auftrag aus technischen Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden kann (Art. 28 Nr. 1lit. e der Richtlinie 2009/81/EG).
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
Niedrigster Preis
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
E/k2CH/MA055/IE323
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr: 1 Bezeichnung: Lieferung von Qualifikationshardware zur Qualifizierung des LFK MELLS LR2
V.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
22.2.2022
V.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 0
V.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Röthenbach
Postleitzahl: 90552
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]

V.4)Angaben zum Auftragswert
Endgültiger Gesamtauftragswert:
Wert: [Betrag gelöscht] EUR
ohne MwSt
Bei jährlichem oder monatlichem Wert:

V.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Es können Unteraufträge vergeben werden: ja
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
unbekannt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2)Zusätzliche Angaben:
VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]

VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: siehe §§ 134, 135 und 160 GWB
VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22.2.2022

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