Lieferung von gebrauchten 12 m Regional-Niederflur-Linienbussen für das Liniennetz des Auftraggebers Referenznummer der Bekanntmachung: KRN_Lieferung von gebrauchten 12 m Regional-Niederflur-Linienbussen
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Ort: Bad Kreuznach
NUTS-Code: DEB14 Bad Kreuznach
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kvrn.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40212
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.buse.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von gebrauchten 12 m Regional-Niederflur-Linienbussen für das Liniennetz des Auftraggebers
Die KRN Kommunalverkehr Rhein-Nahe GmbH (im Folgenden KRN) ist ein Gemeinschaftsunternehmen des
Landkreises Mainz-Bingen, des Landkreises Bad Kreuznach und der Stadt Bad Kreuznach, das im Wege der
Inhouse-Vergabe nach § 108 GWB mit der Erbringung von ÖPNV-Leistungen beauftragt werden wird.
Zur Erfüllung dieser Aufgabe plant die KRN, 21 gebrauchte 12 m Regional-Niederflur-Linienbusse für den öffentlichen Verkehr zu beschaffen.
Die Lieferung der Busse hat zum 31.07.2022 zu erfolgen.
Alle Einzelheiten zu der vergebenden Leistung sind den Vergabeunterlagen und insbesondere
dem Fahrzeuglastenheft zu entnehmen.
Bad Kreuznach
Gegenstand dieser Vergabe ist die Beschaffung von 21 gebrauchten 12 m-Regional-Niederflur-Linienbussen mit
der Abgasnorm EURO 6. Es ist möglich, die Fahrzeuge auch als "Low Entry" anzubieten. Die gebrauchten 12 m
Regional-Niederflur-Linienbusse dürfen zum 01.10.2022 ein maximales Fahrzeugalter von sieben Jahren
und eine maximale Laufleistung von 500.000 km pro Fahrzeug aufweisen. Die Einzelheiten sind den
Vergabeunterlagen
zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung nach 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB, § 124 GWB
Der Bewerber muss eine Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und
Abs. 4 GWB, § 124 GWB mit dem Teilnahmeantrag vorlegen. Dazu ist das im Teilnahmeformular enthaltene
Formblatt zu verwenden. Der Bewerber hat dort die entsprechenden Eintragungen vorzunehmen und diese mit
einer Erklärung in Textform (§ 126b BGB) zu versehen. (Teilnahmeformular TNW 1)
2. Erklärung rechtskräftiges Urteil
Der Bewerber muss eine Erklärung darüber abgeben, dass er nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils
aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zulässigkeit in Frage stellen. Dazu ist das im
Teilnahmeformular enthaltene Formblatt auszufüllen. Die Eigenerklärung ist mit einer Erklärung in Textform (§
126b BGB) zu versehen. (Teilnahmeformular TNW 2)
3. Handelsregister / Berufsregister
Dem Teilnahmeantrag ist ein Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes, in dem der
Bewerber ansässig ist, beizufügen. Der Auszug darf als Kopie eingereicht werden und darf zum Zeitpunkt des
Ablaufs der Teilnahmefrist gemäß Ziffer IV.2.2) der Bekanntmachung nicht älter als 3 Monate sein. Alternativ
ist mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung als Anlage darüber einzureichen, wieso eine Eintragung ins
Berufs- oder Handelsregister nicht verpflichtend ist. Die Eigenerklärung ist mit einer Erklärung in Textform (§
126b BGB) zu versehen (Teilnahmeformular TNW 3).
1. Darstellung Firmenprofil
Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeformular ein aussagekräftige Darstellung seines Firmenprofils mit Angaben
der wirtschaftlichen Situation einzureichen. Im Formblatt sind die entsprechenden Eintragungen vorzunehmen
und mit einer Erklärung in Textform nach § 126b BGB zu versehen (Teilnahmeformular TNW 4)
2. Erklärung Gesamtumsatz letzte drei Geschäftsjahre
Der Bewerber muss eine Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) vorlegen. Dazu ist das im Teilnahmeformular enthaltene Formblatt zu
verwenden. Der Bewerber hat dort die entsprechenden Eintragungen vorzunehmen und diese mit einer
Erklärung in Textform (§ 126b BGB) zu versehen. Sofern das Unternehmen noch nicht drei Jahre besteht, hat
der Bewerber dies durch Eigenerklärung zu erklären und dem Teilnahmeformular die Jahresabschlüsse seit
der Unternehmensgründung in einer Kopie beizufügen. Der Bewerber hat im Formblatt die entsprechenden
Eintragungen vorzunehmen und mit einer Erklärung in Textform (§126b BGB) zu versehen (Teilnahmeformular
TNW 5).
3. Erklärung Gesamtumsatz Tätigkeitsbereich
Der Bewerber muss eine Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren (2018, 2019 und 2020), der mit Leistungen erwirtschaftet wurde, die mit dem
ausgeschriebenen Leistungsgegenstand (Lieferung von Linienbussen und Instandhaltung) vergleichbar
sind, vorlegen. Dazu ist das enthaltene Formblatt zu verwenden. Sofern das Unternehmen noch nicht drei
Jahre besteht, sind mit dem Teilnahmeformular in einer gesonderten Anlage Jahresabschlüsse seit der
Unternehmensgründung beizufügen. Der Bewerber hat die entsprechenden Eintragungen im Teilnahmeformular
vorzunehmen und diese mit einer Erklärung in Textform (§ 126b BGB) zu versehen (Teilnahmeformular TNW 6).
4. Erklärung Insolvenzverfahren
Der Bewerber muss eine Erklärung darüber abgeben, dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbar
gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden oder ein Antrag mangels Masse
abgelehnt worden ist. Dazu ist das im Teilnahmeformular enthaltene Formblatt auszufüllen. Die Eigenerklärung
ist mit einer Erklärung in Textform (§ 126b BGB) zu versehen (Teilnahmeformular TNW 7).
1. Nachweis Lieferfähigkeit
Der Bewerber hat eine Eigenerklärung darüber abzugeben, dass die Lieferung der 21 gebrauchten 12 m Regional-Niederflur-Linienbusse voraussichtlich zum 31.07.2022 erfolgen kann. Alternativ ist vom Bewerber zu erklären, bis wann eine Lieferung der 21 gebrauchten 12 m Regional-Niederflur-Linienbusse erfolgen kann. Dazu ist das im
Teilnahmeformular enthaltene Formblatt auszufüllen. Die Eigenerklärung ist mit einer Erklärung in Textform (§
126b BGB) zu versehen (Teilnahmeformular TNW 8).
2. Referenzen
Der Bewerber muss seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch Referenzen über in den letzten drei Jahren ausgeführte Lieferleistungen belegen. Dazu ist
das im Teilnahmeformular enthaltene Formblatt mit Nennung des Auftraggebers, der Kontaktdaten, des Lieferzeitpunktes, des Fahrzeugtyps und der Fahrzeuganzahl auszufüllen und mit einer Erklärung nach §
126b BGB zu versehen (Teilnahmeformular TNW 9)
Die KRN hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur
Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt (Landestariftreuegesetz - LTTG) vom 01.12.2010 - in der
jeweils gültigen Fassung - und die Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) vom 01.01.2015 - in der
jeweils gültigen Fassung - anzuwenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein beschleunigtes zweistufiges Verfahren nach der SektVO. Die erste
Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch
die geeigneten Bewerber teilnehmen.
2. Der Bewerber muss seinen Teilnahmeantrag unter Nutzung des Teilnahmeformulars einreichen. Dieses
Teilnahmeformular ist unter der in Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten URL kostenlos verfügbar.
3. Der Teilnahmeantrag ist digital über das in Ziffer I. 3 genannte Portal einzureichen. Die Abgabe des
Teilnahmeantrags ausschließlich in Papierform, per Fax oder E-Mail ist nicht zugelassen und führt zum
Ausschluss vom Verfahren.
4. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO - auch bei Bewerbergemeinschaften - wird
hingewiesen. Dazu sind die jeweiligen Angaben im Teilnahmeformular zu machen und mit
einer Erklärung in Textform (§ 126b BGB) zu versehen (Teilnahmeformular TNW 8).
5. Der Teilnahmeantrag ist von den Bewerbern mit einer Erklärung in Textform gem. § 126b BGB zu versehen.
Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft
oder dem bevollmächtigten Vertreter mit einer Erklärung in Textform gem. § 126b BGB zu versehen.
6. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Nachweise berücksichtigt. Darüber hinausgehende
Unterlagen sind nicht erwünscht.
7. Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben müssen
bis zum Schlusstermin digital über das in Ziffer I. 3 genannte Portal eingegangen sein. Fehlende Erklärungen
können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist gemäß § 51 Abs. 2
SektVO nachgereicht werden. Sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bewerber vom
weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
8. Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie über das in Ziffer I.3 genannte Portal bis spätestens 7 Tage
vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen
erfolgt entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse durch Einstellung der Antworten auf dem in Ziffer I.3
genannten Portal. Die Bewerber haben dies regelmäßig zu prüfen
9.Die qualifizierten Bewerber der Stufe 1 werden zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert. Die übrigen Bewerber werden entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse über ihre
Nichtberücksichtigung informiert.
10. Die Vergabeunterlagen für die Stufe 2 stehen auf dem in Ziffer I. 3 genannten Portal zum Download zur
Verfügung.
11. Nach der Auswertung der Erstangebote behalten sich die Auftraggeber nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf Grundlage dieser Angebote zu erteilen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBTRZUU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs.
3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]