Erdungs- und Blitzschutzanlage - Sanierung Maximilian Kolbe Schule
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bistum-trier.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erdungs- und Blitzschutzanlage - Sanierung Maximilian Kolbe Schule
Elektroinstallationsarbeiten im Rahmen der brandschutztechnischen und energetischen Ertüchtigung sowie des Umbaus und der Sanierung aller Geschosse des Hauptgebäudes der sich in Trägerschaft des Bistums Trier befindlichen Maximilian-Kolbe-Schule in Neunkirchen-Wiebelskirchen.
Die Installationsarbeiten werden in 3 Bauabschnitten beginnend 20 Werktage nach Beauftragung durch Auftraggeber bis Ende 2023 (Ende 3. Bauabschnitt) durchgeführt, wobei die Schadstoffsanierung (separater Auftrag) jeweils den Installationsarbeiten der einzelnen Bauabschnitte vorgeschaltet wird um die Baustelle für die Arbeiten der weiteren Gewerke schadstofffrei herzustellen.
Die Arbeiten finden während der einzelnen Bauabschnitte mit Ausnahme der Schulferien während des laufenden Schulbetriebes statt.
66540 Neunkirchen - Wiebelskirchen, Prälat Schütz Str. 15
Die Maximilian-Kolbe-Schule wurde in den Jahren um 1975 als Stahlbeton-Skelett-Konstruktion (TT-Träger-Decken in Erdgeschoß und Obergeschosse) bzw. Stahlbeton-/Mauerwerkskonstruktion (Untergeschoß) mit nichttragenden Systemtrennwänden (sog. „Mechelwänden“) als Innenwänden und einer vorgehängten Pfosten-Riegel-Fassade errichtet. Das Gebäude hat 5 Geschosse (UG-3.OG) und ein Technikgeschoss. Altersbedingt bestehen im Gebäude Defizite in Bezug auf haustechnische Anlagen, Brandschutz, Energiebilanz usw., die im Zuge der Sanierung behoben werden sollen.
Erdungs- und Blitzschutzanlage:
- Demontage der vorhandenen Blitzschutzanlage auf den Dachflächen des Technikgeschosses, 3.OG, 2.OG, sowie des 1.OG
- Neuinstallation der Blitzschutzanlage, nach Fertigstellung der Dachsanierung
- Neuinstallation von Ableitungen, an Regenfallrohren nach Fertigstellung der Außenfassade
- Teilsanierung der Erdungsanlage
zur Erläuterung von II.2.7:
Ausführung in 3 Bauabschnitten,
Die Arbeiten sind spätestens 20 WT nach Zugang des Auftragsschreibens zu beginnen
Ausführung im laufenden Schulbetrieb
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Vorlage der PQ-Nr. oder durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ gem. Formblatt 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) sowie durch Vorlage der im Formblatt 216 geforderten Unterlagen mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen und die im Formblatt 216 geforderten Unterlagen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124, 216 bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Angabe des Jahresumsatzes der letzten 3 Geschäftsjahre
Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung für Personen und Sachschäden, inkl. Nachweis der Prämien
- Mindestumsatz der letzten 3 Jahren von 50.000 € p.a. (netto)
- Mindestsumme Personenschäden 3 Mio €
- Mindestsumme Sachschäden 1,5 Mio €
mind. 1 bis max.2 Referenzprojekt(e) Sanierung mehrgeschossige Schule oder mehrgeschossiges Verwaltungs-/ Bürogebäude innerhalb der letzten 5 Jahre (Fertigstellung ab 12-2015 bis 12-2020)
Die Nachforderung der auftraggeberseitigen Bestätigungen der vorgelegten Referenz(en) wird vorbehalten.
Referenzprojekt(e) mit einer Bruttogrundfläche größer/gleich 5.000m²
Die Eignung ist durch Vorlage der PQ-Nr. oder durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ gem. Formblatt 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) sowie durch Vorlage der im Formblatt 216 geforderten Unterlagen mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen und die im Formblatt 216 geforderten Unterlagen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124, 216 bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
e-Vergabe - Trier
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/mwaev/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern.html?nn=f4d46463-6b38-424a-bcf9-76953d8de132
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/mwaev/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern.html?nn=f4d46463-6b38-424a-bcf9-76953d8de132
Unternehmen haben Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützende Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ende der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe bzw. Einreichung der Bewerbung gegenüber Auftraggeber geltend gemachte werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so ist das Unternehmen berechtigt, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vom Auftraggeber nach § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung der Information, bzw. 10 Tage nach Absendung der Information auf elektronischem Weg geschlossen werden. Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung durch den Auftraggeber.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Italien
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/mwaev/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern.html?nn=f4d46463-6b38-424a-bcf9-76953d8de132