VgV-TGA_TN_Neubau_BBZII Referenznummer der Bekanntmachung: 2022_010_TGA_TN
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hwk.de
Abschnitt II: Gegenstand
VgV-TGA_TN_Neubau_BBZII
Integrierte Fachplanung Technische Ausrüstung §§ 53, 55 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 15.1, Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 für die Anlagengruppen (AG) 1-Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, AG 2-Wärmeversorgungsanlagen, AG 3-Lufttechnische Anlagen, AG 4-Starkstromanlagen, AG 5-Fernmelde- und Informationstechnischen Anlagen, AG 6-Förderanlagen, AG 7-Nutzungsspez. Anlagen (Aufwärmküche, manuelle Feuerlöschanlagen), AG 8-Gebäudeautomation sowie einzelne Besondere Leistungen"für den Neubau sowie die Mitwirkung bei der Planung und Überwachung von Abbruchmaßnahmen der Bestandsgebäude ausgeschrieben. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens werden die nach dem Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bieter zur Angebotsabgabe und zu einer Verhandlung gegenüber dem Auftraggeber aufgefordert. Weitere Informationen zum geplanten Projekt nebst den bereits vorliegenden Voruntersuchungen sind den unter dem in Abschnitt I.3) angeführten Link abrufbaren Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Handwerkskammer Rheinehssen K.d.ö.R. Robert-Koch-Straße 7 55129 Mainz-Hechtsheim
Die Handwerkskammer Rheinhessen plant den Neubau des Berufsbildungszentrums II (BBZ II) sowie damit einhergehend die Verlagerung der Hauptverwaltung an den Standort 55129 Mainz-Hechtsheim. Eine vorangegangene Machbarkeitsstudie hatte zum Ergebnis, dass sich eine Modernisierung und Umstrukturierung der Bestandsgebäude aus den 1970-90er Jahren nicht mehr wirtschaftlich durchführen lässt. Ein Umzug des Ausbildungsbetriebes für die Dauer der Bauzeit lässt sich realisieren, so dass eine optimierte Bauabwicklung außerhalb des laufenden Betriebes ermöglicht werden kann.
Der zu planende Neubau für das Berufsbildungszentrum II (BBZ II) und die Hauptverwaltung der Handwerkskammer Rheinhessen hat ein abgestimmtes Raumprogramm, Datei "Raumprogramm". Dieses besteht aus anteilig rd. 4.230 m² Nutzungsfläche (NUF) für Räumlichkeiten des BBZ II für die handwerklichen Ausbildungsberufe "Holz, Bau (Maurer und Fliesenleger), Maler" mit Seminar- und Verwaltungsbereich sowie aus anteilig rd. 850 m² NUF für Verwaltungsräume des Hauptgeschäftssitzes.
Die Fachplanung Technische Ausrüstung nebst Besonderen Leistungen wird als integrierte Gesamtplanung der Anlagengruppen 1 bis 8 mit der Ausschreibung in den Wettbewerb gestellt. Der Grund ist nicht zuletzt die aus den Projektanforderungen und Projektzielen erforderliche disziplinübergreifende Gesamtplanung zur Umsetzung eines nachhaltigen Energiekonzepts unter Berücksichtigung der mindestens einzuhaltenden Anforderungen des GebäudeEnergieGesetz (GEG 2020). Durch konzeptionelle, bauliche und technische Maßnahmen soll in der Nutzungsphase ein möglichst geringer Primärenergiebedarf im Winter- wie im Sommerfall gewährleistet sein. Ein optimiertes Verhältnis von Investitions- und späteren Nutzungskosten (Betriebs- und Instandhaltungskosten im Sinn DIN 18960) durch bauliche und technische Maßnahmen wird angestrebt. Dabei sind Investitionskosten KG 400 in ein angemessenes Verhältnis zu ihrem Einsparpotential zu setzen.
Die Beauftragung und Leistungserbringung erfolgen stufenweise. Mit der Zuschlagserteilung wird zunächst die Bearbeitungsstufe I (= Auftragsstufe 1) bestehend aus der Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) bis zur Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) beauftragt. Der Auftraggeber behält sich vor, auf Grundlage des abzuschließenden Planervertrages nach Abschluss der Bearbeitungsstufe I auch die Bearbeitungsstufe II (= Auftragsstufe 2) bestehend aus Ausführungsplanung bis zur Objektbetreuung (Leistungsphasen 5 bis 9) ganz oder teilweise weiter zu beauftragen. Ein Anspruch auf ganz oder teilweise Weiterbeauftragung der Bearbeitungsstufe II besteht nicht. Zu den Planungsleistungen und Auftragsstufen gehören insbesondere:
1. Integrierte Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß §§ 53, 55 HOAI:
1.1 Grundleistungen für die Anlagengruppen 1 bis 8
Auftragsstufe 1: Leistungsphasen (LPH) 1 bis 4
Auftragsstufe 2: LPH 5 bis 9.
1.2 Besondere Leistungen
Auftragsstufe 1: Einzelne Besondere Leistungen
Auftragsstufe 2: Einzelne Besondere Leistungen.
2. Besondere Leistung: "Mitwirkung bei Planung und Überwachung Abbruch":
Auftragsstufe 1: Planung der Abbruchmaßnahmen (vergleichbar LPH 1- 4).
Auftragsstufe 2: Planung der Abbruchmaßnahmen (vergleichbar LPH 5 - 8).
Wegen der Details zu den einzelnen Planungsleistungen wird auf die unter dem in Abschnitt I.3. angeführten Link abrufbaren Vergabeunterlagen, insbesondere die Datei "Leistungskatalog" verwiesen.
Bei der Leistungserbringung nach Zuschlagserteilung sind die vom Auftraggeber bereits ermittelten wesentlichen Projektziele ("Vertragsziele") als Beschaffenheitsvorgaben zu beachten. Wegen der wesentlichen Vertragsziele wird auf die unter dem in Abschnitt I. 3. angeführten Link abrufbaren Vergabeunterlagen, insbesondere die Datei "Anmerkungen zu den Funktionseinheiten" sowie die Datei "Planervertrag" verwiesen.
Die Laufzeit des Vertrages bestimmt sich nach der Fertigstellung der vertraglichen Leistungen.
Überschreitet die Zahl der geeigneten Bewerber die geplante Höchstzahl von 5 Bewerbern, erfolgt die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, anhand der Referenzen gemäß Abschnitt III.1.3) dieser Auftragsbekanntmachung.
Für die Auswahlentscheidung werden für die integrierte Fachplanung Technische Ausrüstung bis zu maximal 10 Punkte pro wertungsfähige Referenz für die nachfolgenden Projektmerkmale vergeben:
a) Umfang: Die Kostenberechnung des Referenzprojektes beträgt für das Bauwerk-Technische Anlagen (KG 400) gemäß DIN 276:2018-12 oder 276-1:2008-12 ? 2.000.000,- EUR brutto: 1 Punkt.
b) Besondere Leistung: Der erbrachte Leistungsumfang umfasste auch die Besondere Leistung "Erstellen und Fortschreiben des technischen Teiles eines Raumbuches (in LPH 2 und 3)": 2 Punkte.
c) Gesamtplanung: Die Projektbearbeitung erfasste eine Gesamtplanung der Technischen Ausrüstung, die mindestens die Anlagengruppen 1 bis 6 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI erfasste: 3 Punkte.
d) Komplexität: Es handelt sich um ein Gebäude mit unterschiedlichen Nutzungsbereichen, deren Räumlichkeiten unterschiedliche haustechnische Ausstattungen erfordern, z. B. Werkstätten, Hallen, Büro-, Seminarräume, Kantine: 4 Punkte.
Die Angaben zu den ausgewählten Referenzen sind vom Bewerber im Formblatt "Referenzleistung des Bewerbers" einzutragen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Fehlende Unterlagen und/oder Angaben zu Referenzprojekten werden nicht nachgefordert. Bei der Bewertung wird zunächst jede Referenz gesondert bewertet. Fehlende oder unzutreffende Projektmerkmale innerhalb einer Referenz werden jeweils mit 0 Punkten bewertet. Die Summe der bei den einzelnen, wertungsfähigen Referenzen jeweils erzielten Punktzahl dividiert durch die Anzahl der wertungsfähigen Referenzen ergibt die Gesamtpunktzahl und damit die für die Auswahlentscheidung maßgebende Wertungssumme.
Bei der Bewertung der einzelnen Referenzen werden nur ganze Punkte vergeben. Bei der rechnerischen Ermittlung des Durchschnittswertes zur Ermittlung der Gesamtpunktzahl erfolgt eine kaufmännische Rundung auf 2 Dezimalstellen, die auch bei der anschließenden Addition zur Ermittlung der Wertungssumme fortgeschrieben wird.
Die 5 Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Wird auch nach Anwendung der objektiven Auswahlkriterien die Höchstzahl überschritten, weil Bewerber dieselbe Punktzahl aufweisen, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl zwischen betroffenen Bewerbern durch Los gemäß § 75 Abs. 6 VgV zu treffen oder alternativ die Höchstzahl entsprechend zu erhöhen.
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der bekanntgemachten Mindestzahl von 5 Bewerbern liegt, kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren nach § 51 Abs. 3 S. 2 VgV fortführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen. Alternativ kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren wegen Unterschreitung der Mindestzahl von drei geeigneten Bewerbern aber auch gemäß § 63 VgV aufheben und gegebenenfalls ein neues Vergabeverfahren durchführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen / Nachweise vorzulegen:
1. Nachweis, dass der Bewerber zur Führung der Berufsbezeichnung "Beratende Ingenieurin / Beratender Ingenieur" berechtigt ist durch Vorlage des Eintragungsnachweises in Liste der Beratenden Ingenieurinnen und Beratenden Ingenieure eines Bundeslandes der Bundesrepublik Deutschland oder einer entsprechenden Bescheinigung der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Beratende Ingenieurin / Beratender Ingenieur" gem. § 8 Ing-KaG Rh.-Pf..
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist er nur teilnahmeberechtigt, wenn er für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Angehörigen des Berufes "Beratende Ingenieurin / Beratender Ingenieur" benennt und dessen Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung gemäß durch Vorlage des Eintragungsnachweises in Liste der Beratenden Ingenieurinnen und Beratenden Ingenieure oder eine entsprechende Bescheinigung der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz gemäß § 8 Ing-KaG Rh.-Pf. nachweist.
2. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Bewerbererklärung" -, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage der Kopie einer Versicherungsbescheinigung.
Die vorzulegende Versicherungsbescheinigung muss eine Mindest-Deckungssumme für Personen- sowie Sach- und Vermögensschäden über EUR 1,5 Mio. ausweisen. Die Mindest-Deckungssumme muss mindestens zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied gesondert zu erbringen mit der Maßgabe, dass es genügt, wenn die Addition der nachgewiesenen und mindestens zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehenden Mindest-Deckungssummen der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die geforderte Mindest-Deckungssumme von EUR 1,5 Mio. erreichen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen / Nachweise vorzulegen:
1. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Referenzleistung des Bewerbers" - zu bereits abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Dabei ist der Nachweis für den Leistungsbereich Integrierte Fachplanung Technische Ausrüstung zu erbringen.
Bei Bewerbergemeinschaften müssen Referenzen nicht durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, sondern nur durch mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft erbracht sein.
1. Die Referenzen müssen aus dem Leistungsbereich "Integrierte Fachplanung Technische Ausrüstung" mindestens die Anlagengruppen AG 2-Wärmeversorgungsanlagen und AG 4-Starkstromanlagen umfassen; dabei müssen jeweils mindestens die Grundleistungen der Leistungsphasen 2 +3 und 5 bis 8 (vgl. §§ 53, 55 HOAI i. V. m. Anlage 15.1) erbracht worden sein.
2. Die Referenzen aus dem Leistungsbereich "Integrierte Fachplanung Technische Ausrüstung" dürfen nicht vor dem 01.01.2017 abgeschlossen worden sein. Maßgeblich für den Abschluss ist die Fertigstellung der Leistungsphase 8 ("Objektüberwachung / Bauüberwachung und Dokumentation"). Sofern die Leistungserbringung bis dato noch nicht abgeschlossen ist, muss sie mindestens bis zu dem Beginn der Leistungsphase 8 (Objektüberwachung / Bauüberwachung) fortgeschritten sein.
3. Es müssen mindestens 2 Referenzen aus dem Leistungsbereich "Integrierte Fachplanung Technische Ausrüstung" eingereicht werden, deren Planungsanforderungen mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und die die vorstehenden Mindestanforderungen gemäß Ziffer 1 und 2 erfüllen.
Wegen der einschlägigen Rechtsvorschriften wird auf die Ausführungen unter Abschnitt III.1.1 dieser Auftragsbekanntmachung verwiesen.
Insofern wird auf die unter dem Link gemäß Abschnitt I.3) dieser Auftragsbekanntmachung abrufbaren Vergabeunterlagen verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unter der in Abschnitt I. 3. angegebenen Internetadresse sind nicht nur die Vergabeunterlagen abrufbar, sondern es werden auch Antworten auf Fragen von Interessenten sowie gegebenenfalls aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen daher eigenverantwortlich sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere rechtzeitig vor Abgabe des Teilnahmeantrags und Ablauf der Abgabefrist für den Teilnahmeantrag prüfen, ob auf der Vergabeplattform Antworten zu Interessentenfragen und/oder zusätzliche Informationen und Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für den Teilnahmeantrag zu beachten sind. Es ist ausschließlich die elektronische Abgabe des Teilnahmeantrages mindestens in Textform (§ 126 b BGB) über die unter Abschnitt I.3) genannte Vergabeplattform zugelassen. Andere Abgaben des Teilnahmeantrages oder andere Übermittlungsarten der Teilnahmeanträge wie etwa per Post, per Telefax oder per Mail sind ausgeschlossen. In diesem Fall müsste der Teilnahmeantrag schon mangels Formwahrung gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV zwingend ausgeschlossen werden, ohne dass eine Nachforderungsmöglichkeit besteht.
Bei der Abgabe des Teilnahmeantrags über die Vergabeplattform gemäß Abschnitt I.3) ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Teilnahmeantrages längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist daher ausreichend Zeit für das vollständige Hochladen des Teilnahmeantrags nebst Anlagen auf der Vergabeplattform einzukalkulieren. Zudem ist zu berücksichtigen, dass für die elektronische Abgabe des Teilnahmeantrags über die Vergabeplattform ein kostenloses "Bietertool" erforderlich ist, welches eine separate Installation notwendig macht. Weitere Informationen zur technischen Handhabung und Anleitungen zur Nutzung der Vergabeplattform sind unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ zu finden. Es wird deshalb empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsabgabefrist die Übermittlung des Angebots zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Vergabeplattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt. Die vorstehenden Ausführungen geltend gleichermaßen für die spätere Angebotsabgabe der Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYDVY4BW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Entsprechend der Regelung in § 160 GWB. Zitat:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 GWB).
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."