Vergabebekanntmachung Marketing-Dienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: MA2-2021 ex-post
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neustadt an der Weinstraße
NUTS-Code: DEB36 Neustadt an der Weinstraße, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67433
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pfalz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabebekanntmachung Marketing-Dienstleistungen
Konzeption und Durchführung von verschiedenen Marketing-Dienstleistungen im Bereich der Weinwerbung in den Sektoren B2B und B2C
Pfalzwein e.V. Martin-Luther-Straße 69 67433 Neustadt an der Weinstraße Rechtlicher Haupterfüllungsort ist der Sitz des Pfalzwein e.V.
Die im Rahmen dieser Ausschreibung nachgefragten Leistung sind zum Teil tatsächlich an anderen Orten im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu erbringen. Diese Orte stehen derzeit noch nicht abschließend fest.
Marketing-Dienstleistungen in den Bereichen B2B und B2C
Die Vergabestelle verfügt für die nachgefragten Leistungen über ein jährliches Budget in Höhe von rund [Betrag gelöscht] Euro netto. Hinzu kommen aufwandsbezogene Mittel für Fremdkosten des künftigen Auftragnehmers.
Der Dienstleistungsvertrag wurde zunächst fest für ein Jahr ausgeschrieben und kann drei Mal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden (max. Gesamtlaufzeit insofern vier Jahre).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Marketing-Dienstleistungen
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPDYRAY4EC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."