20E0130 Neubau 1. BA OP- u. Funktionsgebäude, Bw-Zentralkrankenhaus Koblenz
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Postleitzahl: 56077
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lbbnet.de
Abschnitt II: Gegenstand
20E0130 Neubau 1. BA OP- u. Funktionsgebäude, Bw-Zentralkrankenhaus Koblenz
Erdarbeiten, Baugrubenumschließung, Sondergründung, Verwertung und Entsorgung
— ca. 6 970 m2 Herstellen überschnittene, rückverankerte Bohrpfahlwand (50 % der Pfähle bewehrt, D =
1,2 bis 1,5 m) mit bis zu 5 Verpressankerlagen, teilweise kleiner Steckträgeraufsatz, Entsorgung Bohrgut,
Grundwasserabsenkung mit 24 Absenkbrunnen, Herstellen, betreiben und abbauen Grundwasserhaltung,
Tagwasserhaltung einschließlich Beobachtungspegeln,
— ca. 200 m2 Bohrträgerverbau,
— ca. 115 000 m3 Erdaushub, Bereitstellung zur Entsorgung mit externer Bereitstellungsfläche und Entsorgung,
— ca. 9 950 m herstellen Bohrpfähle zur Sondergründung (D = 1,2 bis 1,5 m) einschließlich Herstellung und
Rückbau von tragfähigen Bohrebenen, Entsorgung Bohrgut,
— ca. 7 800 m2 Herstellen Sauberkeitsschicht.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Langen
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63225
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55122
Land: Deutschland
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Mengenänderungen nach § 2 Absatz 3 VOB/B
Ort: Langen
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63225
Land: Deutschland
Mengenänderungen nach § 2 Absatz 3 VOB/B beinhalten Mehr- und Mindermengen der Baustelleneinrichtung und Erdarbeiten, Verlängerung der Gründungspfähle und Entsorgung von Erdaushub nach LAGA Z 1.2/2 statt Z 0 und wurden erst nach Baubeginn erkennbar.
Mengenänderungen nach § 2 Absatz 3 VOB/B beinhalten Mehr- und Mindermengen der Baustelleneinrichtung und Erdarbeiten, Verlängerung der Gründungspfähle und Entsorgung von Erdaushub nach LAGA Z 1.2/2 statt Z 0 und wurden erst nach Baubeginn erkennbar. Gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB sind diese Leistungen nicht vorhersehbar gewesen und aufgrund von Umständen erforderlich geworden. Die Leistungen können zeitlich und technisch nicht von den Vertragsleistungen getrennt werden.