syndromische PCR-Testgeräte Q U2EC MZ050 4A711 Referenznummer der Bekanntmachung: Q U2EC MZ050 4A711

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Verteidigung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

syndromische PCR-Testgeräte Q U2EC MZ050 4A711

Referenznummer der Bekanntmachung: Q U2EC MZ050 4A711
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33100000 Medizinische Geräte
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Festbeauftragung: Herstellung und Lieferung von 2 SE PCR-Einheit des Typs "FilmArray 2.0 Complete System" inkl. Zubehör und weiteren Peripherieleistungen.

Optional: Herstellung und Lieferung von 1 SE PCR-Einheit des Typs "FilmArray 2.0 Complete System" inkl. Zubehör und weiteren Peripherieleistungen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung:

Koblenz und Ulm

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Festbeauftragung: Herstellung und Lieferung von 2 SE PCR-Einheit des Typs "FilmArray 2.0 Complete System" inkl. Zubehör und weiteren Peripherieleistungen.

Optional: Herstellung und Lieferung von 1 SE PCR-Einheit des Typs "FilmArray 2.0 Complete System" inkl. Zubehör und weiteren Peripherieleistungen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Optional: Herstellung und Lieferung von 1 SE PCR-Einheit des Typs "FilmArray 2.0 Complete System" inkl. Zubehör und weiteren Peripherieleistungen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

(max. 500 Wörter)

Die anhaltende Pandemiesituation bewirkt, dass weiterhin enorme Anforderungen an die Fähigkeiten zur Testung an die Einrichtungen der Bundeswehr gestellt werden. Neben der Massentestung von Corona Patienten in den Bundeswehrkrankenhäusern und regionalen Sanitätseinrichtungen, ist der Bedarf an dezidierten Detektionen einzelner Erreger und deren Mutationen durch die Abteilung für medizinische Mikrobiologie des BwZKrhs Koblenz und des BwKrhs Ulm deutlich gestiegen.

Es sind bereits Analyticon-Plattformen (FilmArray Complete Systeme) zur syndromischen Diagnostik in den Bundeswehrkrankenhäusern vorhanden. Das Personal ist auf die Geräte geschult und die Verbauchsmittelversorgung besteht.

Ein nicht-kompensierbarer Ausfall der Geräte gefährdet aktuell den kompletten Krankenhausbetrieb.

Für die Bw-Krankenhäuser ergibt sich daher ein Bedarf hinsichtlich einer Backup-Lösung für unvorhergesehene Ausfallzeiten oder geplante (auch größere) Wartungszeiten. Gerade in den Häusern Koblenz und Ulm erfolgt 24/7 - 365 ein ständiger, ununterbrochener Gebrauch mit höchstem Test-Umsatz.

Bei der Bewertung der am Markt befindlichen Systeme bezogen auf die Forderungen von Kdo SanDstBw und die Entwicklung der Corona-Pandemie wurden folgende Schwerpunkte gesetzt:

1) Multiplex PCR und Testpanels zur syndromischen Diagnostik durch simultane Identifizierung und Benennung der Erreger.

2) Nachweis SARS-CoV-2 Virus und aller bisher bekannten Mutationen.

3) Testpanels mindestens für die Spektren Erreger Atemwegserkrankung, Magen-Darm-Erkrankungen, Hirnhautentzündung, Blutkulturen und Bio-Gefahren (z.B. Ebola).

4) Mobiler und transportabler Einsatz des Gerätes im In- und Ausland inklusive Transportverpackung.

Im Ergebnis der Marktsichtung stellte sich heraus, dass die Erfüllung aller Schwerpunktforderungen nur durch das Gerät Fa. Analyticon gewährleistet werden kann.

Die modellgebundene Vergabe stellt die zeitnahe Bereitstellung der Geräte im BwZKrhs Koblenz und BwKrhs Ulm als Backup sicher. Mit den zu beschaffenden Geräten kann im Bedarfsfall (Ausfall oder Wartung) direkt ein Austauschgerät angeschlossen werden und die Fähigkeit zur syndromischen Diagnostik bleibt bestehen. Sie gewährleistet damit die schnelle Verfügbarkeit der Fähigkeit und ermöglicht zeitnah eine erweiterte Diagnostik und bessere Behandlung der mit SARS-CoV-2 infizierten Patienten. Die damit gewonnene Möglichkeit im Bereich der symptomischen Diagnostik und die Möglichkeit diese weltweit mobil einzusetzen, gewährleistet eine noch zielgerichtetere und schnellere Versorgung und trägt zur besseren Genesung, oder aber der Vermeidung von Todesfällen von mit Covid-19 erkrankten Patienten bei.

Das Gerät ist lediglich beim Hersteller analyticon instruments selbst zu beziehen.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber vergibt keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der vorstehenden Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

syndromische PCR-Testgeräte Q U2EC MZ050 4A711

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
26/01/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosbach vor der Höhe
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 61191
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur

auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an

dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine

Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch

Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei

ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete

Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist

oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen

Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags

erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer

Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist

nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der

Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum

Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur

Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den

Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum

Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe

gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des

Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen

sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der

Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2

GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html

§ 135 GWB Unwirksamkeit

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/02/2022

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