IT-Endgerätemanagement Referenznummer der Bekanntmachung: ZDF-MDR-124-VV-22-003
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55127
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04275
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Endgerätemanagement
Ziel dieses Vergabeverfahrens ist die losweise Vergabe von zwei Rahmenvereinbarungen (Los 1 ZDF und Los 2 MDR) für die Bereitstellung von IT Endgeräten nebst Serviceleistungen, welche in den Vergabeunterlagen definiert sind.
Die Rahmenvereinbarungen besteht aus folgenden Teilbereichen:
- Transitionsphase
- Erbringung von umfänglichen Serviceleistungen im Los 1 (ZDF), im Los 2 (MDR) nur spezifisch für Mietgeräte, Garantieabwicklung (vgl. Vergabeunterlagen)
- Mietweise Überlassung von IT-Equipment
- Kauf von IT Equipment und im Los 1 (ZDF) Aufstellung der Hardware
- Option der (teilweisen) Übernahme des Hardwarebestandes des ZDF und MDR durch Kauf am Vertragsende
- Exit Management und nachvertragliche Verpflichtungen
Los 1 ZDF
Ziel dieses Ausschreibungsverfahrens ist es, IT-Endgeräte (Laptop, Mini-PC, Monitor, Drucker, Dokumentenscanner) neu anzumieten und dazu gehörende Service- und Supportleistungen an einen Auftragnehmer zu vergeben. Dabei ist seitens des ZDF geplant, den bestehenden Warenkorb durch Weiterentwicklung der Standardisierung weiter zu verschlanken. Dies bedeutet die Reduktion auf ein Standard-Laptop-Modell mit einem oder zwei abgesetzten Monitor(en), kabelgebundener Maus und Tastatur für ca. 85 % der Arbeitsplätze. Damit verbunden soll eine Konzentration auf die Windows Plattform erfolgen. Im Bereich der Mobiltelefonie und Tablets werden weiterhin iOS- Geräte zum Einsatz kommen.
Im Rahmen der Transition müssen alle aktuell eingesetzten Geräte zurückgenommen, an den aktuellen Dienstleister übergeben und durch neue Mietgeräte ersetzt werden. Es ist nicht vorgesehen, im Rahmen der Transition die derzeit vom ZDF angemieteten IT-Endgeräte an den neuen Auftragnehmer zur weiteren Nutzung zu übergeben, da diese Hardware nach Auslaufen der Mietzeit an den bisherigen Dienstleister zurückfällt.
Die Endgeräte-Softwareplattform wird von ZDF-eigenen Einheiten verantwortet und betrieben und basiert auf Windows-10 in einer zum Vertragsstart supporteten Version. Angelehnt an die Roadmap von Microsoft ist ein Upgrade auf Windows 11 während der Vertragslaufzeit möglich (Ausnahme iOS-Geräte). Die anzumietenden Geräte müssen technisch die Voraussetzung für Windows 11 erfüllen.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt durch die Bewertung der Eignungskriterien gemäß Dokument Eignungskriterien
Der unter Ziffer II.2.6) genannte Gesamtwert stellt die betragsmäßige Höchstgrenze der Rahmenvereinbarung dar.
Los 2 MDR
Der Mitteldeutsche Rundfunk (nachfolgend „MDR“ genannt) wurde 1992 als öffentlichrechtliche
Hörfunk- und Fernsehanstalt für die Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und
Thüringen gegründet. Seit Sendestart am 01.01.1992 ist der MDR Mitglied der ARD.
Der MDR hat im Rahmen einer Auslagerung das IT-Endgerätemanagement an einen
Dienstleister vergeben, der die Bereitstellung der Geräte und deren Betrieb übernommen
hat. Nach Auslaufen des Vertrags zum 01.01.2023 führt der MDR zur erneuten Vergabe der
Bereitstellung seines IT-Endgerätemanagements ein EU-weites Vergabeverfahren durch.
Hierbei ist eine feste Vertragslaufzeit von fünf Jahren und einer Nachlauffrist von 12 Monaten
ohne Verlängerungsoption vorgesehen. Das Rollout in den Liegenschaften erfolgt gestaffelt.
Das Endgerätemanagement in der Hauptabteilung IT-Infrastruktur ist als zentraler
Dienstleister zuständig für die folgenden Aufgabengebiete:
- Bereitstellung von Endgeräten- und Client-Software an Arbeitsplätzen für den MDR
- Weiterentwicklung der Standard-Clients für die Arbeitsplätze des MDR
- Koordination, Planung und Betreuung der IT-Ausstattung bei MDRSonderveranstaltungen
- Lokales ServiceDesk-Management der ARD im MDR
Zur Unterstützung redaktioneller, produktionsrelevanter und administrativer
Geschäftsprozesse werden derzeit rund 4.700 Arbeitsplatz-PC und Laptops, 900
Mobilfunkgeräte sowie 4.600 Telefone im MDR eingesetzt. Dieses IT-Equipment incl.
Zubehör (z. B. Tastatur, Bildschirm) wird durch das IT-Endgerätemanagement in der
Hauptabteilung Technische Infrastruktur (HA TI) bereitgestellt.
Die o. g. IT-Endgeräte kommen in allen Bereichen des Unternehmens zum Einsatz. Für
Verwaltungsaufgaben werden Standard-IT-Arbeitsplätze, bestehend aus PC oder Laptop mit
Peripheriegeräten (z. B. UC-Peripherie) eingesetzt. Im Produktions- und Sendeprozess
hingegen werden speziell konfigurierte IT-Arbeitsplätze benötigt, die auf die konkreten
Anforderungen der trimedialen Produktion (Radio, TV und Internet) abgestimmt sind.
Darüber hinaus werden Smartphones und Tablets sowohl als Standard-Arbeitsmittel zur
Kommunikation als auch zu Steuerungszwecken im Studiobereich oder für redaktionelle
Aufgaben (z. B. Beiträge in sozialen Netzwerken, Aufnahme und Übertragung von kurzen
Beiträgen) genutzt. Der mit der IT-Arbeitsplatzausstattung einhergehende Service sowie
Anwendersupport reicht ebenso von Standard- bis hin zu Sonderaufgaben.
Ziel dieses Ausschreibungsverfahrens ist es, die in einem Warenkorb definierten IT-Endgeräte
und Peripherie anzumieten. Serviceleistungen (z.B. Gewährleistungsabwicklung)
rund um die Anmietung der Endgeräte soll im Ausschreibungsverfahren mit angeboten
werden. Der Fieldservice und der ServiceDesk ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
Für den Vertrag ist seitens des MDR geplant, den bestehenden Warenkorb durch
Weiterentwicklung der Standardisierung weiter zu verschlanken. Im Bereich der
Mobiltelefonie und Tablets werden weiterhin iOS- und Android-Geräte zum Einsatz kommen.
Im Rahmen einer mobilen Endgerätestrategie sollen der Großteil der bisher stationären
Standard-IT-Arbeitsplätze in mobile Endgeräte mit Dockingstation auf Windows-Basis ersetzt
werden.
Zur Realisierung des Hardware-Mietmodells sieht der MDR eine monatliche Mietpauschale
für unterschiedliche Hardware-Typen für die Dauer der Vertragslaufzeit vor. Es ist nicht
vorgesehen, im Rahmen der Transition die derzeit vom MDR angemieteten IT-Endgeräte an
den Bieter zu übergeben, da diese Hardware nach Auslaufen der Mietzeit an den bisherigen
Dienstleister zurückfällt.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt durch die Bewertung der Eignungskriterien gemäß Dokument (Eignungskriterien)
Der unter Ziffer II.2.6) genannte Gesamtwert stellt die betragsmäßige Höchstgrenze der Rahmenvereinbarung dar.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Los 1 und Los 2:
— Fremdnachweis über die Eintragung in das Handelsregister oder ein dem Handelsregister vergleichbaren Register (nicht älter als 3 Monate).
I. Los 1 und 2:
Hinsichtlich der Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Maßnahmen zur Selbstreinigung:
https://tem.zdf.de/12DW1600083_Eigenerklaerung_Nichtvorliegen_Ausschlussgruende.pdf
II. Los 1:
1. Eigenerklärung über das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung für Personen-/Sach- und Vermögensschäden mit folgenden Deckungssummen:
Für Personen- und Sachschäden zuzüglich Folgeschäden € 10.000.000,00
Für Vermögensschäden € 5.000.000,00
2. Eigenerklärung zum Umsatz (Euro)
Mindestanforderung: 2019 – 2021 jeweils € 27.000.000,00
III. Los 2:
1. Eigenerklärung über das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung für Personen-/Sach- und Vermögensschäden mit folgenden Deckungssummen:
Für Personen- und Sachschäden zuzüglich Folgeschäden € 5.000.000,00
Für Vermögensschäden € 250.000,00
2. Eigenerklärung zum Umsatz (Euro)
Mindestanforderung: 2019 – 2021 jeweils € 15.000.000,00
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
S.o.
Eigenerklärung zur Bereitschaft des Abschlusses eines Vertrags gemäß Art. 28 DSGVO (vgl. Muster Vergabeunterlagen je Los),
Los 1 und 2:
siehe Direktlink https://my.vergabe.rib.de/eignungskriterien.php?lv_id=110891
Bei einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Bewerbungs- und Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der externen Vergabeplattform http://www.vergabe.rib.de zum Download zur Verfügung gestellt (vgl. Link unter I.3) der Bekanntmachung). Nach dem Vergaberecht 2016 darf der öffentliche Auftraggeber für den Zugang zu den Vergabeunterlagen keine Registrierung verlangen; eine freiwillige Registrierung ist jedoch zulässig. Wenn Sie sich vollständig registrieren, hat dies für Sie den Vorteil, dass Sie automatisch über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und über Fragen und Antworten zu den Bieterfragen informiert werden, sowie in Teilen auf Unterlagen in editierbarer Form zugreifen können. Registrieren Sie sich nicht, müssen Sie die v. g. Internetseite von RIB regelmäßig selbständig auf eventuelle Änderungen von Fristen, der Vergabeunterlagen sowie Bieterfragen und Antworten kontrollieren.
2) Bewerber- bzw. Bieterfragen sind – unter Angabe des Aktenzeichens – ausschließlich direkt über die Vergabeplattform https://www.meinauftrag.rib.de zu stellen. Für jede/s einzelne Thema/Ziffer/Position sind separate Bieterfragen auf der Vergabeplattform einzureichen. Die Beantwortung der Bieterfragen erfolgt ebenfalls über die Vergabeplattform.
3) Die Einreichung der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb sowie die spätere Abgabe der Angebote erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform RIB.
Das Angebotsdokument (Leistungsverzeichnis/Preisblatt) wird elektronisch weiterverarbeitet und ist daher im Excel-Format an der dafür vorgesehenen Stelle auf der Vergabeplattform nach Angebotsaufforderung hochzuladen. Nach dem Hochladendes Angebotsdokuments sowie relevanter Anlagen ist das Angebot verbindlich einzureichen.
4) Die geforderten Eigenerklärungen und Fremdnachweise sind gegliedert nach der Aufzählung unter III.1) dieser Bekanntmachung vorzulegen bzw. elektronisch einzureichen.
5) Es erfolgt eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung, ob fehlende Angaben und Unterlagen von der ausschreibenden Stelle nachgefordert werden. Im Fall der Nachforderung müssen diese innerhalb einer Frist von 6 Werktagen nach Aufforderung bei der Vergabestelle eingegangen sein; nach fruchtlosem Fristablauf erfolgt zwingend ein Ausschluss des Angebots.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sollten Sie eine Rüge erheben, die der Auftraggeber zurückweist, muss ein auf die Rüge gestützter Nachprüfungsantrag spätestens am 15. Kalendertag nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingehen (§ 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB). Vorsorglich wird auch auf die Fristen gemäß § 134 Abs. 1 und 2, § 135 Abs. 2 sowie § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis 3 GWBhingewiesen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55127
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]