Rahmenvertrag Bustransferfahrten Referenznummer der Bekanntmachung: DWI 2021-05
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bodenheim
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Postleitzahl: 55294
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutscheweine.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Bustransferfahrten
Das Deutsche Weininstitut (DWI) ist die zentrale Marketingorganisation der deutschen Weinwirtschaft mit der Aufgabe, die Qualität und den Absatz und somit die Bekanntheit als auch das Image der deutschen Weine und Sekte durch gemeinschaftliche wettbewerbsneutrale Marketingmaßnahmen im In- und Ausland zu fördern. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben führt das DWI Informationsreisen für verschiedene Zielgruppen, darunter z.B. ausländische Delegationen, Akteure aus Hotellerie und Gastronomie sowie Pressevertreter, durch. Im Zusammenhang mit diesen Informationsreisen schreibt das DWI für die Durchführung von Bustransferfahrten einen Rahmenvertrag für einen Zeitraum von mindestens zwei (2) und maximal vier (4) Jahren aus. Innerhalb dieses Zeitraumes beabsichtigt das DWI deutschlandweite Informationsreisen, davon vorwiegend in die 13 deutschen Weinanbaugebiete, für verschiedene Zielgruppen (u.a. internationale Delegationen, Akteure aus Hotellerie und Gastronomie, Pressevertreter) durchzuführen. Es wird erwartet, dass über den Vertragszeitraum hinweg im Durchschnitt rund 80 Fahrten jährlich, davon etwa 30 Ein-Tages- und 50 Mehr-Tages-Fahrten, durchzuführen sind. Die Anzahl der pro Fahrt zu befördernden Fahrgäste beträgt dabei zwischen 4 und 60 Personen.
Ein-Tagesfahrten
Die Ziele der Fahrten befinden sich in der Regel im Umkreis von ca. 100 km um den Geschäftssitz des Auftraggebers.
Zur Erbringung der Leistung in Los 1 sind die Teilnehmer von Veranstaltungen des DWI vom Auftragnehmer an einem Kalendertag einfach oder mehrfach zu befördern. Die Fahrgastzahl je Fahrt beträgt in der Regel ca. 20 bis 25 Personen. Aufgrund der Einschränkungen im Zusammenhang mit der Sars-CoV-2-Pandemie ist die Teilnehmeranzahl derzeit auf max. 12 Personen limitiert. Die Teilnehmer sollen vom Auftragnehmer in der Regel in einem einzigen Fahrzeug befördert werden. Bei den anzufahrenden Zielen handelt es sich - den Inhalten der jeweiligen Schulungsveranstaltung entsprechend - schwerpunktmäßig um Einrichtungen der Gastronomie und Weinwirtschaft (z.B. Weingüter). Die Ziele der Fahrten befinden sich in der Regel im Umkreis von ca. 100 km um den Geschäftssitz des Auftraggebers. Meist handelt es sich um die Strecke von Bodenheim nach Mainz bzw. in die umliegenden Weinanbaugebiete Rheinhessen, Rheingau, Nahe (und zurück). Eine Übernachtung findet dementsprechend nicht statt.
Für den Leistungszeitraum rechnet der Auftraggeber mit ca. 30 anfallenden Ein-Tagesfahrten jährlich.
Der geschätzte Leistungsumfang (ohne Gewähr) orientiert sich dabei an der Anzahl der im Jahr 2019 durchgeführten Fahrten. Für jedes Jahr im Zeitraum der Leistungserbringung erwartet der Auftraggeber ein dem Jahr 2019, d.h. vor Pandemiebeginn, vergleichbares Reiseaufkommen.
Ein festes Fahrtkontingent kann vom Auftraggeber dabei nicht zugesichert werden.
Verordnung (EU) Nr. 1308/2013.
Mehr-Tagesfahrten
Deutschlandweit, jedoch überwiegend innerhalb der dreizehn deutschen Weinanbaugebiete (Mosel, Ahr, Württemberg, Baden, Rheinhessen, Pfalz, Franken, Saale-Unstrut, Sachsen, Nahe, Mittelrhein, Rheingau, Hessische Bergstraße).
Zur Erbringung der Leistung in Los 2 sind die Teilnehmer mehrtägiger, d.h. mindestens zwei- und zumeist bis zu fünftägiger, Veranstaltungen und Informationsreisen des DWI vom Auftragnehmer zu befördern. Die Fahrgastzahl je Reise beträgt zwischen 4 und 60 Personen. In der Regel sind allerdings meistens bis zu ca. 30 Personen zu befördern. Die Teilnehmer sollen vom Auftragnehmer in der Regel in einem einzigen Fahrzeug befördert werden. Die Ziele dieser Reisen liegen überwiegend innerhalb der dreizehn deutschen Weinanbaugebiete (Mosel, Ahr, Württemberg, Baden, Rheinhessen, Pfalz, Franken, Saale-Unstrut, Sachsen, Nahe, Mittelrhein, Rheingau, Hessische Bergstraße). Abfahrts- und Ankunftsorte der Fahrten variieren und sind entweder am Geschäftsstandort des Auftraggebers in Bodenheim, an einem vorab festzulegenden zentralen Ort in Mainz oder Umgebung (z.B. Hauptbahnhof, Flughafen FFM) oder an einem anderen Ort in Deutschland. Teilweise finden die Fahrten auch als Einwegfahrten statt.
Für den Leistungszeitraum rechnet der Auftraggeber mit ca. 50 anfallenden Mehr-Tagesfahrten jährlich. Der geschätzte Leistungsumfang (ohne Gewähr) orientiert sich dabei an der Anzahl der im Jahr 2019 durchgeführten Fahrten. Für jedes Jahr im Zeitraum der Leistungserbringung erwartet der Auftraggeber ein dem Jahr 2019, d.h. vor Pandemiebeginn, vergleichbares Reiseaufkommen.
Ein festes Fahrtkontingent kann vom Auftraggeber nicht zugesichert werden.
Verordnung (EU) Nr. 1308/2013.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ein-Tagesfahrten
Ort: 20097 Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Bereitstellung der Fahrzeuge/des Fahrpersonals, Durchführung der Fahrten
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mehr-Tagesfahrten
Ort: Lautzenhausen
NUTS-Code: DEB1D Rhein-Hunsrück-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Deutsches Weininstitut GmbH zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbs-beschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Deutsches Weininstitut GmbH gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt die Deutsches Weininstitut GmbH dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Deutsches Weininstitut GmbH geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Deutsches Weininstitut GmbH.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.