Rückbau und Neubau der Sporthalle Grundschule Marienschule, Langendorfer Str., 56564 Neuwied
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuwied
NUTS-Code: DEB18 Neuwied
Postleitzahl: 56564
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neuwied.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rückbau und Neubau der Sporthalle Grundschule Marienschule, Langendorfer Str., 56564 Neuwied
Architektenleistung für den Rückbau und Neubau der Sporthalle Grundschule Marienschule,
Langendorfer Str. 165, 56564 Neuwied.
Beauftragt werden die Leistungsphasen 5 bis 9 gemäß HOAI 2021; Honorarzone III.
Stadtgebiet Neuwied
Die Turnhalle entstand 1960 / 61 als zweigeschossiges Gebäude, in der damals typischen Bauweise als Stahlbetonkonstruktion.
Sie befindet sich gegenüber der Grundschule, auf der anderen Seite des Schulhofes, als Solitär. Unmittelbar daneben befindet sich die neue Sporthalle der benachbarten, kreiseigenen Integrierten Gesamtschule (IGS).
Das Gebäude befindet sich in einem sehr schlechten Zustand. Es wurden seit der Errichtung keine nennenswerten gebäudeerhaltenden Investitionen getätigt.
Die großflächigen Öffnungen in den Längsfassaden sind mit Glasbausteinen bzw. einfach-verglasten Stahlrahmenfenstern verschlossen. Die Giebelseiten sind mit Klinkersteinen verkleidet. Die Satteldachkonstruktion wurde mit Fachwerkbindern und einer Deckung aus Well-Eternit-Tafeln ausgeführt. Die komplette Infrastruktur wie, Elektrische Anlagen, Wasserver- und entsorgung, Heizungsanlage, etc. stammen noch aus den 60er Jahren und entsprechen nicht den Anforderungen an einen zeitgemäßen Sportbetrieb. Der Sportboden wurde als Holzparkett-Schwingboden hergestellt.
Im Jahr 2012 wurden, im Rahmen der Standsicherheitsüberprüfungen, Mängel an der zimmermannsmässigen Dachkonstruktion festgestellt, mit der Folge, dass der obere Turnhallenbereich gesperrt wurde. Der untere Turnhallenbereich, mit separatem Eingang, wird als Gymnastikhalle genutzt.
Im Jahr 2019 wurde eine Bauschadstoffuntersuchung an das Büro für Umwelt und Geologie Dr. Kröll beauftragt. Vom Gutachter wurden diverse Schadstoffbelastungen festgestellt, z.B. Asbest, MKW, PAK, PCB, u.a.
Neubau einer Einfeldturnhalle Die Turnhalle dient überwiegend als Schulsporthalle für diese Grundschule.
Die neue Schulsporthalle wird auf einer Teilgrundfläche der Bestandshalle erstellt. Aufgrund der Zuordnung zu der vorhandenen Außensportanlage (Laufbahn mit Tartanbelag) wird die neue Sporthalle um 90 Grad gedreht und erfährt eine neue und geführte Erschließung.
Die neue Sporthalle wird als eingeschossige Einfachsporthalle nach den Kriterien der DIN 18032-1 erstellt. Neben der Sporthalle und den Sozialräumen werden keine Zusatzsporträume abgebildet. Der Neubau wird als barrierefreie Einrichtung umgesetzt.
Neben dem barrierefreien WC/Duscheinheit, den notwendigen Bewegungsflächen werden auch Farb- und Gestaltungskonzepte auf Menschen mit Einschränkungen abgestimmt.
Die Sporthalle wird mit einer Mindesthöhe von 5,50 m als Stahlbaukonstruktion mit BSH-Dachträgern und klassischem Mauerwerkbau ausgeführt. Die leicht geneigten Dachflächen werden mit einseitig akustisch wirksamen Trapezblechen belegt, die mit mineralischer Steinwolle und Kunststoffdichtungsbahnen abgedichtet werden.
Die Sporthalle erhält einen flächenelastischen Sportboden mit einem Sport- und Mehrzweckbelag aus Linoleum. Die allseitig montierten Prallwände werden als flächenelastische Holzprallwand mit Elastikelementen aus Stahldruckfedern ausgeführt.
Das Gebäude wird an das Fernwärmenetz Stadtwerke Neuwied angeschlossen und mit Wärmeenergie beliefert. Die Bestandshalle war bereits an das Netz angeschlossen.
Die Lüftung wird über ein natürliches Lüftungssystem geregelt. Das gewählte System ist eine Komplettlösung für die Regelung durch intelligente Steuerung der Fenster, Jalousien und mechanisch unterstützen Hybridlösungen in den Umkleide- und Duschbereichen.
Die Auswirkungen des gesamten Gebäudekomplexes wurden so gewählt, dass dem Schulhof der Marienschule die maximalmögliche Freifläche verbleibt. Die Sporthalle platziert sich an den Nord-/Ost und Südostgrenzen mit dem Mindestgrenzabstand; diese Flächen werden extensiv begrünt.
Die beiden anderen Gebäudeseiten grenzen in ihrer Gesamtheit an Hauptnutzflächen und bilden mit dem überdachten Außenbereich vor dem Eingang sowie einer möglichen Boulderwand an der Sporthallenaußenwand wichtige und sinnvolle Ergänzungsangebote für den Sportunterricht.
Aufgrund der solitären Stellung des Neubaus wird es für den Schulbetrieb zu kleinen Einschränkungen während des Baubetriebes kommen. Der Schulhof wird um die erforderliche Baufeldfläche verkleinert und abgesperrt. Die Anlieferung erfolgt über die Langendorfer Strasse und den abgesperrten Schulhof.
Die Rückbauarbeiten sollen in der schulfreien Zeit erfolgen. Mit Abschluss der Rückbauarbeiten soll ein nahtloser Übergang in die Ausführung der Neubauarbeiten erfolgen
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Bei Verhandlungsverfahren mit Vergabebekanntmachung behält sich die Auftraggeberin vor, den Zuschlag gemäß § 3 b EU Absatz 3 Ziffer 7 VOB/A beziehungsweise § 17 Absatz 11 VgV auf der Grundlage des Erstangebotes zu erteilen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rückbau und Neubau der Sporthalle Grundschule Marienschule, Stadt Neuwied
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rengsdorf
NUTS-Code: DEB18 Neuwied
Postleitzahl: 56579
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
siehe § 160 Absatz 3 GWB - innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Neuwied nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind - innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Neuwied, der Rüge nicht abhelfen zu wollen
siehe § 135 Absatz 2 GWB - 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Neuwied über den Abschluss des Vertrages,
spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss - Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der EU