Sickingen-Gymnasium Landstuhl_Gesamtsanierung_Baustelleneinrichtung BA 1 - Elektrische Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 4.053.01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB32 Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67657
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sickingen-Gymnasium Landstuhl_Gesamtsanierung_Baustelleneinrichtung BA 1 - Elektrische Anlagen
Baustelleneinrichtung als Vorbereitung für die Umsetzung des 1. Bauabschnittes: u.a. Baustromverteilungen, Baubeleuchtung, ergänzende Außenbeleuchtung im Zuge Verkehrswege auf dem Grundstück, Versorgung Material- und Kioskcontainer Schule, Übergangs-Anschlussleitungen Strom/LWL für ein Gebäudeteil, Übergangs-Anschlussleitung PV-Anlage
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Landkreis Kaiserslautern beabsichtigt am Sickingen-Gymnasium in Landstuhl eine Generalsanierung durchzuführen. Die Sanierung erfolgt im zwei Bauabschnitten, dabei wird jeweils die Hälfte der Schule ausgelagert.Im ersten Bauabschnitt erfolgt die Sanierung der Gebäude A (Aula) und C (Fachklassentrakt) sowie des Erdgeschosses des Gebäude D (Hauptgebäude).Eine strikte Trennung von Schulbetrieb und Baustelle ist vorgesehen. Eine Querung der Baustellenfläche für Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge muss jedoch weiterhin möglich sein.Die in Betrieb befindlichen Gebäude sowie Parkplatzflächen und Sportplatz werden durch neue Wege miteinander verbunden.Der in Betrieb befindliche Bauteil B (Stelzenbau) erhält eineprovisorische Medienversorgung.Die im Leistungsverzeichnis beschriebene Leistungen beinhalten die temporären TGA-Installationen für die Baustelleneinrichtung zur Durchführung des 1. Bauabschnittes.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.