Haidwaldschule Referenznummer der Bekanntmachung: D-I-2022-01

Wettbewerbsbekanntmachung

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Maxdorf
NUTS-Code: DEB3I Rhein-Pfalz-Kreis
Postleitzahl: 67133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rhein-pfalz-kreis.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17ed8cf5c63-5f52830cad2738d
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.auftragsboerse.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Haidwaldschule

Referenznummer der Bekanntmachung: D-I-2022-01
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
II.2)Beschreibung
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Rahmen der Umsetzung des Schulentwicklungsplanes beabsichtigt die Ortsgemeine (OG) Maxdorf, vertreten durch die Verbandsgemeinde (VG) Maxdorf, die Erweiterung der Haidwaldschule im laufenden Schulbetrieb. Die Schule verfügt im Schuljahr 2021/22 über ca. 306 Schülerinnen und Schüler in den Klassenstufen 1-4.

Das umzusetzende gesamte Raumprogramm der GS soll ca. 2.020 m² NF betragen, die in den bestehende Räumlichkeiten und dem Neubau nachgewiesen werden sollen.

Derzeit sind in einem Gebäude von 1938 ca 1145 m² genutzt. Der Neubaubedarf liegt demnach bei ca.865 m².

Ziel des Wettbewerbs ist es eine Entwurfslösung für das zu planende Gebäude mit guten funktinalen und gestalterischen Qualitäten zu entwickeln.

An der Vorbereitung dieses Wettbewerbs hat der Ausschuss Vergabe und Wettbewerbswesen der Architektenkammer Rheinland-Pfalz beratend mitgewirkt.

Verfahrenstermine:

Ende Teilnahmeantragsfrist: Di 15.03.2022, 10:00 Uhr

Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen: Di 05.04.2022

Kolloquium: Di 03.05.2022

Agabe der Wettbewerbsarbeiten: Di 28.06.2022, 12:00 Uhr

Abgabe Modell: Di 05.07.2022, 12:00 Uhr

Preisgerichtssitzung: Do 21.07.2022

Anschließend Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten und VgV-Verhandlungsverfahren mit den Preisträgern. Wegen der weiteren Termine im Planungswettbewerb wird ergänzend auch auf den Auslobungstext verwiesen.

Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgelagertem Planungswettbewerb gemäß §§ 78 ff. VgV durchgeführt. Die Anwendung und Anerkennung der RPW 2013 gemäß § 78 Abs. 2 VgV ist für Auslober und Teilnehmer sowie alle übrigen Beteiligten verbindlich, soweit die Auslobung nicht ausdrücklich davon abweicht. Auslober, Teilnehmer sowie alle am Verfahren Beteiligten erkennen den Inhalt der Auslobung an.

Die Teilnahmeanträge müssen mit den geforderten Angaben und Erklärungen unter Verwendung des zur Verfügung gestellten Bewerbungsbogens bis zum genannten Schlusstermin elektronisch in Textform (§ 126b BGB) über die in Abschnitt I.3. dieser Wettbewerbsbekanntmachung genannten Vergabeplattform eingegangen sein. Nicht frist- oder nicht formgerecht eingegangene Teilnahmeanträge sind zwingend vom weiteren Verfahren auszuschließen.

Anhand des Bewerbungsbogens nebst Anlagen erfolgt die Eignungsprüfung gemäß den bekanntgemachten Eignungskriterien. Zudem erfolgt anhand der Angaben die Auswahl der Bewerber, falls die Zahl geeigneter Bewerber die Höchstzahl von 20 Bewerbern überschreiten sollte.

Die Ausloberin behält sich Änderungen der Auslobung und deren Anlagen vor, die sich im Wettbewerbs- oder im anschließenden Verhandlungsverfahren ergeben, insbesondere infolge der Beantwortung von Fragen im Kolloquium oder etwaigen Bieterfragen im anschließenden Verhandlungsverfahren.

Der Auslober wird unter Berücksichtigung der Preisgerichtsempfehlung und unter Anwendung der Zuschlagskriterien im anschließenden Verhandlungsverfahren einen der Preisträger mit den Objektplanungsleistungen beauftragen. Die Beauftragung wird stufenweise erfolgen und in der ersten Beauftragungsstufe mindestens die Leistungen der Leistungsphase 1 bis 5 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI 2021 umfassen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Auslobungstext und die weiteren Wettbewerbs- und Ausschreibungsunterlagen verwiesen. Die Unterlagen können auf der Vergabeplattform gemäß Abschnitt I.3. dieser Wettbewerbsbekanntmachung abgerufen werden.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

Zum Nachweis der Eignung und zur Auswahl bei Überschreitung der Höchstzahl an geeigneten Bewerbern ist von den Bewerbern mit dem Teilnahmeantrag der den Wettbewerbs- und Ausschreibungsunterlagen beiliegende Bewerbungsbogen ausgefüllt und in Textform nebst Anlagen fristgerecht elektronisch über die Vergabeplattform gemäß Abschnitt I.1 der Wettbewerbsbekanntmachung einzureichen. Die mit dem Bewerbungsbogen einzureichenden Anlagen sind im Bewerbungsbogen auch nochmals als Checkliste aufgelistet. Für die Eignungsbeurteilung und Auswahlentscheidung kommen folgende objektive Eignungskriterien nebst Mindestanforderungen (Muss-Kriterien) und Auswahlkriterien (bewertete Kriterien) zur Anwendung:

Mit dem Teilnahmeantrag ist zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung vom Bewerber zwingend die Kopie des Eintragungsnachweises in die Architektenliste der Architektenkammer Rheinland-Pfalz in der Fachrichtung "Architektur" gemäß § 5 ArchG Rh.Pf. vorzulegen. Auswärtige Berufsangehörige und auswärtige Berufsgesellschaften haben die Voraussetzungen nach § 10 Abs. 1 ArchG Rh.Pf. nachzuweisen. Verfügt der auswärtige Berufsangehörige/die auswärtige Berufsgesellschaft nicht über einen Eintrag als Architekt in einer Architektenliste innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, ist vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag eine Kopie des Eintragungsnachweises bei der Architektenkammer Rheinland-Pfalz in das Verzeichnis für auswärtige Berufsangehörige oder das Verzeichnis für aus-wärtige Berufsgesellschaften gemäß § 10 Abs. 3, 4 ArchG Rh.Pf. einzureichen.

Ist der Bewerber eine juristische Person, ist er nur teilnahmeberechtigt, wenn er für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen mit der Berufsbezeichnung "Architekt" im Bewerbungsbogen benennt und dessen Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung gemäß den vorstehenden Ausführungen mit dem Teilnahmeantrag nachweist.

Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage der Kopie einer aktuellen Versicherungsbescheinigung zu erbringen. Die vorzulegende Versicherungsbescheinigung muss eine Mindest-Deckungssumme für Personen- sowie Sach- und Ver-mögensschäden über mindestens EUR 750.000,00 ausweisen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied gesondert zu erbringen mit der Maßgabe, dass es genügt, wenn die Addition der nachgewiesenen Mindest-Deckungssummen der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die geforderte Mindest-Deckungssumme von EUR 750.000,00 erreichen.

Für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind von den Bewerbern mit dem Teilnahmeantrag unter Verwendung des Formblattes "Referenzleistung des Bewerbers" abgeschlossene oder noch laufenden Referenzen nachzuweisen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Dabei müssen die Referenzleistungen folgende Mindestanforderungen erfüllen:

(a) Die Referenzleistungen dürfen nicht vor dem 01.01.2017 abgeschlossen worden sein. Sofern die Referenzen aktuell noch nicht abgeschlossen sind, müssen sie mindestens bis zum Beginn der Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) fortgeschritten sein.

(b) Es müssen mindestens zwei Referenzleistungen nachgewiesen werden. Dabei muss mindestens eine Referenz die Planung einer Ganztagsschule zum Gegenstand haben.

Überschreitet die Zahl der geeigneten Bewerber die geplante Höchstzahl von 20 Bewerbern, erfolgt die Auswahl der Bewerber, die zur Wettbewerbsteilnahme zugelassen werden anhand folgender objektiver Kriterien (Auswahlkriterien):

(a) Die wertungsfähigen Referenzen werden zunächst unter Berücksichtigung der Anzahl gewertet. Ein Bewerber mit einer wertungsfähigen Referenz erhält 2 Punkte, ein Bewerber mit zwei bis vier wertungsfähigen Referenzen erhält 6 Punkte, ein Bewerber mit fünf oder mehr wertungsfähigen Referenzen erhält 10 Punkte.

(b) Die wertungsfähigen Referenzen werden außerdem unter Berücksichtigung deren Qualität bewertet, wobei deren Vergleichbarkeit insbesondere im Hinblick auf Gegenstand, Leistungsumfang, Leistungsanforderungen, Volumen, Ausführungszeitraum und Aktualität von besonderer Bedeutung sind. Dabei wird auch berücksichtigt, inwieweit die jeweilige Referenzleistung klimagerechtes Planen und Bauen zum Gegenstand hatte. Die Bewertung erfolgt zunächst für jede Referenz gesondert. 5 Punkte erhält ein Bewerber, dessen Referenz als sehr gut, 4 Punkte ein Bewerber, dessen Referenz als gut, 3 Punkte ein Bewerber, dessen Referenz als befriedigend, 2 Punkte ein Bewerber, dessen Referenz als ausreichend, 1 Punkt ein Bewerber, dessen Refe-renz als mangelhaft und 0 Punkte ein Bewerber, dessen Referenz als ungenügend bewertet wird. Positive und negative Tendenzen können durch einen zusätzlichen halben Plus- oder Minuspunkt berücksichtigt werden. Die Summe der bei den einzelnen, wertungsfähigen Referenzen erzielten Punktzahl dividiert durch die Anzahl der wertungsfähigen Referenzen ergibt sodann den maßgebenden Durchschnittswert beim Auswahlkriterium lit. b. Der ermittelte Durchschnittswert wird anschließend mit dem Faktor 8 multipliziert. Bei der Ermittlung des Durchschnittswertes erfolgt eine kaufmännische Rundung auf 2 Dezimalstellen.

Die 20 Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl aus lit. a und b werden zur Wettbewerbsteilnahme zugelassen. Wird auch nach Anwendung der objektiven Auswahlkriterien die Höchstzahl überschritten, weil Bewerber dieselbe Punktezahl aufweisen, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl zwischen betroffenen Bewerbern durch Los gemäß § 75 Abs. 6 VgV zu treffen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:

Architekt. Die Befähigung zur Berufsausübung ist vom Bewerber mittels Kopie des Eintragungsnachweises in die Architektenliste der Architektenkammer Rheinland-Pfalz in der Fachrichtung "Architektur" gemäß § 5 ArchG Rh.Pf. vorzulegen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf Abschnitt III.1.10 dieser Wettbewerbsbekanntmachung verwiesen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 20
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

- Umgang mit der städtebaulichen Gesamtsituation

- Räumliche und funktionale Gesamtorganisation des Schulstandorts, mit Berücksichtigung der Erweiterung

- Umsetzbarkeit im Laufenden Betrieb

- Erfüllung des Raum- und Funktionsprogramms

- Gestalterische und räumliche Qualität

- Freiraumplanerische Behandlung der Frei-/Schulhofflächen

- Wirtschaftlichkeit hinsichtlich Investitions- und Folgekosten unter Berücksichtigung ökologischer und klimagerechter Belange

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 15/03/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

1. Preis EUR 14.400,00

2. Preis EUR 9.000,00

3. Preis EUR 5.400,00

Anerkennungen (2) EUR 7.200,00

(zzgl. 19% MWST)

IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Prof. Andreas Bartels, Heidelberg
Philipp Dury, Landau
Michael Pack, Ludwigshafen
Werner Baumann, Maxdorf
Andre Voges, Maxdorf
Bernd Luperger, Maxdorf
Landschaftsarchitektin, NN
Landschaftsarchitektin, NN

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Zum Nachweis der Zuverlässigkeit muss der Bewerber mit dem Teil-nahmeantrag gemäß Formblatt "Bewerbererklärung" mitteilen, dass ihm keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von allen Mitgliedern mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

Bei der Abgabe des Teilnahmeantrages über die Vergabeplattform ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Teilnahmeantrages längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist daher vom Bieter ausreichend Zeit für das Hochladen des Teilnahmeantrags auf die Vergabeplattform einzukalkulieren. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Vergabeplattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt. Antworten zu Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Wettbewerbs- und Ausschreibungsunterlagen, welche sämtliche Bewerber betreffen, werden vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform gemäß Abschnitt I.3 dieser Wettbewerbsbekanntmachung zur Verfügung gestellt. Für die Abgabe des Teilnahmeantrages ist jeweils die aktuellste Version der auf der Vergabeplattform eingestellten Wettbewerbs- und Ausschreibungsunterlagen maßgebend. Die Bewerber müssen daher sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe des Teilnahmeantrages prüfen, ob seitens des Auftraggebers zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt oder Bewerberfragen beantwortet wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrages zu beachten sind. Gleiches gilt für die Abgabe von Angeboten im späteren Verhandlungsverfahren.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbe-schränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen.

Dieser lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/02/2022

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