LWL Seekabel Referenznummer der Bekanntmachung: 6002109117-BAAINBw S2.1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
LWL Seekabel
LWL Seekabel für dein Einsatz in Seewasser bei der WTD71. Die Kabel werden für die Durchführung von hydroakustischen Vermessungen an der Messstelle Aschau benötigt und ersetzen im Rahmen einer umassenden Mordernisierungsmaßnahme veraltete Analog-Seekabel.
Eckernförde
11.000 m Seekabel
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Im Anschluss an ein durchgeführtes Offenes Verfahren gingen keine geeigneten Angebote ein.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LWL Seekabel
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neumünster
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 24539
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Gemäß § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) kann die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden. Zur Eröffnung eines solchen Nachprüfungsverfahrens ist ein Antrag bei den Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt (s.
VI.3.1
dieser Bekanntmachung) zu stellen (Geltendmachung der Unwirksamkeit). Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union. Es ist nicht erforderlich, vor der Geltendmachung der Unwirksamkeit einen Vergaberechtsverstoß beim Auftraggeber zu rügen.