CCIII-1-2021-WEG-Stromlieferung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55122
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wohnbau-mainz.de
Abschnitt II: Gegenstand
CCIII-1-2021-WEG-Stromlieferung
Verlangt wird eine Stromlieferung inklusive Abwicklung der Netznutzung, Ablesung, Abrechnung (Vollversorgungsvertrag / "all inklusive Vertrag") für alle aktuellen und im Laufe des Bezugsjahres dazukommenden Abnahmestellen der Wohnbau GmbH.
Näheres siehe dazu Punkt II.2.4
Mainz/ Diverse Stadtteile (siehe Anlage 1 und 2)
Verlangt wird eine Stromlieferung inklusive Abwicklung der Netznutzung, Ablesung, Abrechnung (Vollversorgungsvertrag / "all inklusive Vertrag") für alle aktuellen und im Laufe des Bezugsjahres dazukommenden Abnahmestellen der Wohnbau GmbH.
Abgeleitet aus den Verhältnissen in 2020 liegt das Volumen bei 0,7 GWh/a, verteilt auf 81 Abnahmestellen (siehe Anlage 1 und 2).
Davon entfallen auf • 79 SLP-Abnahmestellen ca.0,5 GWh pro Lieferjahr. Der durchschnittliche Verbrauch der SLP-Stellen liegt demnach bei ca.
5.800 kWh/Stelle/Jahr.
• Zusätzlich verbrauchen 2 RLM-Stellen ca. 0,1 GWh/Jahr/Stelle bzw. 0,2 GWh/a in Summe.
Alle Abnahmestellen liegen am Standort Mainz / im Netzgebiet der Stadtwerke Mainz. Es handelt sich um Gemeinstrom der Liegenschaften (Außenbeleuchtung, Treppenbeleuchtung, Aufzüge, Pumpen für Warmwasser…).
Möglich sind Zu- und Abgänge von wenigen Prozenten pro Lieferjahr. Die Zugänge werden überwiegen.
Die bestehenden Verträge sind auf den 31.12.2021 befristet. Kündigungen müssen nicht veranlasst werden.
Lieferzeitraum: 1.1.2022 bis 31.12.2022.
Der Vertrag endet mit Ablauf des Lieferzeitraumes. Eine Kündigung hierfür ist nicht notwendig.
Der Wohnbau Mainz GmbH wird eine Verlängerungsoption für 2023 und 2024 eingeräumt.
Ob die Wohnbau Mainz GmbH diese Option nutzen möchte, teilt sie dem Lieferanten bis zum 01.11. des Vorjahres mit.
Ökostrom darf angeboten werden, erhält aber keinen Preisbonus. Nur im Falle der Preisgleichheit wird Ökostrom bevorzugt.
A) Ausschlaggebend ist der Preis für das Jahr 2022, kalkuliert auf der Basis der ausgeschriebenen Mengen und Stellen, die sich am Verbrauch des Jahres 2020 orientieren und in den Ausschreibungsunterlagen (Anlagen 1 und 2) detailliert beschrieben werden.
B) Die RLM- und SLP Stellen werden dabei vom Auftraggeber in Summe betrachtet und nicht einzeln vergeben.
Akzeptiert wird nur ein Fixpreis.
1) Der Fixpreis für die gelieferte Energie muss bei allen Preiskomponenten pro Jahr für 12 Monate stabil sein.
2) Der abgegebene Energiepreis muss sämtliche Preisbestandteile des Lieferanten enthalten. Es kann beispielsweise nur ein Arbeitspreis (Ct/kWh) oder ein Arbeitspreis und zusätzlich ein Grundpreis (€/Jahr/Abnahmestelle), bei Abnahmestellen mit Leistungsmessung auch ein Leistungspreis oder … angeboten werden.
3) Für alle SLP-Stellen muss ein einheitlicher Preis angegeben werden.
4) Der Preis für die RLM Stellen kann spezifisch sein, d.h. pro Abnahmestelle variieren.
5) Eine Differenzierung nach HT- und NT-Zeiten ist nicht zulässig.
6) Zusätzlich zu den Fixpreisen können die genehmigten und veröffentlichten Netznutzungsentgelte, die Kosten für Blindarbeit nach Vorgaben des Netzbetreibers, die Entgelte für den Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung, die an Netzbetreiber und Messstellenbetreiber zu leisten sind, in jeweils gültiger Höhe sowie Umlagen, Abgaben und Steuern in jeweils gültiger Höhe ohne Aufschläge durchgereicht werden.
7) Der Lieferpreis wird auf Grundlage einer Preisindizierung ermittelt und über folgende Formel berechnet:
PL = PA + (BPLZ – RP) Die Preisindizierung dient der Bestimmung des Lieferpreises unter Berücksichtigung der Marktänderung zwischen Angebotsabgabe bzw. Angebotskalkulation und dem Zeitpunkt der Vergabe bzw. der Energiebeschaffung für das Jahr 2022 bzw. im Falle der Verlängerung für die Beschaffung für das Jahr 2023 und 2024 (für Erläuterungen siehe Anlage 0).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64293
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen / Vertragsbestandteile sind:
1) Leistungsverzeichnis 2) Zusatzinformation zur Preisindizierung (Anlage 0) 3) Übersicht über SLP- und RLM Abnahmestellen (Anlage 1).
4) Lastgänge für RLM-Kunden (Anlage 2).
5) Die Spalte A von Anlage 1 (Vertragskonto) sollte mit auf der Rechnung ausgewiesen werden Sollten während des Verfahrens Fragen von Bietern entstehen können Sie diese bis zum 12.11.2021 um 10:00 Uhr stellen.
Die Kommunikation hierzu läuft über subreport.
Die für Sie notwendigen Unterlagen haben wir ins Internet eingestellt.
Unter der Adresse https://www.subreport.de/E46195711 stehen Ihnen die Unterlagen zum Download bereit. Um die Unterlagen herunterladen und an der Bieterkommunikation teilnehmen zu können, müssen Sie bei subreport ELViS registriert sein.
Die Registrierung auf der Vergabeplattform – genau wie die Nutzung der Plattform – ist kostenlos und wird auf einer gesicherten Internetseite (ersichtlich im Adressenfeld als "https") abgefragt.
Hilfe beim Download und/oder bei der elektronischen Angebotsabgabe erhalten Sie kostenfrei durch Herrn Felix Hinske (subreport) unter der Telefonnummer 0221/98 578-38.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Gerichtsstand Als Gerichtsstand wird das für den Auftraggeber zuständige Gericht vereinbart.
Aus der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen erkennbare Vergabeverstöße müssen unverzüglich gerügt werden. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach ablehnender Antwort auf eine Rüge zu stellen (§ 107 Abs. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de