Pfaffendorfer Rheinbrücke_B49_Ersatzneubau Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-66-1942-EO
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.koblenz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Pfaffendorfer Rheinbrücke_B49_Ersatzneubau
Ersatzneubau der Pfaffendorfer Rheinbrücke in Koblenz sowie Anpassung der angrenzenden Straßenabschnitte und Rampenbereiche
Die geplante Baumaßnahme umfasst den Neubau der Pfaffendorfer Brücke als Stahlverbundkonstruktion über den Rhein in Koblenz, sowie die Anpassung der westlich und östlich angrenzenden Ingenieurbauwerke und Straßenabschnitte der B 49 (Straßenzug Pfaffendorfer Brücke) einschließlich der erforderlichen Rampenbereiche für die Verknüpfung mit der Mainzer Straße/Neustadt (westlich des Rheins) und der Emser Straße (östlich des Rheins). Die Baustrecke der B 49 liegt zwischen Bau-km 0+202 (Anschluss an Überführungsbauwerk über die rechtsrheinische DB-Strecke und Emser Straße) und 0+787 (Bushaltestelle im Bereich der linksrheinischen Zulaufstrecke) und hat eine Länge von 585 m. Die Stationierungsrichtung verläuft in Richtung Ost-West.
Der Straßenzug besteht aus dem Vorlandbereich Ost und Süd, der Strombrücke, der Vorlandbrücke West und dem Vorlandbereich West.
Pfaffendorfer Rheinbrücke_B49 56068 Koblenz
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Ersatzneubau der Rheinbrücke, West-, Ost- und Südrampe, der Querverschub der Rheinbrücke und Westrampe, der Abbruch der Bestandsbrücken, der Abbruch und Neubau von Stützbauwerken, die Herstellung der links- und rechtsrheinische Verkehrsanlagen, sowie die Entwässerungs- und die Sedimentationsanlagen
Ausführungsfristen:
Mit der Ausführung ist zu beginnen innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B); die Leistung ist zu vollenden innerhalb von 1200 (basierend auf 5 Werktagen/Woche) Werktagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
o Je eine Referenzbescheinigung für 3 Referenzen.
o Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften gegliedert nach Lohngruppen (alternative Aufgliederung nach Berufsgruppen ist zulässig) einschl. extra ausgewiesenen Leitungspersonal
o Gewerbeanmeldung
o Handelsregisterauszug
o Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- u. Handelskammer
o Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
o Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
o Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung (Krankenkasse)
o Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen (Berufsgenossenschaft).
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Rechtsform von Bietergemeinschaften:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz-LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen.
Bieter mit Sitz im Inland sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräfte, mit Sitz im Inland, haben eine Verpflichtungserklärung abzugeben, einen Mindestlohn zuzahlen.
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Angaben ist das Datum der Bekanntmachung.
- Erklärung des Bieters zum Umsatz des Bieters mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Kalenderjahren. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Kapazitäten anderer Unternehmer bedienen, hat er entsprechende Angaben auch für das andere Unternehmen zu machen.
- Der Bieter muss über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, deren Deckungssumme für Personenschäden und Sachschäden je Schadensfall mindestens 10 Millionen EUR und sonstige Vermögensschäden 5 Mio EUR je Schadensfall beträgt. Dies ist durch eine Bescheinigung über die Haftpflicht oder durch Exendentenversicherung nachzuweisen. Der Nachweis ist spätestens auf Verlangen der vergebenen Stelle zu führen, verbunden mit der Mitteilung, dass das Angebot des Bieters in die engere Wahl kommt.
- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu sieben abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Auf gesondertes Verlangen sind einzureichen:
- Für die wichtigsten v. g. Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis,
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt.
- Leistungen aus dem Geltungsbereich der DIN 18355 (Stahlbau), die die Tragkonstruktion der Brücke betreffen, sind gemäß § 6d, Abs. 4 EU VOB/A direkt von dem Bieter/der Bietergemeinschaft selbst durchzuführen
1. Der Bieter hat seine besondere Erfahrung mit der Errichtung von Brücken als Stahl-Hohlkastenbrücke mit einer Beton-Fahrbahnplatte nachzuweisen. Er hat hierzu mindestens 1 Referenz nachzuweisen, deren Abnahme/Inbetriebnahme nach dem 01.01.2014 gelegen hat.
Für die Stahlbauarbeiten ist ferner folgender Nachweis der Qualifikation zu führen:
Stahlbauarbeiten im Werk oder auf der Baustelle dürfen nur von Fachfirmen ausgeführt werden, die über ein gültiges Zertifikat hinsichtlich der Werkseigenen Produktionskontrolle (WPK), sog. EG-Zertifikat und zusätzlich für die hautsächlich geschweißten Konstruktionen über ein gültiges Schweißzertifikat nach DIN EN 1090 jeweils der erforderlichen Ausführungsklasse
verfügen.
Folgende Ausführungsklassen gelten entsprechend der Herstellung nach DIN EN 1090-2:
EXC 2 - nichttragende Bauteile (z.B. Geländer, Türen, LSW)
EXC 3 - Tragende Bauteile (Überbauten, Bögen etc.).
2. Der Bieter hat seine besondere Erfahrung mit der Errichtung von Flussbrückenbauwerken nachzuweisen mit Bau und Andienung im schiffbaren Fließgewässer (Flusspfeiler). Er hat hierzu mindestens 1 Referenz nachzuweisen.
3. Eine Brücke muss als Ersatzneubau errichtet worden sein und zwar in dem Bauverfahren "Querverschub" deren Abnahme/Inbetriebnahme nach dem 01.01.2014 gelegen hat. Er hat hierzu mindestens 1 Referenz nachzuweisen.
4. Der Bieter hat seine besondere Erfahrung mit Baumaßnahmen des innerörtlichen Kanal- und Straßenbaus nachzuweisen. Er hat hierzu mindestens 1 Referenz nachzuweisen, mit einer Baumaßnahme, deren Baukosten mehr als [Betrag gelöscht] EUR betragen haben und deren Abnahme/Inbetriebnahme nach dem 01.01.2014 gelegen hat.
5. Der Bieter hat mindestens eine Referenz nachzuweisen für eine Baumaßnahme, deren Baukosten mehr als 20 Millionen EUR betragen haben und deren Abnahme/Inbetriebnahme nach dem 01.01.2014 gelegen hat.
6. Der Bieter muss ferner einen Präqualifikationsnachweis für folgende Leistungsbereiche dartun:
- 211-01 Erdarbeiten,
- 213-01 Entwässerungskanalarbeiten,
- 214-01 Bohrarbeiten,
- 311-01 Betonarbeiten,
- 311-07 Stahlbauarbeiten,
- 311-10 Korrosionsschutzarbeiten,
- 411-03 Oberbauschichten aus Asphalt,
- 511-01 Rückbau-, Verwertungs- und Entsorgungsarbeiten,
- 511-03 Gerüstbau: Traggerüste.
Verfügt der Bieter über keinen Präqualifikationsnachweis über einen oder mehrere der vorgenannten Leistungsbereiche, hat der Bieter für den jeweiligen Leistungsbereich mindestens 3 vergleichbare Referenzen nachzuweisen.
Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Kapazitäten anderer Unternehmer bedienen, hat er auf Verlangen der Vergabestelle entsprechende Angaben für das andere Unternehmen zumachen.
Alle geforderten Referenzen haben mindestens die Angaben Bezeichnung des Objektes, Höhe des Auftragswertes, Datum der Fertigstellung, Benennung der Kontaktdaten des Auftraggebers zu beinhalten.
3.12.2.5 Ingenieurbau Stahl - der Baubeschreibung
Mit dem Angebot gibt der Bieter Auskunft über den von ihm vorgesehenen Stahl-Lieferanten (Stahl-Bezugsquelle) sowie die Herkunft des Stahls (Walzwerk). Für alle Stahlbau-Halbzeuge
sind nur diejenigen Hütten als Werkstofflieferant zugelassen, die in dem Zeitraum zwischen Bestellung und Auslieferung von der Deutschen Bahn als HPQ-Lieferant eingestuft sind.
Sicherheitsleistung Mängelansprüche § 17 VOB/B
Für Mängelansprüche ist Sicherheit in Höhe von drei Prozent der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme). Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche (§17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B) ist nach Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche.
Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)
Soweit die Auftragssumme mindestens [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
Zahlung (§ 16 VOB/B)
Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung
gem. § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B verlängert auf 60 Tage.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadtverwaltung Koblenz
Zentrale Vergabestelle
Willi-Hörter-Platz 1
56068 Koblenz
über
Gem. § 14 VOB/A EU sind bei der Öffnung der Angebote keine Bieter bzw. deren Bevollmächtigte zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Elektronische Kommunikation:
Die gesamte Kommunikation erfolgt bei allen Vergabeverfahren ausschließlich in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform. Die in der Kommunikation dargelegten Sachverhalte werden Bestandteil des Angebotes. Dies umfasst u.a. die Beantwortung von Bieterfragen zum Vergabeverfahren und Zurverfügungstellung von zusätzlichen Informationen sowie Austauschseiten. Die Vollständigkeit obliegt alleine dem Bieter.
Datenschutzgrundverordnung:
Mit Abgabe eines Angebotes / Teilnahmeantrag erklärt der Bieter / Bewerber, dass er die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beachtet hat und dies gegenüber dem AG jederzeit durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen kann. Er hat insbesondere alle ggf. erforderlichen Einwilligungen eingeholt und die erforderlichen Informationen an seine Mitarbeiter weitergeleitet.
Bekanntmachungs-ID: CXP6YYHY5SS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle spätestens binnen Wochenfrist schriftlich zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der unter VI. 4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen
Als Rechtsbehelf kann ein Nachprüfungsauftrag bei der der zuständigen Stelle für Rechtsbehelf/Nachprüfungsverfahren gestellt werden.
Wir weisen ausdrücklich auf die Ausschlusswirkungen des § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB), insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr.1 GWB hin.
Bieter und ggf. Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. §134 GWB informiert
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland