Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Buspersonennahverkehr gem. Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) 1370/2007 i. V. m dem 4. Teil des GWB für das Linienbündel Landau
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landau in der Pfalz
NUTS-Code: DEB33 Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 76829
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vrn.de/vergabestelle
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landau
NUTS-Code: DEB3H Südliche Weinstraße
Postleitzahl: 76829
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vrn.de/vergabestelle
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68159
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vrn.de/vergabestelle
Abschnitt II: Gegenstand
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Buspersonennahverkehr gem. Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) 1370/2007 i. V. m dem 4. Teil des GWB für das Linienbündel Landau
Zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung beabsichtigen die Stadt Landau in der Pfalz und der Landkreis Südliche Weinstraße handelnd durch ihre Vergabestelle Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar (ZRN), vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH, für das in den beiliegenden Vertragsunterlagen in Qualität und Quantität beschriebenen Linienbündel im Buspersonennahverkehr (BPNV) sowie im bedarfsgesteuerten On-Demand-Verkehr Ausgleichsleistungen und ein ausschließliches Recht im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages im Sinne der VO 1370/2007 (Konzessionsvertrag) im Wege eines wettbewerblichen Verfahrens zu vergeben.
Stadt Landau
Landkreis Südliche Weinstrraße
Gegenstand dieser Vergabe sind zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung erforderliche Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (BPNV) im Zuständigkeitsbereich der Konzessionsgeber.
Die zu vergebenden Leistungen sind auf folgenden Linien zu erbringen:
Das Grundangebot im Leistungsbaustein A1 umfasst den regulären Linienverkehr mit konventionellem Antrieb auf den nachfolgenden Linien:
Linie 532: Hauptbahnhof – Südring – Mörzheim
Linie 533: Ringlinie Innenstadt: Hauptbahnhof – Innenstadt – Hauptbahnhof
Linie 534: Ringlinie Gewerbelinie: Hauptbahnhof – Bornheim EKZ/ Hornbach – Mörlheim Wertstoffhof/ Am Hölzel – Queichheim Gewerbegebiet – Hauptbahnhof
Linie 535: Ringlinie: Hauptbahnhof – Innenstadt – Annweiler Straße – Wollmesheimer Höhe – Friedhof – Hauptbahnhof
Linie 536: Ringlinie: Hauptbahnhof – Innenstadt – Queichheim – Hauptbahnhof
Linie 537: Gegenläufige Ringlinie: Hauptbahnhof – Thomas-Nast-Hochhaus – Klinikum – Westring – Südpark – Hauptbahnhof
Linie 538: Ringlinie: Hauptbahnhof – Danziger Platz – Parkstift – Hauptbahnhof – Südring – Westring – Deutsches Tor – Hauptbahnhof
Linie 539: Mörlheim – Queichheim – Hauptbahnhof – Innenstadt – Lindenstraße – Dammheim – Bornheim – Essingen – Bahnhof Knöringen – Walsheim
Zusätzlich zum Linienbetrieb des Leistungsbausteins A1 ist im Leistungsbaustein A2 ein On-Demand-Betrieb als bedarfsgesteuerter Verkehr mit vollelektrischen Großraum-PKW im fahrplanfreien Flächenverkehr zu erbringen.
In einer ersten Stufe ab 11. Dezember 2022 verbinden On-Demand-Verkehre:
- Im Tagverkehr zwischen 6 und 21 Uhr die Stadtdörfer/Ortsteile Arzheim, Wollmesheim und Mörzheim mit der Kernstadt und untereinander.
- Im Nachtverkehr von 21 bis 24 Uhr das gesamte Stadtgebiet ausschließlich durch On-Demand-Verkehre.
Leistungsbaustein D2 beinhaltet die nachfolgende Erweiterung der Verkehrsleistung:
- Ausweitung der Betriebszeiten entsprechend des On-Demand-Verkehrs Stufe 2 ab 15. Dezember 2024
Im On-Demand-Verkehr sind Nebenangebot nicht zugelassen. Das Verkehrsangebot ist uneingeschränkt anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter gilt als zuverlässig im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 2 und § 1 Abs. 1 PBZugV, wenn keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass bei der Führung des Betriebes die für den Straßenpersonenverkehr geltenden Vorschriften missachtet wurden. Als unzuverlässig gilt in der Regel ein Unternehmen, dem innerhalb der letzten 5 Jahre Verstöße gegen die im Unternehmen geltenden tarifvertraglichen Regelungen und/oder die BOKraft nachgewiesen werden konnten. Dies gilt auch für Unternehmen, die mit einem Unternehmen nach Satz 1 dergestalt verbunden sind oder waren, dass sie derselben Unternehmensleitung unterstehen bzw. in den Bereichen Betriebsleitung und Personalwesen durch dieselben Personen geführt werden, die zum Zeitpunkt des Verstoßes gegen die tarifvertraglichen Regelungen oder die BO-Kraft Verantwortung in dem anderen Unternehmen getragen haben. Deshalb erklärt der Bieter mit der Angebotsabgabe (siehe Anlage A),
a) dass gegen ihn keine rechtskräftige Verurteilung wegen schwerer Verstöße gegen strafrechtliche Vorschriften (§ 1 Abs. 2 S. 3 Nr. 2 PBZugV) vorliegt,
b) dass keine schweren Verstöße gegen Vorschriften des PBefG bzw. der auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnungen vorliegen (§ 1 Abs. 2 S. 3 Nr. 3 a) PBZugV),
c) dass keine schweren Verstöße gegen arbeits- oder sozialrechtliche Pflichten, insbesondere gegen die Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals, vorliegen (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 b) PBZugV),
d) dass keine schweren Verstöße gegen Vorschriften, die im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassen wurden (insbesondere die Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes, der Straßenverkehrs-Ordnung oder der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung), vorliegen (§ 1 Abs. 2 S. 3 Nr. 3 c PBZugV),
e) dass keine schweren Verstöße gegen umweltschützende Vorschriften, dabei insbesondere des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, vorliegen (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 f) PBZugV),
f) dass keine schweren Verstöße gegen die abgaberechtlichen Pflichten, die sich aus unternehmerischer Tätigkeit ergeben, vorliegen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 d) PBZugV) und dass der Bieter der Zahlung von Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedstaates der Konzessionsgeber nachgekommen ist,
g) dass keine schweren Verstöße gegen § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes vom 5. April 1965 (BGBI I S. 213) in der jeweils geltenden Fassung vorliegen (§ 1 Abs. 2 S. 3 Nr. 3 e) PBZugV) und dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung der Sozialbeiträge nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates der Konzessionsgeber erfüllt hat,
h) dass keine schweren Verstöße gegen Bestimmungen zu Arbeitsschutz- und Arbeitsrecht vorliegen.
Gemäß der Angebotsbedingungen für die Vergabe des Linienbündels Landau Ziffer 14.
Gemäß der Angebotsbedingungen für die Vergabe des Linienbündels Landau Ziffer 13.
Abschnitt IV: Verfahren
Mannheim, B 1, 3-5, VRN GmbH
Die Vergabestelle und die beteiligten Aufgabenträger dieser Vergabe.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Tariftreue:
Der Konzessionsnehmer ist verpflichtet, die Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz sowohl im Hinblick auf die Einhaltung des ortsüblichen Tarifes als auch im Hinblick auf die Einhaltung des Mindestlohnes zu erfüllen und dies durch Einreichen der Anlage D separat zu bestätigen. Dies umfasst auch das Personal von Unterauftragnehmern. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landes Rheinland-Pfalz unter
https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/
Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Konzessionszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Die Einhaltung der
Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz umfasst auch das Personal von Subunternehmern. Detaillierte Vorgaben sind dem Kapitel 7.2 und 7.3 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Zu I.3) Kommunikation:
Die Vergabestelle stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen sowie die Bieterinformationen über seine Vergabeplattform im Internet (vgl. Internetadresse in der Auftragsbekanntmachung) gemäß § 41 Absatz 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur an registrierte Bieter. Fragen, Hinweise und Rügen zu den Vergabeunterlagen können nur von Bietern gestellt werden, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen sind, zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung berechtigt sind. (vgl. § 9 Absatz 3 VgV i. V. m. Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.2.2014) Der Bieter hat sich deshalb auf der Vergabeplattform unter der Internetadressehttps://vergaben.vrn.de/anmeldung.html mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung, Anschrift und aktiver E-Mail-Adresse zu registrieren. Im Anschluss informiert die Vergabestelle den registrierten Bieter automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen und Veröffentlichung von Bieterinformationen über das interne Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform, das eine Benachrichtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet. Sollten Sie als Bieter aufgrund einer sehr eingeschränkten Netzverfügbarkeit Schwierigkeiten haben, die vorgenannte Vergabeplattform bedienen bzw. sich dort die Vergabeunterlagen dort abrufen zu können, stellen wir Ihnen die Vergabeunterlagen nach Erhalt einer schriftlichen Anfrage mit entsprechender Begründung und Erläuterung zur Netzverfügbarkeit an die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH, Abteilung Aufgabenträgerbetreuung und Vergabe, B 1 3-5, 68159 Mannheim (gerne auch vorab per E-Mail an [gelöscht] ) zur Verfügung. In diesem besonderen Ausnahmefall ist der vom Bieter ein Ansprechpartner mit eindeutiger Unternehmensbezeichnung und einer aktiven unternehmensbezogenen E-Mail-Adresse zu benennen. Die Fragen zu den Vergabeunterlagen sind in diesem Fall ausschließlich per E-Mail unter Benennung des Linienbündels an folgende Adresse zu richten: [gelöscht] . Für die Angebotsabgabe kann in diesem besonderen Ausnahmefalle ein rechtsverbindliches schriftliches Angebot gemäß den Vorgaben in Ziffer 10.4 der Angebotsbedingungen eingereicht werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/