Vergabe von Ingenieurleistungen, Neubau thermische Klärschlammverwertungsanlage Trier
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Ingenieurleistungen, Neubau thermische Klärschlammverwertungsanlage Trier
Für einen Teil der in der Region Trier anfallenden Klärschlämme beabsichtigt die KVRT Kommunale GmbH eine thermische Verwertungsanlage in Trier zu errichten.
Ziel dieses Vergabeverfahrens ist es, ein qualifiziertes Planungsbüro bzw. eine Planungsgemeinschaft zu beauftragen, dass / die sowohl fachlich als auch personell in der Lage ist, das Projekt erfolgreich für die KVRT Kommunale GmbH zu begleiten.
Aufgabe des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft ist es, ein Vergabeverfahren nach Maßgabe des europäischen Vergaberechts als wettbewerblicher Dialog (VgV §18, Abs. 1-9) vorzubereiten und das Vergabeverfahren federführend in Zusammenarbeit mit der KVRT kommunale GmbH durchzuführen. Ziel ist es einen leistungsfähigen Anlagenhersteller / Generalunternehmer mit der Planung und Herstellung der Monoverbrennungsanlage zu beauftragen.
Nach Bedarfsermittlung des Auftragsgebers sind folgende Leistungen zur zu erbringen:
1. Vorbereitung des wettbewerblichen Dialogs (VgV §18, Abs. 1-9),
2. Durchführung und Begleitung des wettbewerblichen Dialogs bis zur Vergabe - Zusammenstellen der Vergabeunterlagen entsprechend § 29 VgV hinsichtlich der technischen Anforderungen und rechtliche Anforderungen.
- Die Standortfaktoren sowie die resultierenden, baulichen, energetischen und verfahrenstechnischen Erfordernisse sind zusammenzustellen. Es ist zu klären, welche immissions-, naturschutz-, wasser- und satzungsrechtlichen Anforderungen am Standort einzuhalten sind und welche Maßnahmen zur Erreichung der Genehmigungsfähigkeit erforderlich sind.
- Das Vergabeverfahren muss transparent und rechtssicher durchgeführt werden. Die Gleichbehandlung der Wettbewerbsteilnehmer ist zu gewährleisten.
- Die Anforderungen an die Anlagentechnik sind zu definieren.
- Die vom späteren Generalunternehmer durchzuführenden Planungen und Baumaßnahmen auf dem Baugrundstück sind zu beschreiben.
- Die anfallenden Klärschlammmengen und deren Zusammensetzung sind zu prüfen. Die gesetzlich vorgeschriebene Phosphorrückgewinnung aus der Asche bzw. die Direktverwertung der Asche als Düngemittel ist als Zielvorgabe zu definieren.
1. Finanzielle und wirtschaftliche Eignung,
1.1 Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre,
2. Qualifikation der Bewerber und Fachliche Eignung,
2.1 Qualifikation der Führungskräfte / des Leitungspersonals,
2.2 Personelle Ausstattung / Mitarbeiterstruktur,
2.3 Fortbildung / Schulungen des Personals,
2.4 Referenzen über Projekte mit durchgeführten Vergabeverfahren nach VgV
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB,
2. Aktueller Handelsregisterauszug (zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als drei Monate, eine Kopie ist ausreichend). Sofern nach der jeweiligen Rechtsordnung vorgesehen, haben ausländische Bewerber gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Diese sind zwingend ins Deutsche zu übersetzen und die Übersetzung ist beglaubigt vorzulegen
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre,
2. Nachweis (Kopie genügt) einer bestehenden, aktuell gültigen Berufshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungssumme von 2,00 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie 1,00 Mio. EUR für Vermögensschäden je Versicherungsjahr. Falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe derzeit nicht besteht, reicht eine schriftliche, unwiderrufliche und unbedingte Eigenerklärung des Bewerbers (rechtsverbindliche Unterschrift obligatorisch), dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen, verbunden mit der Erklärung eines Versicherungsunternehmens, dass dieses zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Bewerber bereit ist.
1. Angaben zur Mitarbeiterstruktur /Anzahl der in den letzten drei Jahren durchschnittlich Beschäftigten.
2. Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation der Führungskräfte / des Leitungspersonals.
3. Angabe zu Referenzprojekten, die mit dem gegenständlichen Projekt nach Art und Umfang vergleichbar sind, mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der Angabe der Auftraggeber und der Leistung.
4. Angaben zu Teilnahmen des Personals an Fortbildungen /Schulungen.
Nachweis der Planvorlageberechtigung Wasserwirtschaft nach §103 (1-4) LWG Rheinland-Pfalz oder Eigenerklärung, dass die Eintragungsvoraussetzungen nach §103 LWG vorliegen und die Verpflichtung, die Eintragung innerhalb eines angemessenen Zeitraumes zu bewirken.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren:
Stufe 1: Sie bewerben sich mit den geforderten Unterlagen bis zum unter Pkt. IV.2.2) genannten Datum bei der Vergabestelle.
Stufe 2: Nach Prüfung der Unterlagen und Zulassung zum Verfahren erhalten die geeignetsten Bewerber eine Aufforderung zur Angebotserstellung.
2.) Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Die Bewerber haben hierauf jedoch keinen Anspruch; bei Abgabe der Teilnahmeanträge und Angebote ist deshalb zu berücksichtigen, dass unvollständige Unterlagen zum Ausschluss führen können.
3.) Der Teilnahmeantrag ist elektronisch (in Textform) bis zum 10.03.2022, 10:00 Uhr auf der Vergabeplattform subreport einzureichen. Die Abgabe von schriftlichen Anträgen (in Papierform) ist nicht zugelassen.
4.) Fragen von Bewerbern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stellezurichten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erteilt. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dementsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
5.) Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich vor, eine Beglaubigung der Übersetzung zu fordern.
Ort: Mainz
Land: Deutschland
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.