Betreuung, Begleitung und Qualitätssicherung im Rahmen der Grünlandkartierung Rheinland-Pfalz von 2022 bis 2024 Referenznummer der Bekanntmachung: LfU_13_35/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lfu.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betreuung, Begleitung und Qualitätssicherung im Rahmen der Grünlandkartierung Rheinland-Pfalz von 2022 bis 2024
Im Jahr 2020 wurde mit der Kartierung von naturschutzfachlich bedeutsamem Grünland in Rheinland-Pfalz begonnen. Die Grünlandkartierung wird federführend durch das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (Auftraggeber) durchgeführt. Die Kartierung erfolgt durch sogenannte Fachbüros.
Zur Unterstützung bei der Grünlandkartierung möchte sich der Auftraggeber eines externen Beauftragten (Auftragnehmer) bedienen. Die durch den Auftragnehmer zu erbringende Leistung besteht aus den folgenden Teilleistungen:
1) Fachliche Betreuung und Begleitung des AG
2) Unterstützung des AG bei der Qualitätssicherung der Kartierung durch externe Fachbüros
3) Unterstützung des AG bei der Qualitätssicherung der digitalen Dateneingabe durch externe Fachbüros
Die Leistungserbringung erfolgt in den Jahren 2022 bis Ende August 2024, mit der Möglichkeit einer - aus Sicht des Auftraggebers - einseitigen optionalen Verlängerung um weitere 2 Jahre. In jedem Jahr wird dabei eine feste Anzahl an Landkreisen bzw. kreisfreien Städten in Rheinland-Pfalz kartiert. Im Jahr 2022 erfolgt die Grünlandkartierung in den Landkreisen Eifelkreis Bitburg-Prüm und Mainz-Bingen. Für die Jahre 2023 ff sind die Landkreise bzw. kreisfreien Städte in Rheinlandpfalz, in denen die Grünlandkartierung durchgeführt werden soll, noch nicht festgelegt.
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsort:
- Sitz des Auftragnehmers
- Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
- Vor Ort im Suchraum
Erfüllungsort:
- Erfüllungsort: Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
Gerichtsstand:
- Gerichtsstand ist Mainz.
Aus den bestehenden gesetzlichen Anforderungen des BNatSchG (§ 6 Abs. 3 "Beobachtung von Natur und Landschaft") sowie durch die Novellierung des LNatSchG RLP insb. von § 15 (Gesetzlich geschützte Biotope) resultieren aktuelle Anforderungen an die Erfassung von Grünland. Seit dem letzten Durchgang des Biotopkatasters in den Jahren 2006 bis 2011 hat sich sowohl die Erfassungsgrundlage, d. h. die Kartieranleitungen (v. a. in Bezug auf § 15-Grünland ), als auch die digitale Eingabe der Kartierungsergebnisse geändert. So erfolgte eine Neumodellierung des Datenmodells OSIRIS zu OSIRIS-Neo sowie die Entwicklung einer neuen Fachanwendung für die Dateneingabe, das Serviceportal-Biotope (SP-B).
Daher wurde im Jahr 2020 mit der Kartierung von naturschutzfachlich bedeutsamem Grünland in Rheinland-Pfalz im Landkreis Vulkaneifel begonnen. Die Kartierung soll dabei in Jahresintervallen durchgeführt werden, d. h. pro Jahr wird eine festgelegte Anzahl von Landkreisen erfasst, und so sukzessiv das gesamte naturschutzfachlich bedeutsame Grünland in Rheinland-Pfalz erfasst.
Die Grünlandkartierung wird federführend durch das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) durchgeführt, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt. Die Kartierung in den einzelnen Landkreisen erfolgt durch sogenannte Fachbüros. Zur Unterstützung bei der Grünlandkartierung möchte sich der AG eines externen Beauftragten bedienen, im Folgenden Auftragnehmer (AN) oder Koordinator genannt. Die durch den AN zu erbringende Leistung besteht aus den in Kapitel 2 beschriebenen Teilleistungen.
Die Leistungserbringung des Koordinators ist eng an die Leistungserbringung der Grünlandkartierung geknüpft. Daher orientiert sich die Vertragslaufzeit der hier beschriebenen Leistungen an denen der Grünlandkartierung (vgl. Anlage LB 3).
Zu Beginn jeden Jahres startet die Grünlandkartierung in einer festgelegten Anzahl von Landkreisen. Die Vertragslaufzeit der Grünlandkartierung startet daher jährlich mit der Erteilung des Zuschlags am Anfang des Jahres (meist im Januar oder Februar) und endet im Folgejahr am 30.08. Dieser Zeitraum wird im folgenden Kartierdurchgang genannt. Damit hat ein Kartierdurchgang eine Laufzeit von ca. 1,5 Jahren (vgl. Abbildung 1).
Die Beauftragung des AN erfolgt vor dem Hintergrund dieser Kartierdurchgänge zunächst für den Zeitraum von 2 Jahren und 8 Monaten (von 2022 bis Ende August 2024). Eine - aus Sicht des Auftraggebers - einseitige Option der Verlängerung um zwei weitere Kartierdurchgänge d.h. um zwei weitere Jahre bis Ende August 2026 (vgl. auch Kapitel 2 "Vertragslaufzeit" in Anlage 3a "Ausführungsbestimmungen") ist einzuräumen.
Im Vertragszeitraum wurde bisher lediglich festgelegt, dass der Kartierdurchgang 1 d.h. die Grünlandkartierung 2022 in den Landkreisen Eifelkreis Bitburg-Prüm und Mainz-Bingen durchgeführt werden soll. Für den Kartierdurchgang 2, welcher ebenfalls Bestandteil des Kernvertrages ist, sowie die optionalen Kartierdurchgänge 3 und 4, die im Falle einer optionalen Verlängerung zum Tragen kommen, sind die Landkreise bzw. kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz, in denen die Grünlandkartierung durchgeführt werden soll, noch nicht festgelegt.
Eine Übersicht, bezogen auf den Kartierdurchgang 1, über die Landkreise Eifelkreis Bitburg-Prüm (14 Lose) und Mainz-Bingen (1 Los), die Losaufteilung, die Lage der Lose und die Größe der für jedes Los vorgegebenen Suchräume (= Auftragsgebiet der Fachbüros) befinden sich in Anlage LB 1 der "Anlagen zur Leistungsbeschreibung" .
Informationen zu den, von den Fachbüros im Rahmen der Grünlandkartierung zu erbringenden Leistungen, sind der Leistungsbeschreibung "Grünlandkartierung Rheinland-Pfalz 2022" in Anlage LB 3 zu entnehmen.
Für den Kartierdurchgang 2, sowie - für den Fall der Ziehung der optionalen Verlängerung - die Kartierdurchgänge 3 und 4 (vgl. Abbildung 1) werden die Landkreise, die Losaufteilung, die Lage der Lose und die Größe der für jedes Los vorgegebenen Suchräume (= Auftragsgebiet der Fachbüros) zu Beginn des jeweiligen Kartierdurchganges bzw. zum Zeitpunkt, in dem der Auftraggeber Kenntnis darüber hat mitgeteilt.
Die Unterstützung des AGs bei der Durchführung der Grünlandkartierung Rheinland-Pfalz erfolgt je Kartierdurchgang in den folgenden Bereichen:
1) Fachliche Betreuung und Begleitung des AGs (Teilleistungen in Kapitel 2.1)
2) Unterstützung des AGs bei der Qualitätssicherung der Kartierung durch externe Fachbüros (Teilleistungen in Kapitel 2.2)
3) Unterstützung des AGs bei der Qualitätssicherung der digitalen Dateneingabe durch externe Fachbüros (Teilleistungen in Kapitel 2.3)
Für die Erbringung, der in den Kapiteln 2.1 bis 2.3 beschriebenen Teilleistungen sowie der in Kapitel 2.4 beschriebenen optionalen Leistungen wird eine Rahmenvereinbarung mit einer Abnahmeverpflichtung und einer Höchstgrenze für jede Teilleistung je Kartierdurchgang abgeschlossen. Die entsprechenden Angaben können der Anlage 3a entnommen werden.
Optionale Teilnahme an einem Abstimmungsgespräch mit den Fachbüros (vgl. Anlage 2 "Leistungsbeschreibung " und dort Kapitel 2.4.1)
Optionale Teilnahme an Geländeterminen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit (vgl. Anlage 2 "Leistungsbeschreibung " und dort Kapitel 2.4.2)
Optionale Stichprobenkartierung (vgl. Anlage 2 "Leistungsbeschreibung " und dort Kapitel 2.4.3)
Da es sich bei den in Anlage 3a genannten Bedarfen nur um eine Schätzung des AGs handelt, kann es vorkommen, dass die jeweiligen Obergrenzen nicht auskömmlich sind. In einem solchen Fall erfolgt nach gegenseitigem Einvernehmen der Vertragsparteien eine entsprechende Aufstockung der jeweiligen Obergrenze auf Basis des bestehenden Pauschalsatzes und Vertrages. Aufstockungen sind bis maximal 100 Prozent, bezogen auf die jeweilige Obergrenze, ohne neues Vergabeverfahren im Wettbewerb möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Anröchte
NUTS-Code: DEA5B Soest
Postleitzahl: 59609
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYHY44W
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.