6002182755-BAAINBw 4 EA Olfaktometer Q U2EC MZ047 4A711 Referenznummer der Bekanntmachung: 6002182755-BAAINBw U2.5c
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB Rheinland-Pfalz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
6002182755-BAAINBw 4 EA Olfaktometer Q U2EC MZ047 4A711
Lieferung von insgesamt 4 EA Olfaktometer mit Elektroenzephalographie (EEG) nebst Zubehör und weiteren Peripherieleistungen. Der gesamte Liefer- und Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung BAAINBw U7.3
Berlin, Hamburg, Koblenz, Ulm
Lieferung von insgesamt 4 EA Olfaktometer mit Elektroenzephalographie (EEG) nebst Zubehör und weiteren Peripherieleistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV kann der öAG Aufträge im
Verhandlungsverfahren o.T. vergeben, wenn in einem offenen
(...) Verfahren keine geeigneten Angebote abgegeben worden
sind, sofern die ursprünglichen Bedingungen des Auftrags nicht
grundlegend geändert werden. Ein Angebot gilt demnach als
ungeeignet, wenn es ohne Abänderung den in den
Vergabeunterlagen genannten Bedürfnissen und
Anfordernissen des öAG offensichtlich nicht entsprechen kann.
Im Rahmen eines vorangegangenen, Offenen Verfahrens, das
unter dem gleichen Aktenzeichen geführt wurde, ging lediglich ein Angebot der Fa. Burghart Messtechnik GmbH, Holm ein.
Das Offene Verfahren musste nach § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VgV
aufgehoben werden, da kein Angebot eingegangen war,
welches den Ausschreibungsbedingungen entsprach.
Da die Beschaffungsabsicht weiterhin bestand, wurde der
Bedarf nun im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne
Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV unter
Beteiligung des Bieters aus dem abgeschlossenen,
Offenen Verfahren gedeckt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
6002182755-BAAINBw 4 EA Olfaktometer Q U2EC MZ047 4A711
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Holm
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25488
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an
dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine
Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist
oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2
GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 GWB Unwirksamkeit