Klärwerksreststoffverwertung: Verwertung von Rechen- und Sandfanggut
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55120
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mainz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Klärwerksreststoffverwertung: Verwertung von Rechen- und Sandfanggut
Verwertung von Rechen- und Sandfanggut für die Zeit vom 01.01.2022 - 31.12.2024
- 3 Jahre - jährlich ca. 500 tOS/a 190801 gewaschenes Rechengut
- 3 Jahre - jährlich ca. 480 tOS/a 190802 gewaschenes Sandfanggut
Angebote sind ausschließlich elektronisch zu übermitteln/einzureichen. Angebote per E-Mail oder Telefax erfüllen nicht die geforderte Form und werden deshalb nicht zugelassen. Schriftliche Angebote werden ebenfalls nicht zugelassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hofheim am Taunus
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es sind ausschließlich elektronisch übermittelte Angebote (§ 53 Abs. 1 VgV) zugelassen. Das Angebot muss elektronisch in Textform, über die Vergabe-plattform Subreport ELViS, übermittelt werden. Angebote in Papierform, sowie Übermittlung via Email ist nicht zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://mwvlw.rlp.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://mwvlw.rlp.de
§ 160 Absatz 3 GWB / Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland