Beschaffungsrahmenvertrag Prüf- und Spleißgeräte
Bekanntmachung vergebener Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Zu Händen von:[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.evergabe-online.de/
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Materiallager Bundeswehr in 01619 Zaithain
NUTS-Code DE Deutschland
Die bereits in die Bundeswehr eingeführte Prüfausstattung Kabel mit der Versor-gungs-Nr. 6625-12-411-0011 mit visueller Steckeroberflächenbetrachtung und au-tomatisierter gut/schlecht Bewertung ermöglicht die exakte Erfassung von Spleiß- und Steckerdämpfungen, Macrobendings (Biegungen) Splitter und Koppler, Punkt-zu-Punkt-Abständen, Kabelgesamtlängen, Steckerqualitäten, Gesamtdämpfungen der Strecken und Faserbrüchen sowohl im Mehrmoden- als auch im Einmodenbe-reich.
32421000 Netzverkabelung
ohne MwSt
Abschnitt IV: Verfahren
Auftragsbekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl: 2021/S 133-355072 vom 11.8.2021
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr: 1.1 Los-Nr: 1 - Bezeichnung: 1. Fachlos Prüfgeräte plus ZubehörAnzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 0
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bargteheide
Postleitzahl: 22941
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Wert: [Betrag gelöscht] EUR
ohne MwSt
Bei jährlichem oder monatlichem Wert:
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 0
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bargteheide
Postleitzahl: 22941
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Wert: [Betrag gelöscht] EUR
ohne MwSt
Bei jährlichem oder monatlichem Wert:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an
dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung
in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung
von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung
der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder
zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt
und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134
Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 134 Informations- und Wartepflicht
siehe unter "https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html"
§ 135 Unwirksamkeitsiehe unter "https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html"