Sanierung des Gebäudes der ehemaligen Wandalbert-Hauptschule, Prüm
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bitburg
NUTS-Code: DEB23 Eifelkreis Bitburg-Prüm
Postleitzahl: 54634
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bitburg-pruem.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung des Gebäudes der ehemaligen Wandalbert-Hauptschule, Prüm
Sanierung des Gebäudes der ehemaligen Wandalbert-Hauptschule, Prüm Los 43 Trafo 1 Trafokompaktstation 630 kVA 20kV/0,4kV 1 Fundament für Trafostation 12 m² 60m Kabelgraben erstellen/verfügen in Böschung Demontage und Entsorgung vorhandene Mittelspannungsanlage 3 St. Demontage und Entsorgung vorhandener Öl-Transformatoren (nicht schadstoffbelastet)
Gebäude der ehemaligen Wandalbert-Hauptschule, 54595 Prüm
Los 43 Trafo 1 Trafokompaktstation 630 kVA 20kV/0,4kV 1 Fundament für Trafostation 12 m² 60m Kabelgraben erstellen/verfügen in Böschung Demontage und Entsorgung vorhandene Mittelspannungsanlage 3 St. Demontage und Entsorgung vorhandener Öl-Transformatoren (nicht schadstoffbelastet)
Aufstellen/Inbetriebnahme neue Trafostation August 2022 (Sommerferien Rlp), Demontage alte Trafostation nach Inbetriebnahme neue Trafostation
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de
Entsprechend der Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWG) Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.