Rahmenverträge Druckdienstleistungen, Visitenkarten und Stempel Referenznummer der Bekanntmachung: AOK029248-381

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB Rheinland-Pfalz
Postleitzahl: 67655
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.aok.de/fk/rps/tools/weitere-inhalte/ausschreibungen/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDXRS18/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDXRS18
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenverträge Druckdienstleistungen, Visitenkarten und Stempel

Referenznummer der Bekanntmachung: AOK029248-381
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
22000000 Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Leistungsgegenstand des Los 1 ist die Bereitstellung eines Onlineshops zur Bestellung, die Herstellung und die Lieferung von Druckerzeugnissen.

Leistungsgegenstand des Los 2 ist die Bereitstellung eines Onlineshops zur Bestellung, die Herstellung und die Lieferung von Visitenkarten.

Leistungsgegenstand des Los 3 ist die Bereitstellung eines Onlineshops zur Bestellung, die Herstellung und die Lieferung von Stempeln.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag Druckdienstleistungen

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
22460000 Werbeschriften, Verkaufskataloge und Handbücher
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB Rheinland-Pfalz
NUTS-Code: DEC Saarland
Hauptort der Ausführung:

AOK Rheinland-Pfalz / Saarland - Die Gesundheitskasse Virchowstraße 30 67304 Eisenberg Standorte der AOK in Rheinland-Pfalz und dem Saarland.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Bereitstellung eines Onlineshops für die Bestellung und Lieferung von folgenden Druckerzeugnissen:

Broschüren DIN A4

Broschüren DIN A5

Flyer DIN lang (135 g/m²)

Flyer DIN lang (170 g/m²)

Flyer DIN lang (300 g/m²)

Flyer "Scheckkarte" (300 g/m²)

Gewinnspiel-/Tauschkarten DIN A5

Gewinnspiel-/Tauschkarten DIN A6

Gewinnspiel-/Tauschkarten DIN lang

Rubellack für Gewinnspielkarte (Pos. 7-9)

Plakate

Infoblatt DIN A4

Schnelltrennsatz DIN A4 (3-fach)

Durchschreibesatz DIN A4 (3-fach)

Selfmailer DIN lang

Seminarblock

Ellipsenaufsteller

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/05/2022
Ende: 30/04/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Rahmenvertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern dieser nicht bis zum 31.12. des laufenden Vertragsjahres von einem der Vertragsparteien gekündigt wird. Spätestens zum 30.04.2026 endet der Rahmenvertrag, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

zu Punkt II.2.5)

Zur Bewertung des Onlineshops sind nachfolgende Unterlagen zwingend bis zum Ende der Angebotsfrist einzureichen:

Anlage 8 "Fragebogen/LINK zur Teststellung" der Vergabeunterlagen mit den LINK-Angaben für den Onlineshop (Demoversion).

zu Punkt II.2.6)

In Anlehnung an das EUGH-Urteil vom 17.06.2021 wird als Höchstwert (Maximalabnahme) folgender Betrag festgelegt: [Betrag gelöscht] EUR netto.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag Visitenkarten

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
30199730 Visitenkarten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB Rheinland-Pfalz
NUTS-Code: DEC Saarland
Hauptort der Ausführung:

AOK Rheinland-Pfalz / Saarland - Die Gesundheitskasse Virchowstraße 30 67304 Eisenberg Standorte der AOK in Rheinland-Pfalz und dem Saarland.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Bereitstellung eines Onlineshops für die Bestellung und Lieferung von 3 unterschiedlichen Varianten von Visitenkarten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/05/2022
Ende: 30/04/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Rahmenvertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern dieser nicht bis zum 31.12. des laufenden Vertragsjahres von einem der Vertragsparteien gekündigt wird. Spätestens zum 30.04.2026 endet der Rahmenvertrag, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

zu Punkt II.2.5)

Zur Bewertung des Onlineshops sind nachfolgende Unterlagen zwingend bis zum Ende der Angebotsfrist einzureichen:

Anlage 8 "Fragebogen/LINK zur Teststellung" der Vergabeunterlagen mit den LINK-Angaben für den Onlineshop (Demoversion).

zu Punkt II.2.6)

In Anlehnung an das EUGH-Urteil vom 17.06.2021 wird als Höchstwert (Maximalabnahme) folgender Betrag festgelegt: [Betrag gelöscht] EUR netto.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag Stempel

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
30192150 Datumsstempel
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB Rheinland-Pfalz
NUTS-Code: DEC Saarland
Hauptort der Ausführung:

AOK Rheinland-Pfalz / Saarland - Die Gesundheitskasse Virchowstraße 30 67304 Eisenberg Standorte der AOK in Rheinland-Pfalz und dem Saarland.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Bereitstellung eines Onlineshops für die Bestellabwicklung, die Möglichkeit zur Konfiguration sowie die Herstellung der Stempel. Folgende Varianten inkl. Zubehör soll über einen individualisierten Onlineshop bestellt werden können:

- Variante 1: Selbstfärbestempel (Pos. 1 bis Pos. 2)

- Variante 2: Selbstfärbestempel mit Datumswerk (Pos. 3 bis Pos. 6)

- Variante 3: Holzstempel (Pos. 7 bis Pos.8)

- Austauschkissen passend für Variante 1 + Variante 2 (Pos. 9 bis Pos. 13)

Da Stempelanforderungen in der Regel kurzfristig erfolgen, werden vorrangig Einzelbestellungen ausgelöst. Der Auftragnehmer lässt die Stempel anfertigen und liefert sie inkl. Verpackung an die in der Bestellung hinterlegte Lieferadresse.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/05/2022
Ende: 30/04/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Rahmenvertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern dieser nicht bis zum 31.12. des laufenden Vertragsjahres von einem der Vertragsparteien gekündigt wird. Spätestens zum 30.04.2026 endet der Rahmenvertrag, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

zu Punkt II.2.5)

Zur Bewertung des Onlineshops sind nachfolgende Unterlagen zwingend bis zum Ende der Angebotsfrist einzureichen:

Anlage 8 "Fragebogen/LINK zur Teststellung" der Vergabeunterlagen mit den LINK-Angaben für den Onlineshop (Demoversion).

zu Punkt II.2.6)

In Anlehnung an das EUGH-Urteil vom 17.06.2021 wird als Höchstwert (Maximalabnahme) folgender Betrag festgelegt: [Betrag gelöscht] EUR netto.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Eigenerklärung je angebotenem Los über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung.

Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3) der Bekanntmachung einzureichen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Eigenerklärung je angebotenem Los über den allgemeinen und spezifischen Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre.

Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3) der Bekanntmachung einzureichen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Der spezifische Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des jeweils angebotenen Loses muss zumindest in einem Jahr so hoch oder höher sein wie der angebotene Auftragswert des angebotenen Loses (=Bruttoangebotspreis).

Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3) der Bekanntmachung einzureichen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Eigenerklärung je angebotenem Los über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Anzahl der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren (2019, 2020, 2021).

Zwei Referenzangaben (bei Abgabe eines Angebotes zu Los 1) aus den letzten drei Jahren zu Los 1 die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist.

Eine Referenzangabe (bei Abgabe eines Angebotes zu Los 2) aus den letzten drei Jahren zu Los 2 die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist.

Eine Referenzangabe (bei Abgabe eines Angebotes zu Los 3) aus den letzten drei Jahren zu Los 3 die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Referenzangaben zu Los 1:

Als vergleichbar wird die Referenz gewertet, wenn die folgenden Mindestkriterien erfüllt sind:

- Abwicklung über einen Onlineshop (Web-to-Print-Shop)

- Produktion von mindestens 6 der unter Punkt II.2.4) Los 1 bzw. in der Leistungsbeschreibung (Anlage 2a der Vergabeunterlagen) genannten Artikel für den Referenzgeber.

Referenzangaben zu Los 2:

Als vergleichbar wird die Referenz gewertet, wenn die folgenden Mindestkriterien erfüllt sind:

- Abwicklung über einen Onlineshop (Web-to-Print-Shop)

- Produktion von Visitenkarten für mind. 200 Personen des Referenzgebers.

Referenzangaben zu Los 3:

Als vergleichbar wird die Referenz gewertet, wenn die folgenden Mindestkriterien erfüllt sind:

- Abwicklung über einen Onlineshop (Web-to-Print-Shop)

- Versorgung des Referenzgebers mit Selbstfärbestempeln, Holzstempeln und Austauschkissen.

Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3) der Bekanntmachung einzureichen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

1) Unterzeichnete Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG). Wir weisen darauf hin, dass die Verpflichtungserklärung ab einem Gesamtauftragswert von [Betrag gelöscht] EUR netto ausgefüllt werden muss und sich nur auf Arbeitnehmer (außer Auszubildende) bezieht, die zur Erbringung der Leistung in der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt werden. Bei der Beauftragung von Nachunternehmern (Unterauftragnehmer) ist die Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, wenn dessen Auftragsvolumen [Betrag gelöscht] EUR netto erreicht oder höher ist.

2) Eigenerklärung das kein Ausschlussgrund gemäß § 123 bzw. § 124 GWB vorliegt.

Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3) der Bekanntmachung einzureichen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 04/03/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 12/04/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 04/03/2022
Ortszeit: 12:05
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Die Öffnung der Angebote findet unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durch zwei Mitarbeiter der Vergabestelle der AOK-Rheinland Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse statt. Zur Angebotsöffnung sind Bieter nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften:

Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit Ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Ziffer III.1) der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung Ziffer III.1.1) der EU-Bekanntmachung für alle Mitglieder zu erbringen. Im Hinblick auf die Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit Ziffer III.1.2) und Ziffer III.1.3) der EU Bekanntmachung können die Bietergemeinschaften die Nachweise grundsätzlich gemeinschaftlich erbringen. Die unter Ziffer III.1.3) genannten Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Die in Ziffer III.2.2) unter Punkt 1) und 2) aufgeführten Nachweise sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen;

2) Allgemeiner Hinweis für Unterauftragnehmer:

Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Ziffer III.1.3) (Technische und berufliche Leistungsfähigkeit) der EU-Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von Bietern geforderten Unterlagen, insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Erklärung bei Angebotsabgabe mitteilen. Daneben hat der Bieter der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen in dem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragnehmer vorlegt und diese darin erklären lässt, dass kein Ausschlussgrund gemäß § 123 bzw. § 124 GWB vorliegt. Die Verpflichtungserklärung kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, muss jedoch spätestens nach separater Aufforderung durch die Vergabestelle vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer anzusehen sind. Die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, wenn das Auftragsvolumen des Unterauftragnehmers [Betrag gelöscht] EUR netto erreicht oder höher ist.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YDXRS18

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 55123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht

"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."

§ 135 GWB Unwirksamkeit

"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:

1. gegen § 134 verstoßen hat..."

§ 160 GWB Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."

§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer

"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.

(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/01/2022

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