Landkreis Kaiserslautern - Druck- und Multifunktionssysteme Referenznummer der Bekanntmachung: KVKL_DuM_2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB32 Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67657
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Kaiserslautern - Druck- und Multifunktionssysteme
Der Auftraggeber vergibt zum Vertragsbeginn 01.06.2022 für die Dauer von 72 Monaten die in den Vergabeunterlagen aufgeführten Dienstleistungen in Form eines „All-in-Miet- und Fullservicevertrages“ für 71 Druck- und Multifunktionssysteme. Die Systeme sind in den Liegenschaften (an den Standorten in Landstuhl, Ramstein-Miesenbach, Kaiserslautern, Enkenbach-Alsenborn und Schwedelbach) zu installieren. Die „Anlage 4 Standortübersicht“ der Vergabeunterlagen enthält die genauen Details zu den Lieferanschriften, Abteilungen, etc.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftraggeber vergibt zum Vertragsbeginn 01.06.2022 für die Dauer von 72 Monaten die in den Vergabeunterlagen aufgeführten Dienstleistungen in Form eines „All-in-Miet- und Fullservicevertrages“ für 71 Druck- und Multifunktionssysteme. Die Systeme sind in den Liegenschaften (an den Standorten in Landstuhl, Ramstein-Miesenbach, Kaiserslautern, Enkenbach-Alsenborn und Schwedelbach) zu installieren. Die „Anlage 4 Standortübersicht“ der Vergabeunterlagen enthält die genauen Details zu den Lieferanschriften, Abteilungen, etc.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB32 Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67657
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.