Erweiterung Grundschule Lingenfeld Referenznummer der Bekanntmachung: 7152-Z00
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lingenfeld
NUTS-Code: DEB3E Germersheim
Postleitzahl: 67360
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vg-lingenfeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Grundschule Lingenfeld
Das vorliegende Vergabeverfahren (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) zielt auf die Vergabe der Gebäudeplanungsleistung für die Erweiterung der Grundschule Lingenfeld ab. Gegenstand der Ausschreibung sind die Planungsleistungen zur Gebäudeplanung gem. § 34 HOAI, LPH 1-9. Neben der Berücksichtigung städtebaulicher, architektonischer und funktionaler Aspekte hat der Auftragnehmer dieser Planungsleistung insbesondere die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie einer energieeffizienten Bauweise zu beachten.
Durch die Größe des Lehrerkollegiums soll das Lehrerzimmer erweitert werden. Außerdem soll das Bestandsgebäude mit Betreuungsbereichen für den Ganztag durch 2 GTS-Räume ergänzt werden. Durch die Ganztagesbetreuung wird das Hinzufügen einer Mensa und einer angemessenen Küchenfläche (keine Frischküche) erforderlich.
Außerdem sollen neue Räume für die betreuende Grundschule sowie Räume für Schulsozialarbeit und Differenzierung geschaffen werden.
Die in den Jahren 2003 /2004 neu errichtete Grundschule in der Ortsgemeinde Lingenfeld stößt durch den Zuzug von Familien mit Kindern an ihre Grenzen. Ab dem Schuljahr 2022 (ca. 250 Schüler) wird es voraussichtlich in einzelnen Klassenstufen zur 4 Zügigkeit kommen. Ferner ist die Anzahl der Ganztageskinder auf mittlerweile 100 SchülerInnen, welche mit einem Mittagessen (wird von einem Caterer geliefert) versorgt werden müssen, angestiegen. Dadurch fehlen nicht nur Plätze im Bereich der Mensa, sondern auch Räumlichkeiten für den Ganztagesbetreib mit Nebenräumen.
Durch die Anerkennung als "Schwerpunkt Schule" im Jahre 2015, fehlen auch Räumlichkeiten für die Schulsozialarbeit sowie die zusätzlichen Lehrkräfte und SchulsozialarbeiterInnen. Die Verbandsgemeinde Lingenfeld als Schul-Trägerin beschäftigt sich deshalb mit der Erweiterungsmöglichkeit der bestehenden Einrichtung. Im wesentlichem sind dies: Erweiterung der Mensa zur Verköstigung von derzeit ca. 100 SchülerInnen in maximal zwei Schichten, Erweiterung der Schule um Räumlichkeiten zur Verbesserung der Raumsituation (teilweise 4- zügig, Schulsozialarbeit, Ganztagesbetreuung und Nebenräume.
Durch die Vielzahl an Grundschülern in der Gemeinde Lingenfeld, sind teilweise Klassenzüge vierzügig. Zurzeit prüft die Gemeinde zusammen mit der ADD, ob die dreizügige Grundschule entsprechend auf eine Vierzügigkeit erweitert werden soll. Bis Ende des Kalenderjahres 2022 soll über die zusätzliche Erweiterung der Grundschule auf Vierzügigkeit entschieden werden. Eine dann erforderliche erweiterte Planungsleistung soll bis Ende des Jahres 2022 an den Bieter, der den Zuschlag für diese Ausschreibung erhält, unter Berücksichtigung der zu erwartenden Baukostensteigerung nachbeauftragt werden.
Die Vergabe der Gebäudeplanungsleistung ist im Juli 2022 vorgesehen, danach ist binnen vier Monaten die Leistungsphase 4 abzuschließen. Baubeginn wird nach Bewilligung durch den Zuschussgeber sein. Die Bauzeit soll ca. 12 Monate betragen und abschnittsweise durchgeführt werden. Neben der hier vorliegenden Ausschreibung der Gebäudeplanungsleistungen werden zeitlich parallel in separaten Vergabeverfahren auch die dazugehörigen Fachplanungen (Tragwerksplanung, Technische Gebäudeausrüstung) ausgeschrieben.
Verbandsgemeinde Lingenfeld
Hauptstraße 60
67360 Lingenfeld
Die hier vorliegenden Ausschreibungsunterlagen beziehen sich auf die Gebäudeplanungsleistungen gem. § 34 HOAI, LPH 1-9. Die in der Angebotsphase des Vergabeverfahrens zu erstellenden Angebote müssen sich auf diese Leistungsphasen erstrecken. Die Gemeinde Lingenfeld hat eine Machbarkeitsstudie zur Umsetzung der Erweiterung der Grundschule beauftragt. Die Unterlagen liegen der Bekanntmachung bei. Die von der Gemeinde bevorzugte Planungslösung ist die dortige Variante 3 (Anlage 5: Machbarkeitsstudie).
Die Gemeinde als Auftraggeberin behält sich vor, zunächst nur die LPH 1-4 zu vergeben. Die Vergabe auch der LPH 5-9 an den gleichen Bieter ohne erneute Ausschreibung behält sie sich vor. Die Leistungsphasen 5 bis 9 werden daher als Option der Auftraggeberin für eine stufenweise Beauftragung anzubieten sein. Es können jedoch auch alle LPH 1-9 vergeben werden. Es sollen grundsätzlich alle Teilleistungen des Grundleistungsbilds der HOAI der genannten Leistungsphasen Vertragsgegenstand werden. Die Bausumme wird auf ca. 3,25 Mio. EUR, einschl. MwSt., geschätzt. Im Vergleich zur Machbarkeitsstudie wurde hier seitens der Verwaltung eine Kostensteigerung aus 2021 von 20% eingerechnet. Die Kostenschätzung ist in Anlage 8 beigefügt.
Die Planungsaufgabe wird in Honorarzone III eingestuft. Im späterem Angebot nach Angebotsaufforderung ist das Gesamtplanungshonorar für die Grundleistungen gem. den genannten Rahmenbedingungen einschließlich aller Nebenkosten und mit Ausweisung der gesetzlichen MwSt. Anzugeben. Da die Preisbindung der HOAI aufgehoben ist, wird in der späteren Angebotsaufforderung die Möglichkeit gegeben, einen prozentualen Auf- oder Abschlag auf das Basishonorar (Grundleistungen) gemäß HOAI anzubieten. Neben den Grundleistungen sind ebenso im späteren Angebot nach Angebotsaufforderung ggf. erforderlich werdende besondere Leistungen durch die Angabe eines einheitlichen Stundensatzes (Mischkalkulation) einschl. Nebenkosten zu bepreisen.
Verzögerung der Baumaßnahme
1.1 Projektreferenzen: 45% Gewichtung; 1.1.1 Abgeschlossene Durchführung der Leistungsphasen 1-8 Gebäudeplanung gem. § 34 HOAI: Gefordert ist der Nachweis von mindestens einem abgeschlossenen Bauprojekt der Honorarzone III (§ 35 HOAI) als Hauptauftragnehmer (mind. 80 % Umsatzanteil am Auftrag) in den Leistungsphasen 1 - 8 nach § 34 Abs. 3 HOAI mit einer Honorarsumme pro Projekt von mindestens 200.000,00 € netto für eine öffentliche Bauaufgabe innerhalb der letzten 6 Jahre (2015-2021, es zählt das Jahr, in dem das Projekt schlussgerechnet wurde). Der Nachweis ist durch Eigenerklärung (Anlage VI des Teilnahmeantrags) des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft zu führen. Referenzschreiben der jeweiligen Auftraggeber oder die Bestätigung der Referenzen durch diese werden nicht gefordert, können jedoch optional mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen; 1 Referenzprojekt und mehr : 15 Punkte; 1.1.2 wie 1.1.1, jedoch Projektreferenz im Projektreferenzbereich "Schulbau":
1 Referenzprojekt und mehr: weitere 30 Punkte; 1.2 Anzahl Mitarbeiter/-innen: 25% Gewichtung; 1.2.1 Eigenerklärung des/der Bewerber:in bzw. Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft über die durchschnittliche Anzahl der festangestellten Mitarbeiter:innen, umgerechnet in Vollzeitäquivalente (VZÄ), einschl. Büroinhaber:in bzw. Geschäftsführung in den letzten drei Jahren (2019, 2020, 2021) in der Berufsgruppe Architektur (Berufsträger mit der Berechtigung, die Berufsbezeichnung "Architektin" oder "Architekt" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden); Mehr als durchschn. 2,5 VZÄ; 1 VZÄ entspricht einer durchschnittlichen Tätigkeit von 40,0 Wochenarbeitsstunden: 10 Punkte; 1.2.2 Eigenerklärung des/der Bewerber:in bzw. Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft über die durchschnittliche Anzahl der festangestellten Mitarbeiter:innen, umgerechnet in Vollzeitäquivalente (VZÄ), einschl. Büroinhaber:in bzw. Geschäftsführung in den letzten drei Jahren (2019, 2020, 2021) in der Berufsgruppe Architektur (Berufsträger mit der Berechtigung, die Berufsbezeichnung "Architektin" oder "Architekt" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden) mit Projektleitungsfunktion im Projektreferenzbereich Schulbau; Durchschn. 1 VZÄ und mehr, 1 VZÄ entspricht einer durchschnittlichen Tätigkeit von 40,0 Wochenarbeitsstunden: 15 Punkte; 1.3 Büro-Umsatzgrößen: 20% Gewichtung; 1.3.1 Durchschnittlicher Jahreshonorarumsatz (netto) im Bereich Gebäudeplanung innerhalb der letzten 3 Jahre (2019, 2020, 2021): 250.000-[Betrag gelöscht] EUR: 5 Punkte; 1.3.2 Durchschnittlicher Jahreshonorarumsatz (netto) im Bereich Gebäudeplanung innerhalb der letzten 3 Jahre (2019, 2020, 2021): mehr als [Betrag gelöscht] EUR: weitere 5 Punkte; 1.3.3 Durchschnittlicher Jahreshonorarumsatz (netto) im Bereich Gebäudeplanung innerhalb der letzten 3 Jahre (2019, 2020, 2021), davon mehr als 25% Umsatzanteil in der Planung und Umsetzung von Schulbauten: mehr als [Betrag gelöscht] EUR: weitere 10 Punkte; 1.4 Redaktionelle und inhaltliche Ausgestaltung: 10% Gewichtung: Qualität, Vollständigkeit und Gesamteindruck des Teilnahmeantrags: Volle Erwartung = 10 Punkte, Überwiegend Erwartung erfüllt= 6 Punkte, Erwartung kaum erfüllt = 3 Punkte; insgesamt maximal 100 Punkte erreichbar
Der Auftraggeber behält sich vor, zunächst nur die LPH 1-4 zu vergeben. Die Vergabe auch der LPH 5-9 an den gleichen Bieter ohne erneute Ausschreibung behält er sich vor. Die Leistungsphasen 5 bis 9 werden daher als Option des Auftraggebers für eine stufenweise Beauftragung anzubieten sein. Es können jedoch auch alle LPH 1-9 vergeben werden.
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Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Berufszulassung gem. §§ 44, 75 Abs. 1 VgV:
Im Zeitpunkt der Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens muss nach dem Landesarchitektengesetz (ArchG) Rheinland-Pfalz die Berechtigung bestehen, die Berufsbezeichnung "Architektin" oder "Architekt" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 VgV). Die Berechtigung ist für die/den von dem Bewerber oder der Bewerbergemeinschaft zu benennende/n für die Leistungserbringung verantwortliche/n Projektleiterin / Projektleiter und eine/n Stellvertreter/in dieser Person nachzuweisen. Vorzulegen ist jeweils ein Nachweis der zuständigen Architektenkammer über die Eintragung in die Architektenliste mit Nummer und Datum der Eintragung oder ein auf Grund der Bestimmungen der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen ausgestellter Nachweis.
Angaben zur Rechtsform des Bewerbers oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft; bei juristischen Personen Vorlage des Handelsregisterauszugs oder eines entsprechenden Nachweises nach dem Recht des Herkunftsstaats des Bewerbers bzw. Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft.
Erklärung des Bewerbers bzw. Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen.
Landesarchitektengesetz (ArchG) Rheinland-Pfalz
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de