IT-Personaldienstleistungen für OZG-Umsetzungsprojekt Bergbau
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mwvlw.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Personaldienstleistungen für OZG-Umsetzungsprojekt Bergbau
Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten. Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz benötigt für das OZG-Umsetzungsprojekt Bergbau in der Konzeptions- und Umsetzungsphase weitere IT-Personaldienstleistungen.
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftstraße 9, 55116 Mainz
Gegenstand des Auftrags sind IT-Beratungsleistungen zur konzeptionellen Umsetzung von OZG Anforderungen für den Bergbau sowie der Feldes- und Förderabgabe. Der AG führt das Projekt federführend für insgesamt 14 Bundesländer durch. Folgende Ziele sind im Rahmen des Projektes u.a. zu realisieren:
- Die OZG-Leistungen werden als anwendungsorientierte Referenzimplementierung in dem System BergPass® realisiert.
- Die Anwendung BergPass®/BIS soll OZG-konform bis Ende 2022 für die Bergbehörden aller teilnehmenden 14 Bundesländer einsatzfähig und in die jeweiligen Architekturen integriert und implementiert sein.
- Die Systeme BergPass® und BIS werden zusammengeführt und für andere Bergbehörden als „Einer für Alle“ (EfA) Lösung zentral weiterentwickelt und finanziert.
- Die Software wird ertüchtigt, um in den verschiedenen IT-Architekturen der Länder nutzbar zu sein.
- Unternehmen sind in der Lage, Anträge im Zuständigkeitsbereich der teilnehmenden Länder zu erstellen und können diese verwalten, bearbeiten und digital absenden.
- Datenbankstrukturen zur Aufnahme von digitalen und nicht digitalen Altdaten werden etabliert.
- BergPass® wird in die OZG-Portale eingebunden.
Im Projekt wurden bereits Beratungsleistungen erbracht, die Initialisierungsphase (Meilenstein 1) ist abgeschlossen. Dabei wurde der AG bereits von einem IT-Dienstleister unterstützt (Koordination und Projekt-Support). In der Initialisierungsphase wurden unter anderem die erforderlichen Rahmenbedingungen für die Projektdurchführung erarbeitet und initialisiert, die erste Anforderungsdokumentation konzipiert, die Anforderungen an die OZG-Leistungen initial erhoben und begonnen, FIM-Bausteine zu erarbeiten.
Für die anstehende Konzeptions- und Umsetzungsphase benötigt der AG für einen Zeitraum von ca. acht Monaten bis Dezember 2022 folgende Dienstleistungen:
Projektmanagement:
Der Auftragnehmer unterstützt die Leistungsverantwortlichen des AG in der Projektorganisation. Das Projektmanagement ist Schnittstelle vom Leistungsverantwortlichen zu dem Projektteam des Auftragnehmers und übernimmt die interne Teamkoordination. Ebenso übernimmt der Auftragnehmer das Stakeholder Management, etwa durch die Begleitung der erforderlichen Gremien, wie Ländergruppen.
Konzeption:
Das Projekt befindet sich in der Konzeptions- und Umsetzungsphase. Der Auftragnehmer unterstützt in diesem Kontext die Modellierung der Bausteine des FIM. Diese sollen im Anschluss nutzerzentriert aufbereitet werden und als Referenzinformationen dienen, um die Referenzimplementierung abbilden zu können. Das Anforderungsmanagement wird ebenfalls vom Auftragnehmer durch die initiale Erhebung von Anforderungen, sowie die Validierung und Spezifikation nach OZG-Kriterien begleitet.
Implementierung:
In der Implementierungsphase unterstützt der Auftragnehmer durch fachliche, technische und UX Beratung sowie Beratungen in den Bereichen Design und IT-Sicherheit, um die OZG-konforme Umsetzung zu begleiten.
Stakeholder Management:
Das Umsetzungsprojekt bezieht eine Reihe von Stakeholdern aus allen Ebenen der föderalen Verwaltungsstruktur mit ein. Der Auftragnehmer unterstützt die Projektsteuerung bei der Aktivierung und Einbindung sowie dem Informieren der relevanten Stakeholder. Bereits 14 Länder haben eine Absichtserklärung (LoI) zur Nachnutzung gezeichnet. Die Vertreter dieser Länder sind in das Projekt einzubinden und bei der Mitwirkung zu unterstützen. Die Leistungsverantwortlichen können ebenfalls in der Ansprache der Stakeholder bei der Konkretisierung der LoI´s hin zu Verwaltungsabkommen unterstützt werden.
Der Vertrag kann vom Auftraggeber durch schriftliche Erklärung verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Voraussetzungen der Verlängerung werden in den Vergabeunterlagen konkretisiert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate ab Interessensbestätigung).
2. Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB.
3. Allgemeine Unternehmensdarstellung.
1. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2019, 2020, 2021) in Deutschland.
2. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2019, 2020, 2021) in Deutschland mit Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind, d.h. Digitalisierungsprojekte der öffentlichen Verwaltung.
3. Nachweis einer Haftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungssumme je Schadensereignis von mindestens EUR 500.000,00 für Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden je Schadensfall, höchstens EUR 1.000.000 p. a.. Der Nachweis wird durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitgestellt. Kann dieser Nachweis nicht geführt werden, hat der Bieter alternativ den Nachweis durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen, zu erfolgen.
Zu 1. Der durchschnittliche Gesamtumsatz des Unternehmens für die vergangenen 3 Jahre muss mindestens EUR 10.000.000,00 betragen.
Zu 2. Der durchschnittliche Gesamtumsatz des Unternehmens für die vergangenen 3 Jahre im Bereich der Digitalisierungsprojekte für die öffentliche Hand muss mindestens EUR 5.000.000,00 betragen.
1. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2019, 2020, 2021 in Deutschland.
2. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2019, 2020, 2021 in Deutschland in Bezug auf vergleichbare Leistungen. Eine Gliederung in Projektleiter, UX Designer, IT-Sicherheitsfachkräfte und sonstige Berater ist vorzunehmen. Weiter ist anzugeben, wie viele Mitarbeiter mit den genannten Positionen für die Auftragsausführung in 2022 zur Verfügung stünden.
3. Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen (mindestens 4) durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten 4 Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen.
4. Gültige Zertifizierung für Leistungen unter Einhaltung der ISO/IEC 27001:2013 oder vergleichbar.
5. Gültige Zertifizierung eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar.
Zu 1. und 2. Die Unternehmen müssen in den letzten 3 Jahren mindestens über 50 freie und festangestellte Mitarbeiter verfügen.
Zu 3. Vergleichbare Referenzprojekte müssen der Umsetzung von OZG-Anforderungen oder vergleichbaren Digitalisierungsprojekten dienen / gedient haben, an denen jeweils mindesten 4 Bundesländer oder der Bund und mindestens drei weiteres Bundesländer beteiligt waren. Mindestens 2 Referenzprojekte müssen bereits abgeschlossen sein. Mindestens 2 weitere Referenzprojekte müssen den Meilenstein "1 - Konzeption" oder einen vergleichbaren Projektstand erfolgreich abgeschlossen haben.
Anzugeben sind dabei — je Projekt/je Referenz — Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte und abgeschlossene Leistungsstand (z.B. der erreichte Meilenstein im Projekt) anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Interessenbekundung
Interessenten können bis zu dem in Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin ihr Interesse bekunden, in dem sie formlos eine E-Mail an die in Ziffer I.1) angegebene E-Mail-Adresse mit dem Betreff „IT-Personaldienstleistungen für OZG-Umsetzungsprojekt Bergbau" richten.
Die Interessenbekundung muss die Eigenerklärung enthalten, dass sämtliche Eignungskriterien erfüllt werden. Der Auftragnehmer muss weiter bereits mit der Interessensbekundung zusichern, im Fall der Auftragsvergabe über ausreichend Kapazitäten zur Auftragsausführung zu verfügen (ca. 10 bis 15 FTE über einen Zeitraum von bis zu 8 Monaten bis Ende 2022). Nur form- und fristgerecht eingereichte Interessenbekundungen werden für das weitere Verfahren berücksichtigt.
Um das weitere Verfahren dann über den Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abwickeln zu können, empfiehlt es sich daher, dass sich die interessierten Unternehmen bereits vorab auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz (https://www.vergabe.rlp.de/) registrieren und im Rahmen der Interessenbekundung die Registrierungsnummer übersenden. Allein die Interessenbekundungen können – aus technischen Gründen – per E-Mail eingereicht werden. Jegliche weitere Kommunikation sowie die Übertragung der späteren Interessensbestätigungen und Angebote hat sodann über die Vergabeplattform zu erfolgen. Ab Aufforderung zur Interessensbestätigung ist eine Kommunikation per E-Mail nicht mehr zulässig.
Im Rahmen der Interessenbestätigung muss der Bieter dann die bekannt gemachten Eignungsnachweise vorlegen.
2. Auftragsvergabe
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der gegenständlichen Vorabinformation ist noch nicht abschließend geklärt, ob der Auftrag vergeben werden kann. Im Falle der Auftragsvergabe muss mit der Leistung unmittelbar nach Zuschlagserteilung begonnen werden und diese bis Ende 2022 abgeschlossen sein (vss. 10-15 FTE für ca. 8 Monate). Der Auftrag ist ein fremdfinanziertes Projekt, die Geldmittel stehen dem Auftraggeber voraussichtlich nur bis Ende 2022 zur Verfügung.
3. Gleichzeitige Aufforderung zur Interessenbestätigung und Angebotsabgabe
Im Fall der Auftragsvergabe ist beabsichtigt, die Bieter mit der Aufforderung zur Interessenbestätigung gleichzeitig auch zur Abgabe eines Angebots aufzufordern. Die Fristen für die Interessenbestätigung und die Angebotsabgabe werden daher gleichlautend sein. Der Auftraggeber wird sich voraussichtlich auch vorbehalten, den Zuschlag auf die Erstangebote zu erteilen, ohne in Verhandlungen einzutreten.
4. Ausschluss Eignungsleihe
Eine Eignungsleihe in Bezug auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit betreffend Personal (Projektleitung und UX-Design) ist ausgeschlossen. Bei diesen IT-Beratungsleistungen (Projektleitung und UX-Design) handelt es sich um besonders kritische Aufgaben im Sinne des § 47 Abs. 5 VgV. Ohne die besondere Leistungsnähe zum Bieter selbst, ist die Umsetzung des Projekts Bergbau bis Ende des Jahres 2022 nicht gewährleistet. Insoweit ist auch die Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 Abs. 3 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/