Abfallbehälterleerung und Abfallsammlung auf Rastanlagen 2022-2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 02-21-4007
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Montabaur
NUTS-Code: DEB Rheinland-Pfalz
Postleitzahl: 56410
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abfallbehälterleerung und Abfallsammlung auf Rastanlagen 2022-2024
Abfallbehälterleerung und Abfallsammlung auf Rastanlagen im Zuständigkeitsbereich der AM Diedenbergen, AM Heidesheim (RLP), AM Idstein, AM Rüsselsheim, AM Darmstadt und AM Rodgau, AM Frankfurt, AM Langenselbold und AM Reiskirchen 2022 - 2024
Die Leistung umfasst die Bereitstellung, Unterhaltung und Leerung von
Großmülltonnen (GMT 240 l) auf bewirtschafteten sowie unbewirtschafteten
Rastanlagen, sowie die vollständige, ordnungsgemäße Verwertung des Abfalls, des Transports zur Verwertungsstelle, der Verwertung der Abfälle und der Übernahme der Entsorgungsgebühr.
Es werden gebrauchte GMT und Aufstellvorrichtungen als ausreichend betrachtet. Diese müssen jedoch in einem ordnungsgemäßen gebrauchsfähigen Zustand sein und keinerlei Beschädigungen aufweisen.
Das Sammeln von Abfällen auf sämtlichen Rastanlagen im Zuständigkeitsbereich der Autobahnmeistereien ist ebenfalls Bestandsteil der Leistungserbringung.
Los 1
Auf Rastanlagen im Zuständigkeitsbereich der AM Diedenbergen, AM Heidesheim (RLP), AM Idstein und AM Rüsselsheim (BAB 3,BAB 60, BAB 67, BAB 671)
Alle benötigten Abfallbehälter sind inkl. Aufstellvorrichtungen nach Anweisung der
Autobahnmeisterei vom AN aufzustellen, zu unterhalten und bei Vertragsende
wieder zu entfernen.
Auf den Rastanlagen ist der Müll im Zuge der Abfallbehälterleerung in einem Streifen von 2 Metern um die Abfallbehälter bzw. in den angrenzenden Grünflächen sowie in einem Streifen von 5 Metern um die vorhandenen Sitzgruppen aufzusammeln.
Die GMT sind mehrfach im Ausführungszeitraum (siehe Leistungsverzeichnis), nach
Aufforderung der zuständigen Autobahnmeisterei mit einem Hochdruckreiniger
vollständig zu reinigen, sofort zu trocknen und im trockenen Zustand betriebsfertigwieder aufzustellen.
Beklebungen, Farben usw. von Dritten sind vollständig zu entfernen.
Der auf den Rastanlagen eingesammelte Abfall ist abzutransportieren und der
vollständigen Entsorgung nach Wahl des AN zuzuführen. Es handelt sich um den
Abfall "gemischte Siedlungsabfälle" mit dem Abfallschlüssel 20 03 01 der
Abfallverzeichnis-Verordnung.
Über die durchgeführten Entsorgungstouren und die Anzahl der hierbei entleerten Sammelbehälter sind Berichte anzufertigen. Der Auftragnehmer hat darüber hinaus der jeweiligen Meisterei Berichte der Abfallsammlungen und Reinigungen der Abfallbehälter vorzulegen, aus denen die abgesammelten Bereiche und die gereinigten Abfallbehälter hervorgehen.
Die Leistungen sind in den Zeiten von 06.00 Uhr bis 18.00 Uhr auszuführen.
Los 2
Auf Rastanlagen im Zuständigkeitsbereich der AM Darmstadt und AM Rodgau. (BAB 5, BAB 67, BAB 3, BAB 661, B45)
Alle benötigten Abfallbehälter sind inkl. Aufstellvorrichtungen nach Anweisung der
Autobahnmeisterei vom AN aufzustellen, zu unterhalten und bei Vertragsende
wieder zu entfernen.
Auf den Rastanlagen ist der Müll im Zuge der Abfallbehälterleerung in einem Streifen von 2 Metern um die Abfallbehälter bzw. in den angrenzenden Grünflächen sowie in einem Streifen von 5 Metern um die vorhandenen Sitzgruppen aufzusammeln.
Die GMT sind mehrfach im Ausführungszeitraum (siehe Leistungsverzeichnis), nach
Aufforderung der zuständigen Autobahnmeisterei mit einem Hochdruckreiniger
vollständig zu reinigen, sofort zu trocknen und im trockenen Zustand betriebsfertigwieder aufzustellen.
Beklebungen, Farben usw. von Dritten sind vollständig zu entfernen.
Der auf den Rastanlagen eingesammelte Abfall ist abzutransportieren und der
vollständigen Entsorgung nach Wahl des AN zuzuführen. Es handelt sich um den
Abfall "gemischte Siedlungsabfälle" mit dem Abfallschlüssel 20 03 01 der
Abfallverzeichnis-Verordnung.
Über die durchgeführten Entsorgungstouren und die Anzahl der hierbei entleerten Sammelbehälter sind Berichte anzufertigen. Der Auftragnehmer hat darüber hinaus der jeweiligen Meisterei Berichte der Abfallsammlungen und Reinigungen der Abfallbehälter vorzulegen, aus denen die abgesammelten Bereiche und die gereinigten Abfallbehälter hervorgehen.
Die Leistungen sind in den Zeiten von 06.00 Uhr bis 18.00 Uhr auszuführen.
Los 3
Auf Rastanlagen im Zuständigkeitsbereich der AM Frankfurt, AM Langenselbold und AM Reiskirchen. (BAB 5, BAB 480, BAB 45, BAB 66)
Alle benötigten Abfallbehälter sind inkl. Aufstellvorrichtungen nach Anweisung der
Autobahnmeisterei vom AN aufzustellen, zu unterhalten und bei Vertragsende
wieder zu entfernen.
Auf den Rastanlagen ist der Müll im Zuge der Abfallbehälterleerung in einem Streifen von 2 Metern um die Abfallbehälter bzw. in den angrenzenden Grünflächen sowie in einem Streifen von 5 Metern um die vorhandenen Sitzgruppen aufzusammeln.
Die GMT sind mehrfach im Ausführungszeitraum (siehe Leistungsverzeichnis), nach
Aufforderung der zuständigen Autobahnmeisterei mit einem Hochdruckreiniger
vollständig zu reinigen, sofort zu trocknen und im trockenen Zustand betriebsfertigwieder aufzustellen.
Beklebungen, Farben usw. von Dritten sind vollständig zu entfernen.
Der auf den Rastanlagen eingesammelte Abfall ist abzutransportieren und der
vollständigen Entsorgung nach Wahl des AN zuzuführen. Es handelt sich um den
Abfall "gemischte Siedlungsabfälle" mit dem Abfallschlüssel 20 03 01 der
Abfallverzeichnis-Verordnung.
Über die durchgeführten Entsorgungstouren und die Anzahl der hierbei entleerten Sammelbehälter sind Berichte anzufertigen. Der Auftragnehmer hat darüber hinaus der jeweiligen Meisterei Berichte der Abfallsammlungen und Reinigungen der Abfallbehälter vorzulegen, aus denen die abgesammelten Bereiche und die gereinigten Abfallbehälter hervorgehen.
Die Leistungen sind in den Zeiten von 06.00 Uhr bis 18.00 Uhr auszuführen.
Im Zuständigkeitsbereich der Autobahnmeisterei Langenselbold ist nur das Abfall
sammeln auf Rastanlagen Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es dürfen für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 GWB vorliegen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden bin/sind.
Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatzes, einschließlich eines bestimmten Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
Der geforderte Mindestjahresumsatz beträgt bei Angebotsabgabe für
ein Los: 850.000,00 €
zwei Lose: 1.800.000,00 €
drei Lose: 2.500.000,00 €
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von 1,5 Mio €.
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen von mindestens 2 verschiedenen Auftraggebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand nahe kommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.
* Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als drei Jahre zurückliegen
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens
Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist
Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt
Angabe, welche Teile des Auftrags ich/wir als Unteraufträge zu vergeben beabsichtige(n)
Der AN hat alle für die Sicherheit der Arbeiten und des fließenden Verkehrs
erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen.
Bei Entsorgungsleistungen sind nach Aufforderung folgende Unterlagen
unaufgefordert vorzulegen: Beschreibung der vollständigen Entsorgungswege mit Hilfe des Formblattes Angaben zur vorgesehenen Entsorgung (E1 "Angabe zur vorgesehenen Entsorgung")
Zusätzlich sind nach Aufforderung die behördlichen Genehmigungsbescheide der
für die Entsorgungsleistungen vorgesehenen Entsorger, Umfang wie folgt erläutert, vorzulegen.
Die Vorlage von Zertifikaten reicht nicht aus. Bei Angeboten zur Entsorgung von "nicht gefährlichen" Abfällen durch Entsorgungsbetriebe (z.B. Mischanlagen, Verfüllbetriebe, Deponien usw.) sind folgende unaufgefordert Unterlagen vorzulegen:
Alle behördlichen Genehmigungsbescheide zuzüglich Auszüge, in denen der
betroffene Anlagenstandort sowie der Genehmigungsbestand genannt ist,
sowie alle für die Annahme und Entsorgung relevanten Auszüge (u.a.
zugelassene Abfallschlüssel nach AVV, Annahmegrenzwerte für Belastungen,
Begrenzungen der Kapazität, Annahmeregularien).
Es werden nur Bieter zugelassen, die als Entsorgungsfachbetrieb gem. § 56 KrWG
bzw. Entsorgungsfachbetriebsverordnung (EfbV) zertifiziert sind.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.autobahn.de
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.autobahn.de