Objektplanung Gebäude für den Umbau der ehemaligen „Halle, Rheinallee 2a“ zur Nutzung als Stadtarchiv und Stadtmuseum und Planung und Überwachung von Abbruchmaßnahmen für den 2-geschossigen Anbau an dem Bestandsbau, 67061 Ludwigshafen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67061
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.haefen-rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Gebäude für den Umbau der ehemaligen „Halle, Rheinallee 2a“ zur Nutzung als Stadtarchiv und Stadtmuseum und Planung und Überwachung von Abbruchmaßnahmen für den 2-geschossigen Anbau an dem Bestandsbau, 67061 Ludwigshafen
Der Auftraggeber hat im Vorfeld geprüft und festgestellt, dass er bei diesem Projekt öffentlicher Auftraggeber und nicht Sektorenauftraggeber ist.
Auftragsgegenstand ist: Objektplanung Gebäude (Architektenleistung) gemäß § 34 HOAI 2021 in Verbindung mit Anlage 10.1, Leistungsphasen (LPH) 3 – 9 sowie einzelne „Besondere Leistungen“ für den Umbau der ehemaligen „Halle, Rheinallee 2a“ in 67061 Ludwigshafen zur Nutzung als Stadtarchiv und Stadtmuseum durch die Stadt Ludwigshafen und Planung und Überwachung von Abbruchmaßnahmen für den 2-geschossigen Anbau an der Nordostfassade der bestehenden Halle.
Die umzubauende Halle liegt im Hochwasserbereich des Rheines. Die zum Hafenbecken liegende Außenwand der Halle bildet die Hochwasserschutzlinie. Somit ist die Ertüchtigung der Außenwände zu prüfen bzw. sie sind als solche auszubilden.
67061 Ludwigshafen
Der „BLAW Betrieb Landeseigene Anlagen an Wasserstraßen“ ist ein Betrieb des Landes Rheinland-Pfalz im Sinne des § 26 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung; ein rechtlich unselbständiger, abgesonderter Teil der Landesverwaltung, dessen Tätigkeit erwerbswirtschaftlich ausgerichtet ist und zugleich dem Gemeinwohl dient.
Vorliegend hat BLAW die Aufgabe, die „Halle, Rheinallee 2a“ zur Nutzung als Stadtarchiv und Stadtmuseum für die Stadt Ludwigshafen (Nutzerin) umzubauen. Ausgeschrieben wird Objektplanung Gebäude ab LPH 3 auf Basis einer mit der Nutzerin abgestimmten Vorplanung sowie Planung und Überwachung von Abbruchmaßnahmen für den 2-geschossigen Anbau, in dem sich u.a. austechnische Anlagen für die umzubauende Halle befinden.
Das Nutzungskonzept (LPH 2) hat ergeben, dass sich die best. Halle hinsichtlich ihrer baulichen Struktur gut für die ausgewählte Nutzung eignet: Das Stadtarchiv wird überwiegend im EG und 1.OG untergebracht, das Stadtmuseum im 2. OG sowie Gemeinschaftsnutzungen in allen Geschossen je nach Anforderung. Die Nutzungsfläche des EG wird um die auskragende Rampe erweitert. Der Außenbereich wird um eine Terrasse an der Südwestfassade ergänzt, die dem gemeinschaftlich genutzten Veranstaltungssaal vorgelagert ist. Vorplanung sowie Bestandspläne von Halle und Anbau werden als digitale Planungsgrundlage zur Verfügung gestellt.
Der Auftraggeber beabsichtigt, die Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI 2021 in Verbindung mit Anlage 10.1, Leistungsphasen (LPH) 3–9 stufenweise zu beauftragen.
Stufe 1: LPH 3 und 4, alle Grundleistungen sowie „Besondere Leistungen“:
1. Überprüfung der vorliegenden Grundlagenermittlung (ergänzend zu LPH 1).
2. Bestandsaufnahme (ggfs. für Teilbereiche) in Ergänzung zu den bereits vorliegenden digitalen Planunterlagen (ergänzend zu LPH 1).
3. Überprüfung des vorliegenden Nutzungskonzeptes im Hinblick auf Optimierungen und Abstimmung mit Auftraggeber und Nutzer (ergänzend zu LPH 2).
4. Aufstellen eines Raumbuches (LPH 3).
5. Planung Abbruchmaßnahmen Anbau (vgl. LPH 1-5).
Stufe 2: LPH 5 bis 9, alle Grundleistungen sowie „Besondere Leistungen“: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (LPH 9), Planung / Überwachung der Abbruchmaßnahmen des Anbaus (vgl. LPH 6-9).
Der Auftraggeber formuliert die nachfolgenden Projektziele.
1. Planung:
Umbau des Bestandsgebäudes auf der Basis des mit der Nutzerin abgestimmten Nutzungskonzeptes zu einem funktionalen, wirtschaftlichen und gestalterisch und bautechnisch einwandfreien Stadtarchiv und Stadtmuseum.
2. Wirtschaftlichkeit und Kosten:
Das vom Auftraggeber definierte Kostenziel beträgt rd. 8.704.000.- € brutto Gesamtkosten (KG 200 bis 700) gemäß DIN 276. Gemäß standardisierter Berechnung entfallen auf die nachfolgenden Kostengruppen (KG) die folgenden Anteile:
KG 300 (Bauwerk-Baukonstruktion) rd. 4.315.000,- € brutto,
KG 400 (Bauwerk Technische Anlagen) rd. 1.916.000,- € brutto,
KG 500 (Außenanlagen) rd. 324.000,- € brutto,
KG 600 (Ausstattung) rd. 424.000,- € brutto.
Der Auftraggeber legt Wert auf die Umsetzung einer wirtschaftlichen Planung und Ausführung mit Einhaltung des vorgegebenen Kostenzieles.
3. Energieeffizienz:
Der Auslober legt Wert auf die Umsetzung eines nachhaltigen Energiekonzepts. Als Energiestandard sind die Anforderungen des GebäudeEnergieGesetz GEG 2020 anzusetzen. Durch konzeptionelle, bauliche und technische Maßnahmen soll in der Nutzungsphase ein möglichst geringer Primärenergiebedarf im Winter- wie im Sommerfall gewährleistet sein. Es soll ein optimiertes Verhältnis von Investitions- und späteren Nutzungskosten (Betriebs- und Instandhaltungskosten i. S. DIN 18960) durch bauliche und technische Maßnahmen angestrebt werden. Dabei sind die Investitionskosten der KG 400 in ein angemessenes Verhältnis zu ihrem Einsparpotential zu setzen.
4. Termine (voraussichtlich):
Beauftragung: bis Frühjahr 2021.
Entwurfsplanung: bis Sommer 2021.
Erlangung Baurecht: bis Herbst 2021.
Bauausführung: ab Ende 2021.
Baufertigstellung: bis Ende 2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Ausschlussgründe:
1.1 Ausschlussgründe sind unter Abschnitt III.1.1) Ziff. 9 formuliert. Danach kann der Ausschluss eines Teilnahmeantrages erfolgen, wenn fehlende Angaben,Erklärungen und Nachweise auch nach Aufforderung durch den Auftraggeber zur Nachreichung in einer vorgegebenen Frist vom Bewerber nicht vorgelegt wurden.
1.2 Ferner führen die unter Abschnitt III.1.2) und III.1.3) formulierten Mindeststandards der vorzulegenden Referenzprojekte beim Nichterreichen unmittelbar zum Ausschluss.
2. Angaben zu laufenden Bewerberinformationen während des Teilnahmewettbewerbs:
2.1 Für den Teilnahmeantrag wird die Verwendung des Bewerbungsbogens als Formularvordruck empfohlen, maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Zum Download des Bewerbungsbogens, siehe unter dem in Abschnitt I. 3.) angegebenen Link. Hierfür ist keine Registrierung erforderlich.
2.2 Rückfragen von Bewerbern (z. B. zur EU-Bekanntmachung oder zu den Auswahlkriterien) werden nur elektronisch über den unter Abschnitt I.3.) angegebenen Link entgegengenommen. Rückfragen sollen möglichst bis zum 29.03.2021 gestellt werden.
Hierfür ist jedoch eine freiwillige Registrierung sinnvoll. Dies bietet den Bewerbern den Vorteil, dass sie automatisch über die Beantwortung von Rückfragen und eventuelle Änderungen an den Vergabeunterlagen informiert werden. Bewerber, die von der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig unter dem in Abschnitt I.3) angegebenen Link informiert halten.
2.3 Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch in Textform unter dem in Abschnitt I.3) angegebenen Link einzureichen. Hierzu ist eine Registrierung zwingend erforderlich. Die Bewerbungsunterlagen inklusive aller vorzulegenden Anlagen und Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen. Die eingereichten Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Der Umfang der Bewerbungsunterlagen soll die beschriebenen Anlagen nicht überschreiten. Teilnahmeanträge per Telefon, Fax, Email und in Papierform sind nicht zulässig.
3. Ablauf des Zuschlagsverfahrens:
Siehe unter dem unter Abschnitt I.3) angegebenen Link auffindbare Datei „Zuschlagsverfahren Obj. Pl. Gebäude“.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Entsprechend der Regelung in § 160 GWB. Zitat:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 GWB).
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.“