Beschaffung von zwei Einsatzleitwagen (ELW 1) nach DIN 14507 Teil 2
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Germersheim
NUTS-Code: DEB3E Germersheim
Postleitzahl: 76726
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-germersheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von zwei Einsatzleitwagen (ELW 1) nach DIN 14507 Teil 2
Geliefert werden sollen zwei betriebsfertige Einsatzleitwagen 1 (ELW 1) nach DIN 14507 Teil 2 für den Katastrophenschutz des Landkreises Germersheim. Die Einsatzleitwagen 1 (ELW 1) sollen in Verbindung mit dem Abrollbehälter Führung (AB FÜ) bei größeren Einsätzen und Schadensereignissen als Führungseinrichtung der Technischen Einsatzleitung eingesetzt werden. Zudem sollen sie eigenständig als Abschnittsleitung fungieren.
Die Lieferung der Einsatzleitwagen 1 soll einschließlich aller in der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis genannten Zubehörteile und Komponenten erfolgen. Die Fahrzeuge sind dabei in einem vollfunktionsfähigen, einwandfreiem und einsatzbereitem Zustand zu liefern. Es sind indes ausschließlich Neufahrzeuge zugelassen.
Es sind alle für das Land Rheinland-Pfalz gültigen Gesetze, Richtlinien und Vorschriften zu befolgen. Zu beachten sind auch die Anforderungen an Fahrzeuge des Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienstes (Katastrophenschutzfahrzeuge) in Rheinland-Pfalz nach dem Handbuch für Fahrzeugbeschaffungsmaßnahmen der Arbeitsgemeinschaft der Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz Rheinland-Pfalz (HiK-RLP, Version 3.0, vom 29.10.2018).
In dem Leistungsverzeichnis werden lediglich die konkreten Forderungen des Auftraggebers beschrieben. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer alle für einen kompletten betriebsfertigen Zustand zu erbringenden Leistungen einzukalkulieren, auch wenn sie nicht ausdrücklich erwähnt werden. In diesen Fällen ist von üblichen Ausführungen mittlerer Art und Güte, jedoch mit dem besonderen Schwerpunkt auf Dauerhaftigkeit, Zuverlässigkeit und Betriebssicherheit auszugehen.
Beschaffung von zwei Fahrgestellen
Das Los 1 umfasst die Lieferung von zwei Fahrgestellen, welche zum Auf- und Ausbau von Einsatzleitwagen 1 gemäß Los 2 geeignet sind.
Der Fahrgestellhersteller (Los 1) garantiert mit der Abgabe seines Angebots die „Verträglichkeit“ des gewählten Fahrgestells mit dem von dem Auftraggeber ausgeschriebenen Aufbaus (Los 2).
Bei dem vorliegenden Projekt ist die enge und kooperative Zusammenarbeit des Fahrgestellherstellers (Los 1) und des Aufbauherstellers (Los 2) von größter Bedeutung. Mit Abgabe des Angebotes gewährleisten die Bieter daher, dass die eigenen Lieferumfänge in vollem Umfang mit den Lieferumfängen des Bieters des anderen Loses abgestimmt, die Schnittstellen zwischen Fahrgestell und Aufbau geregelt und die Kompatibilitäten der Lieferumfänge sichergestellt werden.
Beschaffung von zwei Aufbauten zum Einsatzleitwagen 1
Das Los 2 umfasst die Lieferung von zwei feuerwehrtechnischen Aufbauten zum Einsatzleitwagen 1. Sämtliche für den Aufbau nötigen Anpassungsarbeiten am Fahrgestell (Los 1) gehen zu Lasten des Aufbauherstellers (Los 2).
Der Aufbauherstellers (Los 2) garantiert mit der Abgabe seines Angebots die „Verträglichkeit“ des gewählten Aufbaus mit dem von dem Auftraggeber ausgeschriebenen Fahrgestells (Los 1).
Bei dem vorliegenden Projekt ist die enge und kooperative Zusammenarbeit des Fahrgestellherstellers (Los 1) und des Aufbauherstellers (Los 2) von größter Bedeutung. Mit Abgabe des Angebotes gewährleisten die Bieter daher, dass die eigenen Lieferumfänge in vollem Umfang mit den Lieferumfängen des Bieters des anderen Loses abgestimmt, die Schnittstellen zwischen Fahrgestell und Aufbau geregelt und die Kompatibilitäten der Lieferumfänge sichergestellt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zur Eintragung in einem Berufsregister (VHB 124)
- Auszug aus dem Berufsregister
- Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist (VHB 124)
- Eigenerklärung, dass sich der Bieter nicht in Liquidation befindet (Formblatt VHB 124)
- Eigenerklärung, dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt (VHB 124)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister; wird vom Auftraggeber beantragt
- Auszug aus dem Wettbewerbsregister; wird vom Auftraggeber beantragt
- Eigenerklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (VHB 124)
- Eigenerklärung über die Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (VHB 124)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. eine Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt
- Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (VHB 124)
- Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters der letzten drei Jahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Formblatt VHB 124)
- Eigenerklärung zur Betriebs- / Berufshaftpflichtversicherung (KVG 8)
- Eigenerklärung, dass der Bieter in den letzten 2 Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat (VHB 124)
- Angabe von drei Referenzen aus den vergangenen zwei Jahren, die in der Art und dem Umfang dem ausgeschriebenen Auftrag entsprechen
- Eigenerklärung, dass dem Bieter die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen (VHB 124)
- Angabe zur Anzahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten
- Angabe über die für die Leitung des Projekts vorgesehenen Personen
- Eigenerklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit (KVG 9)
- Eigenerklärung zur Verwendung von Holzprodukten (VHB 248)
- Mustererklärung nach § 4 Abs. 1 LTTG (LSJV 2)
- Mustererklärung nach § 4 Abs. 2 LTTG (LSJV 3)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren, die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung und/oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).