Aufforderung zur Verhandlung - Erneuerung des Trink- und Löschwassernetzes Technischen Universität Kaiserslautern Referenznummer der Bekanntmachung: 20D0627, 21D0189, 21D0190
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB32 Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67663
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lbb.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufforderung zur Verhandlung - Erneuerung des Trink- und Löschwassernetzes Technischen Universität Kaiserslautern
Neubau, Umbau und Modernisierung:
LOS 1 - 20D0627: - Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. Teil 3 Abschnitt 3 HOAI
LOS 2 - 21D0189: - Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 4+5 gem. Teil 4 Abschnitt 2
LOS 3 - 21D0190: - Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 & 8 gem. Teil 4 Abschnitt 2
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Jeweils Leistungsphasen (LPH) 2-8 gem. § 43 HOAI und § 55 HOAI (aufgr. von Eigenleistungen teilw. Wegfall von Grundleistungen bzw. Teilleistungen von Grundleistungen).
20D0627: - Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. Teil 3 Abschnitt 3 HOAI
Kaiserslautern
Das Trinkwasser-Netz der TU Kaiserslautern (TUK) wurde Anfang der 1970er Jahre errichtet und in Betrieb genommen. Die Wasserversorgung des Campus erfolgt über die Einspeisung, durch die Stadtwerke Kaiserslautern, in ein Liegenschaftseigenes Wasserversorgungsnetz.
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Das ca. 6 km lange Rohrnetz besteht zu ca. 44% aus Leitungen die im Versorgungskanal liegen und zu ca. 56% aus Leitungen die im Erdreich liegen. Teile des vorhandenen Trink- und Löschwasserleitungsnetzes sind altersbedingt abgängig. Ob Teile des Systems weiterverwendet werden können, ist durch eine Bestandsaufnahme zu klären.
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Damit zukünftig die Vorschriften der jetzt geltenden Trinkwasserverordnung eingehalten werden, soll innerhalb dieser Maßnahme ein neues Trink- und Löschwassersystem in getrennten Netzen errichtet werden.
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Die Baukosten sind wie folgt auf die Leistungsbilder und Lose verteilt:
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Los 1: Ingenieurbauwerke KG 200: ca. [Betrag gelöscht] EUR
Los 2: Technische Ausrüstung KG 440, 450: [Betrag gelöscht] EUR, KG 500: ca. [Betrag gelöscht] EUR
Los 3: Technische Ausrüstung, KG 410-430, 460-480: ca. [Betrag gelöscht] EUR
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Zu erbringende Leistungen für alle Lose:
Neubau Trinkwassernetz, erdverlegt
Neubau einer zentralen Trinkwasserübergabestation
Demontage des alten Netzes
Neubau Löschwassernetz, erdverlegt
Neubau einer Löschwasserzentrale mit Wasserbevorratung
Druckerhöhungsanlagen für Wandhydrantenanlagen
Neubau der Gebäudeübergabestationen
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Planungsphase: IV. Quartal 2021- IV. Quartal 2023
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Ausführungsphase: IV. Quartal 2023- I. Quartal 2027
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Der AG behält sich eine stufenweise Beauftragung der weiteren Leistungen entsprechend RBBau-Vertragsmuster vor.
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Die in den einzelnen Leistungsstufen zu erbringenden Grundleistungen der Leistungsphasen nach § 43 (Los 1) HOAI gliedern sich wie folgt: Leistungsstufe 1 (LPH 2 und 3), Leistungsstufe 2 (LPH 5 und 6) und Leistungsstufe 4 (LPH 8). Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht.
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Bei stufenweiser Beauftragung kann der AN den Vertrag innerhalb einer Frist von einem Monat kündigen, wenn der AG die Leistungen für die jeweils folgende Stufe nicht innerhalb einer angemessenen Frist abruft. Eine solche angemessene Frist endet im Regelfall nicht vor Ablauf von 6 Monaten nach vollständiger Erfüllung der Leistungen der vorangegangenen Stufe.
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Der Auftraggeber behält sich vor, die Verhandlungsgespräche in Form einer Videokonferenz durchzuführen od. den Zuschlag aufgrund der mit dem Honorarangebot in Textform eingereichten Präsentationen zu vergeben ohne Verhandlungsgespräche durchzuführen.
21D0189: - Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 4+5 gem. Teil 4 Abschnitt 2
Kaiserslautern
Das Trinkwasser-Netz der TU Kaiserslautern (TUK) wurde Anfang der 1970er Jahre errichtet und in Betrieb genommen. Die Wasserversorgung des Campus erfolgt über die Einspeisung, durch die Stadtwerke Kaiserslautern, in ein Liegenschaftseigenes Wasserversorgungsnetz.
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Das ca. 6 km lange Rohrnetz besteht zu ca. 44% aus Leitungen die im Versorgungskanal liegen und zu ca. 56% aus Leitungen die im Erdreich liegen. Teile des vorhandenen Trink- und Löschwasserleitungsnetzes sind altersbedingt abgängig. Ob Teile des Systems weiterverwendet werden können, ist durch eine Bestandsaufnahme zu klären.
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Damit zukünftig die Vorschriften der jetzt geltenden Trinkwasserverordnung eingehalten werden, soll innerhalb dieser Maßnahme ein neues Trink- und Löschwassersystem in getrennten Netzen errichtet werden.
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Die Baukosten sind wie folgt auf die Leistungsbilder und Lose verteilt:
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Los 1: Ingenieurbauwerke KG 200: ca. [Betrag gelöscht] EUR
Los 2: Technische Ausrüstung KG 440, 450: [Betrag gelöscht] EUR, KG 500: ca. [Betrag gelöscht] EUR
Los 3: Technische Ausrüstung, KG 410-430, 460-480: ca. [Betrag gelöscht] EUR
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Zu erbringende Leistungen für alle Lose:
Neubau Trinkwassernetz, erdverlegt
Neubau einer zentralen Trinkwasserübergabestation
Demontage des alten Netzes
Neubau Löschwassernetz, erdverlegt
Neubau einer Löschwasserzentrale mit Wasserbevorratung
Druckerhöhungsanlagen für Wandhydrantenanlagen
Neubau der Gebäudeübergabestationen
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Planungsphase: IV. Quartal 2021- IV. Quartal 2023
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Ausführungsphase: IV. Quartal 2023- I. Quartal 2027
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Der AG behält sich eine stufenweise Beauftragung der weiteren Leistungen entsprechend RBBau-Vertragsmuster vor.
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Die in den einzelnen Leistungsstufen zu erbringenden Grundleistungen der Leistungsphasen nach § 54 (Los 2+3) HOAI gliedern sich wie folgt: Leistungsstufe 1 (LPH 2 und 3), Leistungsstufe 2 (LPH 5 und 6), Leistungsstufe 3 (LPH 7) und Leistungsstufe 4 (LPH 8). Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht.
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Bei stufenweiser Beauftragung kann der AN den Vertrag innerhalb einer Frist von einem Monat kündigen, wenn der AG die Leistungen für die jeweils folgende Stufe nicht innerhalb einer angemessenen Frist abruft. Eine solche angemessene Frist endet im Regelfall nicht vor Ablauf von 6 Monaten nach vollständiger Erfüllung der Leistungen der vorangegangenen Stufe.
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Der Auftraggeber behält sich vor, die Verhandlungsgespräche in Form einer Videokonferenz durchzuführen od. den Zuschlag aufgrund der mit dem Honorarangebot in Textform eingereichten Präsentationen zu vergeben ohne Verhandlungsgespräche durchzuführen.
21D0190: - Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 & 8 gem. Teil 4 Abschnitt 2
Kaiserslautern
Das Trinkwasser-Netz der TU Kaiserslautern (TUK) wurde Anfang der 1970er Jahre errichtet und in Betrieb genommen. Die Wasserversorgung des Campus erfolgt über die Einspeisung, durch die Stadtwerke Kaiserslautern, in ein Liegenschaftseigenes Wasserversorgungsnetz.
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Das ca. 6 km lange Rohrnetz besteht zu ca. 44% aus Leitungen die im Versorgungskanal liegen und zu ca. 56% aus Leitungen die im Erdreich liegen. Teile des vorhandenen Trink- und Löschwasserleitungsnetzes sind altersbedingt abgängig. Ob Teile des Systems weiterverwendet werden können, ist durch eine Bestandsaufnahme zu klären.
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Damit zukünftig die Vorschriften der jetzt geltenden Trinkwasserverordnung eingehalten werden, soll innerhalb dieser Maßnahme ein neues Trink- und Löschwassersystem in getrennten Netzen errichtet werden.
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Die Baukosten sind wie folgt auf die Leistungsbilder und Lose verteilt:
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Los 1: Ingenieurbauwerke KG 200: ca. [Betrag gelöscht] EUR
Los 2: Technische Ausrüstung KG 440, 450: [Betrag gelöscht] EUR, KG 500: ca. [Betrag gelöscht] EUR
Los 3: Technische Ausrüstung, KG 410-430, 460-480: ca. [Betrag gelöscht] EUR
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Zu erbringende Leistungen für alle Lose:
Neubau Trinkwassernetz, erdverlegt
Neubau einer zentralen Trinkwasserübergabestation
Demontage des alten Netzes
Neubau Löschwassernetz, erdverlegt
Neubau einer Löschwasserzentrale mit Wasserbevorratung
Druckerhöhungsanlagen für Wandhydrantenanlagen
Neubau der Gebäudeübergabestationen
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Planungsphase: IV. Quartal 2021- IV. Quartal 2023
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Ausführungsphase: IV. Quartal 2023- I. Quartal 2027
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Der AG behält sich eine stufenweise Beauftragung der weiteren Leistungen entsprechend RBBau-Vertragsmuster vor.
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Die in den einzelnen Leistungsstufen zu erbringenden Grundleistungen der Leistungsphasen nach § 54 (Los 2+3) HOAI gliedern sich wie folgt: Leistungsstufe 1 (LPH 2 und 3), Leistungsstufe 2 (LPH 5 und 6), Leistungsstufe 3 (LPH 7) und Leistungsstufe 4 (LPH 8). Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht.
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Bei stufenweiser Beauftragung kann der AN den Vertrag innerhalb einer Frist von einem Monat kündigen, wenn der AG die Leistungen für die jeweils folgende Stufe nicht innerhalb einer angemessenen Frist abruft. Eine solche angemessene Frist endet im Regelfall nicht vor Ablauf von 6 Monaten nach vollständiger Erfüllung der Leistungen der vorangegangenen Stufe.
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Der Auftraggeber behält sich vor, die Verhandlungsgespräche in Form einer Videokonferenz durchzuführen od. den Zuschlag aufgrund der mit dem Honorarangebot in Textform eingereichten Präsentationen zu vergeben ohne Verhandlungsgespräche durchzuführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8957990
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.opb.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPLYYDY0AC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de
Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Erkenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
1. die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
2. die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
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