Rahmenvertrag zur Verwertung von Klärschlamm im Gebiet der KVRT 2022-2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zur Verwertung von Klärschlamm im Gebiet der KVRT 2022-2024
Die KVRT Kommunal GmbH Gesellschaft zur Verwertung von Klärschlämmen für die Region Trier (im folgenden AG genannt), beabsichtigt den anfallenden Klärschlamm der angegliederten Kläranlagen bestehend aus dem Gebiet der Stadt Trier, dem Landkreis-Trier-Saarburg, dem Eifelkreis-Bitburg-Prüm, dem Vulkaneifelkreis und dem Kreis Bernkastel-Wittlich, zur ordnungsgemäßen Verwertung nach den im Zeitpunkt der Entsorgung gültigen Gesetzen, Verordnungen und Regeln der Technik, an eine geeignete Fachfirma, abzugeben.
Die Leistungen für die Verwertung des Klärschlammes sind im Zeitraum vom 01.02.2022 bis 29.02.2024 zu erbringen.
Los 1 Kläranlagen im Gebiet der Stadt Trier u. des Landkreises Trier - Saarburg
Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Verwertung, Entwässerung, Transport und Entsorgung von Klärschlämmen aus dem Einzugsgebiet des AG (der Stadt Trier, dem Landkreis-Trier-Saarburg), einschließlich der Gestellung von Maschinen, Fahrzeugen, Transportbehältern, Personal, Hilfsmitteln usw. soweit diese für die Umsetzung der o.g. Maßnahme und Aufgabe benötigt werden. Die Wahl der Verwertung bzw. Entsorgung sowie die Maschinenauswahl obliegt dem Bieter (AN). Folgekosten die durch die Ver-schiebung von Massen innerhalb der Leistungspositionen des jeweiligen Loses sich er-geben, müssen vorab mit dem AG abgestimmt werden. Die in den Leistungspositionen der Lose angegeben Mengen und Massen, entsprechen Erfahrungswerten und können vom AN nach Absprache mit dem AG, innerhalb des Loses zwischen den Leistungspositionen verschoben werden.
Die Kläranlagen verfügen teils über eine eigene Schlammentwässerung (TS ca. 20-25 %), teils nur über eine Schlammstabilisierung (TS 2,5-6 %) und teils handelt es sich um. Kleinkläranlagen (> 250 EW) (TS 2,5-6 %). Bei den Kleinkläranlagen muss der vorhandene Klärschlamm auf Grund von begrenzten Platzverhältnissen ggfs. zur Zentral- oder Gruppenkläranlage des jeweiligen Betreiber Kommune gefahren werden und kann erst dort weiter behandelt werden. Der Transport inkl. Be- und Entladen der flüssigen Klär-schlämme in Flüssigkeitstransportern (Tank- bzw. Saugwagen) von den Kleinkläranla-gen zu den Zentral- oder Gruppenkläranlagen ist mit einzukalkulieren. Die Abfallschlüs-selnummer ist 190805 AVV.
Los 2 Kläranlagen im Gebiet des Eifelkreises Bitburg - Prüm
Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Verwertung, Entwässerung, Transport und Entsorgung von Klärschlämmen aus dem Einzugsgebiet des AG (dem Eifelkreis-Bitburg-Prüm), einschließlich der Gestellung von Maschinen, Fahrzeugen, Transportbehältern, Personal, Hilfsmitteln usw. soweit diese für die Umsetzung der o.g. Maßnahme und Aufgabe benötigt werden. Die Wahl der Verwertung bzw. Entsorgung sowie die Maschinenauswahl obliegt dem Bieter (AN). Folgekosten die durch die Ver-schiebung von Massen innerhalb der Leistungspositionen des jeweiligen Loses sich er-geben, müssen vorab mit dem AG abgestimmt werden. Die in den Leistungspositionen der Lose angegeben Mengen und Massen, entsprechen Erfahrungswerten und können vom AN nach Absprache mit dem AG, innerhalb des Loses zwischen den Leistungspositionen verschoben werden.
Die Kläranlagen verfügen teils über eine eigene Schlammentwässerung (TS ca. 20-25 %), teils nur über eine Schlammstabilisierung (TS 2,5-6 %) und teils handelt es sich um. Kleinkläranlagen (> 250 EW) (TS 2,5-6 %). Bei den Kleinkläranlagen muss der vorhan-dene Klärschlamm auf Grund von begrenzten Platzverhältnissen ggfs. zur Zentral- oder Gruppenkläranlage des jeweiligen Betreiber Kommune gefahren werden und kann erst dort weiter behandelt werden. Der Transport inkl. Be- und Entladen der flüssigen Klär-schlämme in Flüssigkeitstransportern (Tank- bzw. Saugwagen) von den Kleinkläranla-gen zu den Zentral- oder Gruppenkläranlagen ist mit einzukalkulieren. Die Abfallschlüs-selnummer ist 190805 AVV.
Los 3 Kläranlagen im Gebiet des Landkreises Bernkastel-Wittlich
Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Verwertung, Entwässerung, Transport und Entsorgung von Klärschlämmen aus dem Einzugsgebiet des AG (dem Kreis Bernkastel-Wittlich), einschließlich der Gestellung von Maschinen, Fahrzeugen, Transportbehältern, Personal, Hilfsmitteln usw. soweit diese für die Umsetzung der o.g. Maßnahme und Aufgabe benötigt werden. Die Wahl der Verwertung bzw. Entsorgung sowie die Maschinenauswahl obliegt dem Bieter (AN). Folgekosten die durch die Ver-schiebung von Massen innerhalb der Leistungspositionen des jeweiligen Loses sich er-geben, müssen vorab mit dem AG abgestimmt werden. Die in den Leistungspositionen der Lose angegeben Mengen und Massen, entsprechen Erfahrungswerten und können vom AN nach Absprache mit dem AG, innerhalb des Loses zwischen den Leistungspositionen verschoben werden.
Die Kläranlagen verfügen teils über eine eigene Schlammentwässerung (TS ca. 20-25 %), teils nur über eine Schlammstabilisierung (TS 2,5-6 %) und teils handelt es sich um. Kleinkläranlagen (> 250 EW) (TS 2,5-6 %). Bei den Kleinkläranlagen muss der vorhan-dene Klärschlamm auf Grund von begrenzten Platzverhältnissen ggfs. zur Zentral- oder Gruppenkläranlage des jeweiligen Betreiber Kommune gefahren werden und kann erst dort weiter behandelt werden. Der Transport inkl. Be- und Entladen der flüssigen Klär-schlämme in Flüssigkeitstransportern (Tank- bzw. Saugwagen) von den Kleinkläranla-gen zu den Zentral- oder Gruppenkläranlagen ist mit einzukalkulieren. Die Abfallschlüs-selnummer ist 190805 AVV.
Los 4 Kläranlagen im Gebiet des Landkreises Vulkaneifel
Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Verwertung, Entwässerung, Transport und Entsorgung von Klärschlämmen aus dem Einzugsgebiet des AG (dem Vulkaneifelkreis), einschließlich der Gestellung von Maschinen, Fahrzeugen, Transportbehältern, Personal, Hilfsmitteln usw. soweit diese für die Umsetzung der o.g. Maßnahme und Aufgabe benötigt werden. Die Wahl der Verwertung bzw. Entsorgung sowie die Maschinenauswahl obliegt dem Bieter (AN). Folgekosten die durch die Ver-schiebung von Massen innerhalb der Leistungspositionen des jeweiligen Loses sich er-geben, müssen vorab mit dem AG abgestimmt werden. Die in den Leistungspositionen der Lose angegeben Mengen und Massen, entsprechen Erfahrungswerten und können vom AN nach Absprache mit dem AG, innerhalb des Loses zwischen den Leistungspositionen verschoben werden.
Die Kläranlagen verfügen teils über eine eigene Schlammentwässerung (TS ca. 20-25 %), teils nur über eine Schlammstabilisierung (TS 2,5-6 %) und teils handelt es sich um. Kleinkläranlagen (> 250 EW) (TS 2,5-6 %). Bei den Kleinkläranlagen muss der vorhan-dene Klärschlamm auf Grund von begrenzten Platzverhältnissen ggfs. zur Zentral- oder Gruppenkläranlage des jeweiligen Betreiber Kommune gefahren werden und kann erst dort weiter behandelt werden. Der Transport inkl. Be- und Entladen der flüssigen Klär-schlämme in Flüssigkeitstransportern (Tank- bzw. Saugwagen) von den Kleinkläranla-gen zu den Zentral- oder Gruppenkläranlagen ist mit einzukalkulieren. Die Abfallschlüs-selnummer ist 190805 AVV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bodenheim
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Postleitzahl: 55294
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Rittersdorf
NUTS-Code: DEB23 Eifelkreis Bitburg-Prüm
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Föhren
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.