Stickoxid-Neutralisator (AdBlue/AUS 32) - NATO-Kode: S-1764; Bw-Kode: SY7395
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Zu Händen von:[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.evergabe-online.de/
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.evergabe-online.de/
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: ja
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: DE
Ort: diverse Orte innerhalb Deutschlands
Land: Deutschland
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: DE
Ort: Quedlinburg
Postleitzahl: 06484
Land: Deutschland
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: DE
Ort: Dresden-Pillnitz
Postleitzahl: 01326
Land: Deutschland
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: DE
Ort: Greifswald - Insel Riems
Postleitzahl: 17493
Land: Deutschland
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: DE
Ort: Braunschweig
Postleitzahl: 38108
Land: Deutschland
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: DE
Ort: Braunschweig
Postleitzahl: 38116
Land: Deutschland
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: DE
Ort: Braunschweig
Postleitzahl: 38116
Land: Deutschland
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: DE
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53121
Land: Deutschland
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: DE
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: DE
Ort: Köln
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: DE
Ort: Bad Neuenahr
Postleitzahl: 53474
Land: Deutschland
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: DE
Ort: Frankfurt
Postleitzahl: 60598
Land: Deutschland
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: DE
Ort: Haßloch
Postleitzahl: 67454
Land: Deutschland
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: DE
Ort: Berechtesgarden
Postleitzahl: 83462
Land: Deutschland
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: DE
Ort: Kulmbach
Postleitzahl: 95326
Land: Deutschland
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
NUTS-Code DE Deutschland
Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Jahren: 1-----------------------------------------------------------------------------------
Produktname: AdBlue oder AUS 32
NATO-Kode: S-1764; BW-Kode: SY7395
NICHT qualifikationspflichtig
Lieferung in 10- und 20-Liter-Kanistern
24957000 Chemische Additive
-------------------------------------
--> 980.000 Liter
geschätzter Bedarf pro Jahr:
---------------------------------------
--> 10-Liter-Kanister: 95.000 Liter
--> 20-Liter-Kanister: 150.000 Liter
Beschreibung der Optionen: Der Auftragnehmer verpflichtet sich auf Wunsch des Auftraggebers, diesen Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern. Diese Option kann dreimal ausgeübt werden bis zu einer Vertragsgesamtlaufzeit von höchstens 4 Jahren.
Voraussichtlicher Zeitplan für den Rückgriff auf diese Optionen:
in Monaten: 3 (ab Auftragsvergabe)
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Abschnitt IV: Verfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit