Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Masken und Selbsttests zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Antigen-Schnelltestkits zur Eigenanwendung für Laien, sog. Laientests) Referenznummer der Bekanntmachung: Z.21-0146
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 251-666175)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB Rheinland-Pfalz
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]7
Fax: [gelöscht]00
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lbm.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Masken und Selbsttests zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Antigen-Schnelltestkits zur Eigenanwendung für Laien, sog. Laientests)
Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) schreibt im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß §§ 14, 15 VgV, § 119 GWB eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer je Los (dem späteren Auftragnehmer) über die Lieferung von Selbsttests zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Antigen-Schnelltestkits zur Eigenanwendung für Laien), Medizinischen Gesichtsmasken (OP-Masken in Typ I, II und IIR), Partikelfiltrierende FFP2-Masken und Partikelfiltrierende FFP3-Masken aus.
Der zu schließende Vertrag je Los kommt zwischen dem / den erfolgreichen Bieter / n und dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Leiter der Zentralen Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz zustande.
Losaufteilung:
Die Leistung ist in folgende Fach-Lose aufgeteilt und umfasst die Lieferung von:
Los 1: Selbsttests zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Antigen-Schnelltestkits zur Eigenanwendung für Laien)
Los 2: Medizinische Gesichtsmasken (OP-Masken in Typ I, II und IIR)
Los 3: Partikelfiltrierenden FFP2-Masken
Los 4: Partikelfiltrierenden FFP3-Masken
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen