Sanierung Sporthalle Daleiden – Objektplanung Gebäude
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Arzfeld
NUTS-Code: DEB23 Eifelkreis Bitburg-Prüm
Postleitzahl: 54687
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vg-arzfeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Sporthalle Daleiden – Objektplanung Gebäude
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI zur Sanierung des Schulsporthalle Daleiden auf dem Hauptstraße 5, 54689 Daleiden bzw. Gemarkung Daleiden, Flur 4, Flurstück 5/3.
Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 5 - 9, die dem Leistungsbild Objektplanung Gebäude (§ 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 zu § 34 Abs. 4 HOAI) zuzuordnen sind.
Hauptstraße 5, 54689 Daleiden
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI zur Sanierung des Sporthalle Daleiden auf der Hauptstraße 5, 54689 Daleiden bzw. Gemarkung Daleiden, Flur 4, Flurstück 5/3.
Als Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert:
A. Raumprogramm:
Generalsanierung der 1979 erbauten Turnhalle einschließlich Fassade unter Berücksichtigung aktueller Anforderungen hinsichtlich Brandschutz, Versammlungsstättenverordnung, Akustik und Barrierefreiheit sowie energetische Maßnahmen, Umbau und Sanierung der Sanitär und Umkleideräume, Erneuerung des Prallschutzes und des Hallenbodens, Ab- und Rückbau der vorhandenen Photovoltaikanlage.
Die Turnhalle Daleiden wird derzeit von 68 Schüler/innen der Grundschule Daleiden, 41 Kinder der Kindertagesstätte Daleiden, Fussballvereine Daleiden für deren Trainingsbetrieb bei schlechter Witterung sowie Hallentunieren im Jugendfussballbereich in den Wintermonaten, Volleyball-Gruppe, Gymnastikkursen, Trainings- und Spielbetrieb des Tischtennis vereins und größere Veranstaltungen des Vereinsrings genutzt.
Das Projekt wird aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ gefördert.
B. Technische Aspekte:
Das vorhandene Sporthallengebäude entspricht nicht mehr den aktuell gültigen Vorschriften des Brandschutzes und der Versammlungsstättenverordnung. Auch können Menschen mit Beeinträchtigung die Räumlichkeiten nicht barrierefrei nutzen – fehlender entsprechender Zugänge, Toiletten und Dusche. Der vorhandene Prallschutz und die installierten Sportgeräte (z.B. Klet-terwand und Kletterseile) entsprechen nicht mehr die derzeit gültigen Bestimmungen. Die vorhandene Lüftungsanlage, Beleuchtung muss erneuert werden.
Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 5 - 9, die dem Leistungsbild Objektplanung Gebäude (§ 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 zu § 34 Abs. 4 HOAI) zuzuordnen sind. Die Leistungsphase 7 wird teilweise von der zentralen Vergabestelle selbst übernommen, Anteil ca. 0,35 % von 4 % für die Mitwirkung an der Auftragsvergabe (Siemon Tabelle). Der Auftragnehmer soll bei seinem Angebot berücksichtigen, dass er sich in die vorliegende Planung einarbeiten muss.
Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG München, Beschluss v. 13.03.2017 – Verg 15/16) die einzelnen erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen Zusammenhangs als „gleichartige Leistungen“ i.S.v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV und führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die einzelnen Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren vergeben. Parallel zu dieser Ausschreibung erfolgen Ausschreibungen von Ingenieurleistungen der Technischen Ausrüstung.
Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht:
- die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 sind bereits erbracht. Die Leistungsphasen 5 bis 6 sollen bis 31.03.2022 erbracht werden. Die Leistungsphase 7 wird der AG in Abstim-mung mit dem AN voraussichtlich bis 15.06.2022 abschließen. (Abschluss aller Planungsleis-tungen mit Ausnahme der Leistungsphase 8 Objektüberwachung – Bauüberwachung und Do-kumentation);
- mit der Ausführung der erforderlichen Bauleistungen soll spätestens in 15.07.2022 (Baube-ginn) begonnen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanierung Sporthalle Daleiden – Objektplanung Gebäude
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bitburg
NUTS-Code: DEB23 Eifelkreis Bitburg-Prüm
Postleitzahl: 54634
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://schneider-architekten.eu
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Formelles:
a) Sämtliche Formblätter können unter www.subreport/ELViS heruntergeladen werden.
b) Für den Teilnahmeantrag sind ausschließlich die vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter zu verwenden.
c) Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
d) Die Teilnahmeanträge sind elektronisch in Schriftform gem. § 126b BGB (nicht mit elektronischer Signatur) über das Portal Subreport einzureichen.
e) Fragen sind ausschließlich über das Portal Subreport zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragenwerden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich.
2) Bewerbergemeinschaften:
a) Bewerbergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller betroffenen Bewerbergemeinschaften.
b) Für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind die unter Ziffer III.1.1) und III. 2) aufgeführten Erklärungen und Nachweise beizubringen.
c) Liegt bei einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.
d) Es ist ein Projektleiter/Stellvertreter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bewerbergemeinschaft ist darzustellen.
3) Eignungsleihe, § 47 VgV:
a) Beabsichtigen Bewerber auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen und erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht oder liegt bei diesem Unternehmen ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden.
b) Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, sind die unter Ziff.III.1.1) und III.2) aufgeführten Unterlagen und Nachweise einzureichen.
c) Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens gemäß Anlage 3 mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
4) Unteraufträge,§ 36 VgV:
a) Beabsichtigt der Bewerber eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bewerber die Teile des Auftrages, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, und - soweit bekannt – die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen.
b) Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 1), die Erklärung Antikorruption (Anlage 8) und die Erklärungen zu Mindestlohn und Tariftreue (Anlagen 5 und 6) vorzulegen.
c) Vor Zuschlagserteilung hat der Bieter unaufgefordert die Verpflichtungserklärung (Anlage 3) vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Regelung des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/