VG Rodalben - Stromliefervertrag Referenznummer der Bekanntmachung: 205/21 - vergebener Auftrag
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rodalben
NUTS-Code: DEB3K Südwestpfalz
Postleitzahl: 66976
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rodalben.de
Abschnitt II: Gegenstand
VG Rodalben - Stromliefervertrag
Gegenstand des ausgeschriebenen Vertrages ist die Lieferung von Strom an die vom Auftraggeber benannte Abnahmestelle. Ausgeschrieben wird ein voraussichtlicher jährlicher Strombedarf für die Kläranlage Rodalben mit 600.000 kWh - Mittelspannung und für das Wasserwerk Schwarzbachtal K 32 mit 600.000 kWh - Niederspannung.
Rodalben
Gegenstand des ausgeschriebenen Vertrages ist die Lieferung von Strom an die vom Auftraggeber benannte Abnahmestelle. Ausgeschrieben wird ein voraussichtlicher jährlicher Strombedarf für die Kläranlage Rodalben mit 600.000 kWh - Mittelspannung und für das Wasserwerk Schwarzbachtal K 32 mit 600.000 kWh - Niederspannung.
Die vergebende Stelle hat die Möglichkeit den Vertrag um 2-mal ein Jahr zu verlängern, soweit der Auftragnehmer diese Verlängerungsoption nicht zuvor gekündigt hat.
Zahlungsbedingungen gemäß Stromliefervertrag, der in den Vergabeunterlagen enthalten ist.
Vereinbarung zur Einhaltung des Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben in Rheinland-Pfalz (Landestariftreuegesetz - LTTG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67061
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YK7RSCR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter beider vergebenden Stelle spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der unter VI. 4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen.