Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil »Neugestaltung der Trierer Schulhöfe«mit anschließenden VgV-Verfahren

Wettbewerbsbekanntmachung

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.trier.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/7f511f0b-5499-4186-ad02-2ac9ec5fe88b
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil »Neugestaltung der Trierer Schulhöfe«mit anschließenden VgV-Verfahren

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
II.2)Beschreibung
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Trier beabsichtigt, die Pausenhöfe der Trierer Schulen im Zuge anstehender Sanierungen gestalterisch und funktional aufzuwerten, so dass dort attraktive, identitätsstiftende, zukunftsweisende und bedarfsgerechte Aufenthaltsräume für kommende Schülergenerationen entstehen. Dabei sollen entsprechend der besonderen Anforderungen und Gegebenheiten der jeweiligen Standorte optimale Lösungen erarbeitet werden. Als Basis für diese standortbezogenen Konzepte soll auf einen gemeinsamen Kanon grundsätzlicher Gestaltungsprinzipien, Materialien und Ausstattungsgegenstände zurückgegriffen werden.

Als erster Schritt hierzu sollen im vorliegenden Wettbewerb kreative Lösungen für unterschiedliche Schulstandorte und Anforderungsprofile anhand von ausgewählten Standorten entwickelt werden. Dies sind:

- Johann Herrmann Grundschule, Trier-Euren

- Grundschule Heiligkreuz, Trier-Heiligkreuz

- Auguste-Viktoria-Gymnasium / Max-Planck-Gymnasium

- Friedrich-Spee-Gymnasium

Für die beiden Grundschulstandorte in Trier-Euren und Heiligkreuz wird das Verfahren als Realisierungswettbewerb ausgelobt, in dem im Anschluss an das Verfahren Beauftragungen für weitere Planungsleistungen erteilt werden.

Im Sinne der Übertragbarkeit der Konzepte auf andere Schulstandorte soll im Rahmen der Beauftragung ein Gestaltungshandbuch erarbeitet werden.

Für die genannten Schulstandorte Auguste-Viktoria- und Max-Planck-Gymnasium und das Friedrich-Spee-Gymnasium sollen im Vorgriff hierauf erste skizzenhafte Planungsansätze formuliert werden, um die Übertragbarkeit der Konzepte schon im Wettbewerb zu veranschaulichen. Dabei soll die Übertragbarkeit der verwendeten Materialien und Einbauten anschaulich nachgewiesen werden.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

Eignungskriterien, Bewerbungsunterlagen und formale Anforderungen

.

Aufgefordert zum Teilnahmewettbewerb sind Landschaftsarchitekten

Eignungskriterien, Bewerbungsunterlagen und formale Anforderungen

- Fristgerechter und vollständiger Eingang der Bewerbung,

- Teilnahmeerklärung mit eigenhändiger, rechtsverbindlicher Unterschrift der Teilnahmeberechtigten,

- Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen worden sind oder vorliegen die die Eignung oder Zuverlässigkeit gem. § 42 VGV i. V. m. § 123, 124 GWB in Frage stellen,

- Erklärung, ob Teile des Auftrages unter Umständen als Unterauftrag vergeben werden sollen (§ 46 (10) VgV),

- Versicherung, dass kein Mitglied der Bewerbergemeinschaft sich einzeln oder in anderer Bewerbergemeinschaft am Verfahren beteiligt.

.

Nachweis wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

.

Der Nachweis des Bewerbers über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 2,0 Mio. EUR für Personen- und 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden ist vor der Vergabe zu erbringen.

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Nachweis Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

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Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens müssen Bewerberinnen und Bewerber Projektreferenzen einreichen. Die Referenzen dürfen nachweislich nicht länger als 5 Jahre zurückliegen, d.h.: Leistungserbringung von Leistungen der Leistungsphase 8 ab 2016.

.

Referenzkategorie: Erfahrungen in Planung und Realisierung einer Freifläche mit Spiel- und Bewegungsangebot für Kinder bzw. Jugendliche in vergleichbarer Komplexität und Größenordnung, mindestens 500 qm Fläche.

.

Bewertung Vergleichbarkeit, Wichtung A und B je 20 %

A.:

>= 2.000 qm Fläche: 5 Punkte

= 500 qm Fläche: 1 Punkt

Zwischenwerte werden linear interpoliert

B.:

Schul- und Pausenflächen mit Spiel- oder Sportflächen für Kinder bzw. Jugendliche = 3 Punkte

Sonstige Gartenanlagen mit Spiel- oder Sportflächen für Kinder bzw. Jugendliche = 2 P.

Sonstige öffentliche Gartenanlagen mit Spiel- oder Sportflächen = 1 P.

.

C.: Bewertung Gestalterische Qualität, Wichtung C 60 %

Kriterien: Gestalterische Qualität Gesamtanlage; Gestalterische Qualität Details, Materialien (Wertung gleichgewichtig)

.

Beurteilung:

- überzeugt in fast allen Teilen der Referenz: 5 Punkte,

- überzeugt größtenteils, in überwiegenden Teilen der Referenz: 4 Punkte,

- überzeugt teilweise, in weiten Teilen der Referenz: 3 Punkte,

- überzeugt teilweise, in einigen Teilen der Referenz: 2 Punkte,

- überzeugt in geringen, wenigen Teilen der Referenz: 1 Punkt.

- nicht lesbar oder aus sonstigen Gründen nicht wertbar: 0 Punkte

.

Die Anzahl der Projektreferenzen ist nicht begrenzt. Bei Einreichung mehrerer Referenzen wird der Mittelwert aus den Bewertungen der einzelnen Referenzen gebildet.

.

Die eingegangenen Bewerbungen werden vergleichend bewertet. Bei gleicher Eignung von Bewerbern entscheidet das Los.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:

Das Wettbewerbsverfahren richtet sich an Landschaftsarchitekten (siehe VI.3) Zusätzliche Angaben.)

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Höchstzahl: 15
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Folgende Kriterien werden bei der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten angewendet. In ihrer Summe stehen die Bewertungskriterien für das Ziel eines nachhaltigen Gesamtprojekts:

- Funktionale Qualität

- Freiraumplanerische Qualität

- Technische Funktionalität

- Ökonomische Qualität

- Ökologische Qualität

- Eignung als Grundlage eines Gestaltungskanons

Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Gewichtung dar.

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 22/02/2022
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

Die Wettbewerbssumme wurde auf Basis der RPW sowie in Abstimmung mit der Architektenkammer Rheinland-Pfalz ermittelt. Für Preise und Anerkennungen stehen insgesamt € 32.000 zur Verfügung. Die Verteilung ist wie folgt geplant:

- 1. Preis € 13.000,-

- 2. Preis € 8.000,-

- 3. Preis € 5.000,-

- Anerkennungen € 6.000,- (z. B. € 2 x 3.000,-)

IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Klaus-Dieter Aichele, Landschaftsarchitekt, Mainz
Ralf Habermann, Landschaftsarchitekt, Frankfurt
Michael Heimes, Landschaftsarchitekt, Abteilungsleiter StadtGrün Trier
Stefan Jacobs, Landschaftsarchitekt, Trier
Stephan Lenzen, Landschaftsarchitekt, Bonn
Norbert Hanke, Landschaftsarchitekt, Abteilung Spieleeinrichtungen StadtGrün Trier
Heike Röttgen, Landschaftsarchitektin, Limburgerhof
Elvira Garbes, Dezernentin für Schulen und Sport, Bildung, Soziales, Wohnen, Jugend und Arbeit, Stadt Trier
Andreas Ludwig, Architekt, Dezernent für Umwelt, Planung, Bauen und Verkehr, Stadt Trier
Hanno Weigel, Amtsleiter Schulamt, Stadt Trier
Sebastian Schön, Architekt, Amtsleiter Gebäudewirtschaft Trier

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Teilnahmeberechtigung:

Teilnahmeberechtigt sind Landschaftsarchitekten. Dies sind in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie den Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt berechtigt sind.

Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005 / 36 / EG, zuletzt geändert durch Richtlinie 2013 / 55 / EU gewährleistet ist.

Teilnahmeberechtigt sind außerdem juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören.

Weitere Angaben s. Anlage Teilnahmeberechtigung (e-Vergabe System)

Verhandlungsgespräche:

Im Anschluss an den Wettbewerb werden die Preisträger zu Verhandlungsgesprächen und zur Abgabe von Honorarangebot eingeladen. Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung werden in der Anlage Zuschlagskriterien genannt.

Leistungsumfang

Der Auslober wird unter Würdigung der Preisgerichtsempfehlung einen der Preisträger mit weiteren Leistungen für die Umsetzung der beiden Schulhöfe im Realisierungsteil (Grundschulen Euren und Heiligkreuz) beauftragen. Dies sind mindestens die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 9 jeweils nach §§ 38 ff. HOAI 2013, sofern das Bauvorhaben realisiert wird und einer Beauftragung kein wichtiger Grund entgegensteht.

Weiterhin beauftragt werden soll die Zusammenfassung der Entwurfs- und Ausstattungselemente in einem Gestaltungshandbuch mit Materialkatalog zur Übertragung auf weitere Schulstandorte in Trier.

Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.

Stufenbeauftragung

Der Auslober behält sich eine stufenweise Beauftragung vor. Voraussichtliche Stufen sind: Stufe 1 Leistungsphase 2-3 und Stufe 2 Leistungsphase 4-9.

Abschnittsweise Beauftragung

Der Auslober behält sich bezogen auf die Schulstandorte Euren und Heiligkreuz eine abschnittsweise Beauftragung vor.

Voraussichtlicher, indikativer Zeitplan:

08.03.2022 Beginn der Bearbeitungsphase

16.03.2022 Rückfragekolloquium

26.04.2022 Abgabe der Arbeiten

17.05.2022 Preisgerichtssitzung

Der Auslober behält sich Änderungen der Auslobung und deren Anlagen vor, die sich im Wettbewerbsverfahren ergeben, insbesondere in Folge der Beantwortung von Fragen im Rückfragekolloquium.

Der Nachweis des Bewerbers über eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder Kreditversicherer ist vor der Vergabe zu erbringen. Als Nachweis ist vor Vergabe eine aktuelle Versicherungspolice der Berufshaftpflichtversicherung vorzulegen.

Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.

Das jährliche Mittel der vom Bewerber oder Bieter mit vergleichbaren Leistungen betrauten Fachkräfte der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss im Fachbereich Landschaftsarchitektur mind. 2 Beschäftigte betragen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

GWB §160 (3):

Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/01/2022

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