Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil »Neugestaltung der Trierer Schulhöfe«mit anschließenden VgV-Verfahren
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.trier.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil »Neugestaltung der Trierer Schulhöfe«mit anschließenden VgV-Verfahren
Die Stadt Trier beabsichtigt, die Pausenhöfe der Trierer Schulen im Zuge anstehender Sanierungen gestalterisch und funktional aufzuwerten, so dass dort attraktive, identitätsstiftende, zukunftsweisende und bedarfsgerechte Aufenthaltsräume für kommende Schülergenerationen entstehen. Dabei sollen entsprechend der besonderen Anforderungen und Gegebenheiten der jeweiligen Standorte optimale Lösungen erarbeitet werden. Als Basis für diese standortbezogenen Konzepte soll auf einen gemeinsamen Kanon grundsätzlicher Gestaltungsprinzipien, Materialien und Ausstattungsgegenstände zurückgegriffen werden.
Als erster Schritt hierzu sollen im vorliegenden Wettbewerb kreative Lösungen für unterschiedliche Schulstandorte und Anforderungsprofile anhand von ausgewählten Standorten entwickelt werden. Dies sind:
- Johann Herrmann Grundschule, Trier-Euren
- Grundschule Heiligkreuz, Trier-Heiligkreuz
- Auguste-Viktoria-Gymnasium / Max-Planck-Gymnasium
- Friedrich-Spee-Gymnasium
Für die beiden Grundschulstandorte in Trier-Euren und Heiligkreuz wird das Verfahren als Realisierungswettbewerb ausgelobt, in dem im Anschluss an das Verfahren Beauftragungen für weitere Planungsleistungen erteilt werden.
Im Sinne der Übertragbarkeit der Konzepte auf andere Schulstandorte soll im Rahmen der Beauftragung ein Gestaltungshandbuch erarbeitet werden.
Für die genannten Schulstandorte Auguste-Viktoria- und Max-Planck-Gymnasium und das Friedrich-Spee-Gymnasium sollen im Vorgriff hierauf erste skizzenhafte Planungsansätze formuliert werden, um die Übertragbarkeit der Konzepte schon im Wettbewerb zu veranschaulichen. Dabei soll die Übertragbarkeit der verwendeten Materialien und Einbauten anschaulich nachgewiesen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungskriterien, Bewerbungsunterlagen und formale Anforderungen
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Aufgefordert zum Teilnahmewettbewerb sind Landschaftsarchitekten
Eignungskriterien, Bewerbungsunterlagen und formale Anforderungen
- Fristgerechter und vollständiger Eingang der Bewerbung,
- Teilnahmeerklärung mit eigenhändiger, rechtsverbindlicher Unterschrift der Teilnahmeberechtigten,
- Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen worden sind oder vorliegen die die Eignung oder Zuverlässigkeit gem. § 42 VGV i. V. m. § 123, 124 GWB in Frage stellen,
- Erklärung, ob Teile des Auftrages unter Umständen als Unterauftrag vergeben werden sollen (§ 46 (10) VgV),
- Versicherung, dass kein Mitglied der Bewerbergemeinschaft sich einzeln oder in anderer Bewerbergemeinschaft am Verfahren beteiligt.
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Nachweis wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
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Der Nachweis des Bewerbers über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 2,0 Mio. EUR für Personen- und 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden ist vor der Vergabe zu erbringen.
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Nachweis Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
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Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens müssen Bewerberinnen und Bewerber Projektreferenzen einreichen. Die Referenzen dürfen nachweislich nicht länger als 5 Jahre zurückliegen, d.h.: Leistungserbringung von Leistungen der Leistungsphase 8 ab 2016.
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Referenzkategorie: Erfahrungen in Planung und Realisierung einer Freifläche mit Spiel- und Bewegungsangebot für Kinder bzw. Jugendliche in vergleichbarer Komplexität und Größenordnung, mindestens 500 qm Fläche.
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Bewertung Vergleichbarkeit, Wichtung A und B je 20 %
A.:
>= 2.000 qm Fläche: 5 Punkte
= 500 qm Fläche: 1 Punkt
Zwischenwerte werden linear interpoliert
B.:
Schul- und Pausenflächen mit Spiel- oder Sportflächen für Kinder bzw. Jugendliche = 3 Punkte
Sonstige Gartenanlagen mit Spiel- oder Sportflächen für Kinder bzw. Jugendliche = 2 P.
Sonstige öffentliche Gartenanlagen mit Spiel- oder Sportflächen = 1 P.
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C.: Bewertung Gestalterische Qualität, Wichtung C 60 %
Kriterien: Gestalterische Qualität Gesamtanlage; Gestalterische Qualität Details, Materialien (Wertung gleichgewichtig)
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Beurteilung:
- überzeugt in fast allen Teilen der Referenz: 5 Punkte,
- überzeugt größtenteils, in überwiegenden Teilen der Referenz: 4 Punkte,
- überzeugt teilweise, in weiten Teilen der Referenz: 3 Punkte,
- überzeugt teilweise, in einigen Teilen der Referenz: 2 Punkte,
- überzeugt in geringen, wenigen Teilen der Referenz: 1 Punkt.
- nicht lesbar oder aus sonstigen Gründen nicht wertbar: 0 Punkte
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Die Anzahl der Projektreferenzen ist nicht begrenzt. Bei Einreichung mehrerer Referenzen wird der Mittelwert aus den Bewertungen der einzelnen Referenzen gebildet.
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Die eingegangenen Bewerbungen werden vergleichend bewertet. Bei gleicher Eignung von Bewerbern entscheidet das Los.
Das Wettbewerbsverfahren richtet sich an Landschaftsarchitekten (siehe VI.3) Zusätzliche Angaben.)
Abschnitt IV: Verfahren
Folgende Kriterien werden bei der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten angewendet. In ihrer Summe stehen die Bewertungskriterien für das Ziel eines nachhaltigen Gesamtprojekts:
- Funktionale Qualität
- Freiraumplanerische Qualität
- Technische Funktionalität
- Ökonomische Qualität
- Ökologische Qualität
- Eignung als Grundlage eines Gestaltungskanons
Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Gewichtung dar.
Die Wettbewerbssumme wurde auf Basis der RPW sowie in Abstimmung mit der Architektenkammer Rheinland-Pfalz ermittelt. Für Preise und Anerkennungen stehen insgesamt € 32.000 zur Verfügung. Die Verteilung ist wie folgt geplant:
- 1. Preis € 13.000,-
- 2. Preis € 8.000,-
- 3. Preis € 5.000,-
- Anerkennungen € 6.000,- (z. B. € 2 x 3.000,-)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeberechtigung:
Teilnahmeberechtigt sind Landschaftsarchitekten. Dies sind in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie den Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt berechtigt sind.
Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005 / 36 / EG, zuletzt geändert durch Richtlinie 2013 / 55 / EU gewährleistet ist.
Teilnahmeberechtigt sind außerdem juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören.
Weitere Angaben s. Anlage Teilnahmeberechtigung (e-Vergabe System)
Verhandlungsgespräche:
Im Anschluss an den Wettbewerb werden die Preisträger zu Verhandlungsgesprächen und zur Abgabe von Honorarangebot eingeladen. Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung werden in der Anlage Zuschlagskriterien genannt.
Leistungsumfang
Der Auslober wird unter Würdigung der Preisgerichtsempfehlung einen der Preisträger mit weiteren Leistungen für die Umsetzung der beiden Schulhöfe im Realisierungsteil (Grundschulen Euren und Heiligkreuz) beauftragen. Dies sind mindestens die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 9 jeweils nach §§ 38 ff. HOAI 2013, sofern das Bauvorhaben realisiert wird und einer Beauftragung kein wichtiger Grund entgegensteht.
Weiterhin beauftragt werden soll die Zusammenfassung der Entwurfs- und Ausstattungselemente in einem Gestaltungshandbuch mit Materialkatalog zur Übertragung auf weitere Schulstandorte in Trier.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Stufenbeauftragung
Der Auslober behält sich eine stufenweise Beauftragung vor. Voraussichtliche Stufen sind: Stufe 1 Leistungsphase 2-3 und Stufe 2 Leistungsphase 4-9.
Abschnittsweise Beauftragung
Der Auslober behält sich bezogen auf die Schulstandorte Euren und Heiligkreuz eine abschnittsweise Beauftragung vor.
Voraussichtlicher, indikativer Zeitplan:
08.03.2022 Beginn der Bearbeitungsphase
16.03.2022 Rückfragekolloquium
26.04.2022 Abgabe der Arbeiten
17.05.2022 Preisgerichtssitzung
Der Auslober behält sich Änderungen der Auslobung und deren Anlagen vor, die sich im Wettbewerbsverfahren ergeben, insbesondere in Folge der Beantwortung von Fragen im Rückfragekolloquium.
Der Nachweis des Bewerbers über eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder Kreditversicherer ist vor der Vergabe zu erbringen. Als Nachweis ist vor Vergabe eine aktuelle Versicherungspolice der Berufshaftpflichtversicherung vorzulegen.
Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
Das jährliche Mittel der vom Bewerber oder Bieter mit vergleichbaren Leistungen betrauten Fachkräfte der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss im Fachbereich Landschaftsarchitektur mind. 2 Beschäftigte betragen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
GWB §160 (3):
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]