Erstellung BASYS 3 Film 2.0 Referenznummer der Bekanntmachung: 2019/S 030-067844
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56075
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesarchiv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung BASYS 3 Film 2.0
Erstellung BASYS 3 Film 2.0
Weiterentwicklung des Bundesarchiv-Systems zur Verwaltung der Filmbestände, sowie (optional) Neuentwicklung des Systems zur Pflichtregistrierung deutscher Filme samt Altdatenmigration
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
BASYS 3 Film 2.0
Ort: Böblingen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Nach der Wirkbetriebseinführung wurde der Bedarf nach weiteren Anpassungen offenkundig, da sich zwischenzeitlich rechtliche und technische Rahmenbedingungen geändert haben.
Ort: Böblingen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Land: Deutschland
Die Änderungen zielen darauf ab, das System zur Pflichtregistrierung deutscher Filme besser in die Systemlandschaft des Bundesarchivs zu integrieren, es sicherer gegen Angriffe und Missbrauch zu machen und es technologisch zukunftssicherer zu gestalten. Aus Sicherheitserwägungen heraus wird dringend empfohlen, das Pflichtregistrierungssystem in zwei getrennte Java-Anwendungen aufzuteilen: Eine interne Anwendung zur Bearbeitung und Freischaltung von Filmregistrierungen und eine externe Anwendung im Internet für die öffentliche Registrierungskomponente und die Suche im Filmregister. Diese Trennung ermöglicht die Aufteilung von Anwendungskomponenten in unterschiedliche Sicherheitszonen, die sich als wirkungsvolle Maßnahme zur Minimierung von IT-Risiken bewährt hat.
Zur Integration der Pflichtregistrierung in die serviceorientierte IT-Architektur des Bundesarchivs ist die Anbindung an den neuen BASYS Benutzungsdienst erforderlich. Da dieser für die SOA des BArch essentielle Dienst besteht und die ersten Anwendungen (BASYS 3-Film, BASYS 3-Akte) daran angeschlossen werden, muss auch die Anbindung der Pflichtregistrierung erfolgen, um eine neuerliche Abweichung und Dopplung von Benutzerdaten zu vermeiden.
Die zusätzlich anfallende Dienstleistung war in dem geschlossenen Vertrag nicht enthalten. Es war bei Vertragsbeginn nicht abzusehen, dass die damals sorgfältig durchgeführte Aufwandsschätzung nicht den gesamten Bedarf abbildet. Personalvakanzen haben hier entscheidend dazu beigetragen. Ferner kann ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgen. Die vorherige Vergabe sah eine Beschaffung von unterstützenden Dienstleistungen vor, das betrifft einerseits die Werkleistung und andererseits auch die Pflege sowie Weiterentwicklung des bestehenden Verfahrens über einen längeren Zeitraum. Darüber hinaus sind diese Leistungen eng miteinander verbunden und können aus wirtschaftlichen Gründen nicht getrennt behandelt oder vergeben werden. Aus wirtschaftlicher Sicht wäre mit der Trennung bzw. eine Neuvergabe ein deutlich über das normale Maß hinausgehender Koordinierungsaufwand verbunden.