Erstellung BASYS 3 Film 2.0 Referenznummer der Bekanntmachung: 2019/S 030-067844

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56075
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesarchiv.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erstellung BASYS 3 Film 2.0

Referenznummer der Bekanntmachung: 2019/S 030-067844
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erstellung BASYS 3 Film 2.0

II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Weiterentwicklung des Bundesarchiv-Systems zur Verwaltung der Filmbestände, sowie (optional) Neuentwicklung des Systems zur Pflichtregistrierung deutscher Filme samt Altdatenmigration

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 11/02/2019
Ende: 13/12/2026
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: Z5-1411/393-1-9653/18
Bezeichnung des Auftrags:

BASYS 3 Film 2.0

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
09/01/2019
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Böblingen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bonn
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/01/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Nach der Wirkbetriebseinführung wurde der Bedarf nach weiteren Anpassungen offenkundig, da sich zwischenzeitlich rechtliche und technische Rahmenbedingungen geändert haben.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 10/01/2022
Ende: 31/12/2022
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Böblingen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Die Änderungen zielen darauf ab, das System zur Pflichtregistrierung deutscher Filme besser in die Systemlandschaft des Bundesarchivs zu integrieren, es sicherer gegen Angriffe und Missbrauch zu machen und es technologisch zukunftssicherer zu gestalten. Aus Sicherheitserwägungen heraus wird dringend empfohlen, das Pflichtregistrierungssystem in zwei getrennte Java-Anwendungen aufzuteilen: Eine interne Anwendung zur Bearbeitung und Freischaltung von Filmregistrierungen und eine externe Anwendung im Internet für die öffentliche Registrierungskomponente und die Suche im Filmregister. Diese Trennung ermöglicht die Aufteilung von Anwendungskomponenten in unterschiedliche Sicherheitszonen, die sich als wirkungsvolle Maßnahme zur Minimierung von IT-Risiken bewährt hat.

Zur Integration der Pflichtregistrierung in die serviceorientierte IT-Architektur des Bundesarchivs ist die Anbindung an den neuen BASYS Benutzungsdienst erforderlich. Da dieser für die SOA des BArch essentielle Dienst besteht und die ersten Anwendungen (BASYS 3-Film, BASYS 3-Akte) daran angeschlossen werden, muss auch die Anbindung der Pflichtregistrierung erfolgen, um eine neuerliche Abweichung und Dopplung von Benutzerdaten zu vermeiden.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Die zusätzlich anfallende Dienstleistung war in dem geschlossenen Vertrag nicht enthalten. Es war bei Vertragsbeginn nicht abzusehen, dass die damals sorgfältig durchgeführte Aufwandsschätzung nicht den gesamten Bedarf abbildet. Personalvakanzen haben hier entscheidend dazu beigetragen. Ferner kann ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgen. Die vorherige Vergabe sah eine Beschaffung von unterstützenden Dienstleistungen vor, das betrifft einerseits die Werkleistung und andererseits auch die Pflege sowie Weiterentwicklung des bestehenden Verfahrens über einen längeren Zeitraum. Darüber hinaus sind diese Leistungen eng miteinander verbunden und können aus wirtschaftlichen Gründen nicht getrennt behandelt oder vergeben werden. Aus wirtschaftlicher Sicht wäre mit der Trennung bzw. eine Neuvergabe ein deutlich über das normale Maß hinausgehender Koordinierungsaufwand verbunden.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR

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