Pfrimmtal Realschule Plus; Lehrküche Referenznummer der Bekanntmachung: 70-2021-EU
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Worms
NUTS-Code: DEB39 Worms, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67549
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.worms.de
Abschnitt II: Gegenstand
Pfrimmtal Realschule Plus; Lehrküche
Lehrküche
Lehrküche
Die Ausschreibung beinhaltet die Möblierung inkl. Einbaugeräte der Lehrküche.
Die Ausstattung der Lehrküche setzt sich wie folgt zusammen
Kochinsel 1
bestehend aus zwei Küchenzeilen jeweils mit Doppelspüle, Backofen, Kochfeld
eine Küchenzeile teilweise mit unterfahrbarer Arbeitsplatte.
Kochinsel 2
bestehend aus zwei Küchenzeilen jeweils mit Doppelspüle, Backofen, Kochfeld.
Küchenzeile
bestehend aus Vorratsschränke, Gerätechränke zur Aufnahme von Kühl- und Gefrierschränke, Spüle, Trockner, Mikrowelle.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Pfrimmtal Realschule Plus; Lehrküche
Ort: Bretten
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Mainz
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Worms
Postleitzahl: 67547
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Absatz 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig. soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Worms
Land: Deutschland