Sanierung Zitadellenmauer Mainz - Mauerwerksarbeiten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mainz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Zitadellenmauer Mainz - Mauerwerksarbeiten
Sanierung der Zitadellenmauer in Mainz - Mauerwerksinstandsetzung Mauerarbeiten DIN 18330, Bohrarbeiten DIN 18301, Einpressarbeiten DIN 18309, Naturwerksteinarbeiten DIN 18332
Natursteinmaterial liefern, Mauerschale Rückbau und Beimauern, Kernmauerwerk Rückbau und Beimauern, Brüstungsmauerwerk Rückbau und Beimauern, Fugen ausräumen, Neuverfugung Fugennetz, Klebeanker setzen, Mauerwerksinjektion, Kordongesims aus Sandsteinwerkstein ergänzen, Kordongesims aufnehmen und wieder versetzen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Ober-Flörsheim
NUTS-Code: DEB3B Alzey-Worms
Postleitzahl: 55234
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote sind ausschließlich elektronisch zu übermitteln/einzureichen. Angebote per E-Mail oder Telefax erfüllen nicht die geforderte Form und werden nicht zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://mwvlw.rlp.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://mwvlw.rlp.de
§ 160 Absatz 3 GWB / Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.add.rlp.de