Endoskopie-Versorgungsvertrag Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-001-EK-MC
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67063
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klilu.de
Abschnitt II: Gegenstand
Endoskopie-Versorgungsvertrag
Zweck der Ausschreibung ist die Auftragsvergabe über einen endoskopischen Vorsorgungsvertrag.
Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH Bremserstr. 79 67063 Ludwigshafen
Der Auftraggeber ist ein Krankenhaus der Maximalversorgung. In seiner Klinik für Gastroenterologie, Infektiologie, Diabetologie und Gastrointestinale Onkologie werden Erkrankungen der Inneren Medizin, im Speziellen Erkrankungen und Tumore des Verdauungstraktes (Leber, Galle, Darm, Bauchspeicheldrüse) sowie infektiöse Erkrankungen wie z.B. der Tuberkulose behandelt. Insbesondere besteht eine überregionale Expertise im Bereich der interventionellen Endoskopie des Gastrointestinaltraktes (Magen-Darm-Gallen-Pankreasspiegelung). Das Repertoire reicht von der Funktionsdiagnostik der Speiseröhre (Manometrie) über die Magen- und Dünndarmspiegelung bis hin zur Feindiagnostik des Dickdarms und des Enddarms. Ein besonderer Schwerpunkt ist darüber hinaus die Gastrointestinale Onkologie mit spezieller Tumordiagnostik und Therapie (ambulante und stationäre Chemotherapie, inklusive moderner Antikörpertherapie nach aktuellen Leitlinien). Die Klinik arbeitet eng zusammen mit der Abdominalchirurgie und leitet in Kooperation ein überregionales Darm- und Pankreaszentrum. Im Durchschnitt werden täglich ca. 20-23 endoskopische Untersuchungen verschiedener Art durchgeführt.
Der endoskopische Versorgungsvertrag beinhaltet die hierfür notwendigen Geräte inkl. Aufbereitung, deren Instandhaltung und Instandsetzung sowie die Belieferung mit dem benötigten Zubehör einschließlich den erforderlichen Ge- und Verbrauchsmaterialien, auch für die Aufbereitung der Endoskope.
Die Leistungen im Einzelnen:
Der Auftragnehmer übernimmt den vorhandenen Gerätepark gegen eine Ablösesumme in sein Eigentum. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die erforderlichen Geräte (die übernommenen und / oder eigene mietweise zur Verfügung. Darüber hinaus übernimmt der Auftragnehmer das Geräteparkmanagement. Das Geräteparkmanagement umfasst den planmäßigen und unplanmäßigen Austausch der Geräte sowie Zubehörteile, die Wartung und Reparatur der Geräte, die Gestellung von Leihgeräten, die kontinuierliche Schulung des Endoskopiepersonals sowie die Validierung der Aufbereitung.
Des Weiteren wird die Vollversorgung mit endoskopischem Verbrauchsmaterial und Zubehör einschließlich Reinigungs- und Desinfektionsmitteln für die maschinelle Endoskop-Aufbereitung vereinbart.
Alle Systeme müssen mit der vorhandenen Klinik-Software (E & L, Clinic Windata) und sollen mit den den Thermoschränken (Hersteller: Lischka) kompatibel sein, um eine lückenlose Dokumentation der Geräteeinsätze und Aufbereitung nachvollziehen zu können.
Der Auftraggeber strebt eine weitgehend vollständige digitalisierte Aufbereitungsdokumentation für flexible Endoskope an. Die dafür erforderliche Software inklusive Implementierung und Anbindung ist im Leistungsumfang enthalten. Die Software muss mit allen vom Auftragnehmer eingesetzten Geräten und Endoskopen kompatibel sein und an die Kliniksoftware Clinic Windata angebunden werden.
2 X je 12 Monate durch Auftraggeber
Verlängerungsoption um 2 X je 12 Monate durch Auftraggeber
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird um Vorlage eines Handelsregisterauszuges gebeten. Dieser darf nicht früher als 3 Monate vor dem Bekanntmachungsdatum dieser Ausschreibung ausgestellt sein.
- Eigenerklärungen nach §§ 123,124 GWB;
- Darstellung der Unternehmensstruktur;
- Erklärung zur Einholung einer Gewerbezentralregisterauskunft;
- Nachweis entsprechender Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung nach Vorgaben des Auftraggebers;
- Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen der Jahre 2018-2020, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Sofern der Jahresabschluss für 2020 noch nicht vorliegt, ist eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) auf den 31.12.2020 vorzulegen;
- Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
- Aktuelle Bonitäts-/Bankerklärung.
Die konkreten Anforderungen sind im "Formblatt zur Eignungsprüfung" (Bestandteil der Vergabeunterlagen) dargelegt.
- Die Versicherungssummen müssen mindestens betragen: Für Personenschäden mind. 10 Mio. EUR, für Sachschäden mind. 5 Mio. EUR und für Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR; jeweils mindestens 2-fach maximiert pro Kalenderjahr.
- Der Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags muss durchschnittlich mindestens 1,5 Mio. EUR betragen;
- Das Verhältnis von Vermögen (Umlaufvermögen) zu Verbindlichkeiten (kurzfristige Verbindlichkeiten) soll durchschnittlich mindestens 1,2 betragen. Bei einem Quotienten < 1,2 behalten sich die Auftraggeber vor, das Ausschlusskriterium als nicht erfüllt anzusehen. Der Bieter kann den Ausschluss durch eine sog. "harte Patronatserklärung" z. B. seiner Muttergesellschaft oder eines anderen verbundenen Unternehmens abwenden. Das die Patronatserklärung abgebende Unternehmen muss seinerseits das geforderte Verhältnis von Vermögen zu Verbindlichkeiten anhand der letzten 3 Jahresabschlüsse nachweisen. Es ist sinnvoll, eine entsprechende Patronatserklärung bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, wenn der Bewerber die geforderte Mindestanforderung (Quotient 1,2) nicht erfüllt.
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist;
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind;
- Angabe, welche Kapazitäten anderer Unternehmen er in Hinblick auf diesen Auftrag für die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt ("Eignungsleihe");
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt;
- Beschreibung des Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystem (gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 4 VgV);
- geeignete Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Aufträge der in den letzten höchstens 5 Jahren (2017 bis Ende 2021) erbrachten wesentlichen Leistungen, mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers;
- Eigenerklärung für öffentliche Aufträge, die vom Auftragnehmer-Entsendegesetz bzw. der Mindestentgeltregelung erfasst werden.
Die konkreten Anforderungen sind im "Formblatt zur Eignungsprüfung" (Bestandteil der Vergabeunterlagen) dargelegt.
Aktuell noch laufende Referenzaufträge müssen bereits mindestens drei Jahre laufen, dürfen also nicht früher als Januar 2019 begonnen haben.
Die Referenzaufträge müssen in Bezug auf folgende Kriterien mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sein:
- Referenzgeber müssen entweder Universitätsklinika, Krankenhäuser der Maximalversorgung oder sonstige Krankenhäuser mit einer Anzahl von mindestens 800 Betten und einer Gastroenterologischen Abteilung sowie mindestens einem onkologischen Fachbereich sein.
- vergleichbare gastro-endoskopische Fallzahlen (jeweils mindestens 70%).
- identische Gerätetypen in vergleichbarer Ausstattung, Konfiguration und vergleichbarer Verwendung
- Leistung beinhaltet neben der Gerätestellung die Versorgung mit Zubehör, Ersatzteilen und Verbrauchsmaterialien sowie Wartung / Service
Alle zur Verfügung gestellten Unterlagen unterliegen der Vertraulichkeit (nachfolgend vertrauliche Unterlagen.
Die Teilnahmeunterlagen werden allen interessierten Unternehmen nach Registrierung unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über den Projektraum des e-Vergabeportals rlp.vergabekommunal.de zum Abruf zur Verfügung gestellt. Die erforderliche Registrierung ist kostenfrei.
Die Leistungsbeschreibung und die Gerätebestandsliste enthalten sensible Geschäftsgeheimnisse und werden daher den Wettbewerbern nur nach Einreichung der beigefügten Vertraulichkeitserklärung (Anlage 1.5) zur Verfügung gestellt.
Die vertraulichen Unterlagen sind vom Interessenten / Teilnehmer nur zu dem Zweck der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren zu verwenden und zu vervielfältigen. Vertrauliche Unterlagen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Unter diese Dritten fallen ausdrücklich und ausschließlich nicht solche Unternehmen und oder Personen, die der Interessent / Teilnehmer als Teilnehmer einer Bietergemeinschaft, als Unterauftragnehmer oder als Eignungsverleiher zur Leistungserbringung einzubeziehen beabsichtigt sowie zur Angebotserstellung einbezogene Beratungsdienstleister ("berechtigte Dritte"). Vor der Weitergabe der Unterlagen an die berechtigten Dritten ist von diesen ebenfalls eine Vertraulichkeitserklärung nach der Vorgabe des Auftraggebers einzuholen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte beachten Sie: Gemäß § 165 GWB können die Beteiligten im Falle eines Nachprüfungsverfahrens die Akten bei der Vergabekammer einsehen und sich durch die Geschäftsstelle auf ihre Kosten Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen.
Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, geboten ist.
Jeder Beteiligte hat mit Übersendung seiner Akten oder Stellungnahmen auf die in Absatz 2 genannten Geheimnisse hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt dies nicht, kann die Vergabekammer von seiner Zustimmung auf Einsicht ausgehen.
Bitte kennzeichnen Sie bei Bedarf bereits bei Abgabe Ihres Angebots die Teile, die unter den Geheimschutz fallen.
Bekanntmachungs-ID: CXP6YYMY5FQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung und/oder der Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens spätestens bis Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form über das Kommunikationstool des Vergabeportals https://rlp.vergabekommunal.de zu rügen.
In gleicher Form sind sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften von Bietern ab Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form zu rügen.
Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB:
(1) Der Auftraggeber hat die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vor-gesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Einleitung, Antrag gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.