Auswertesoftware Druckmesskette Referenznummer der Bekanntmachung: 6002165086-BAAINBw S2.1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Auswertesoftware Druckmesskette
Software und Hardware für die stationäre Druckmesskette vor Aschau. Erneuerung der veralteten Messtechnik und Software, um die Zukunft der Messstelle und damit die hydrodynamische Vermessung von Marineschiffen zu gewährleisten.
Kiel
1 EA
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Das zu beschaffene System mit Hardware, Software und der Konzepterstellung kann nur von einem möglichen Auftragnehmer erbracht werden.
Die Auswahl des zu beschaffenden Gesamtsystems wurde sorgfältig anhand der verfügbaren technischen Unterlagen getroffen. Bei der Auswahl wurde neben den rein technischen Aspekten auch der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit durch eine umfassende Marktsichtung unter Betrachtung des Systemkonzeptes beachtet. Das System beinhaltet spezielle, auf die Besonderheiten des Einsatzzweckes abgestimmte, technische Leistungen, die aufgrund der technischen Anforderungen von anderen Lieferanten nicht erbracht werden können.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auswertesoftware Druckmesskette
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rodgau
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 63110
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Gemäß § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) kann die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden. Zur Eröffnung eines solchen Nachprüfungsverfahrens ist ein Antrag bei den Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt (s.
VI.3.1
dieser Bekanntmachung) zu stellen (Geltendmachung der Unwirksamkeit). Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union. Es ist nicht erforderlich, vor der Geltendmachung der Unwirksamkeit einen Vergaberechtsverstoß beim Auftraggeber zu rügen.