TGA-Planungsleistungen zum Umbau der Grundschule in Vallendar Referenznummer der Bekanntmachung: 20220114
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vallendar
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
Postleitzahl: 56179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vallendar-rhein.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB32 Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67655
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.firu-mbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
TGA-Planungsleistungen zum Umbau der Grundschule in Vallendar
Die Stadt Vallendar beabsichtigt die bestehende Grundschule in Teilbereichen umzubauen. Insofern schreibt die Stadt Vallendar Leistungen zur Technischen Gebäudeausrüstung i. S. v. § 73 VgV aus. Gegenstand der Ausschreibung sind die Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 55 HOAI. DIe Leistungserbringung hat im laufenden Betrieb zu erfolgen. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.
Grundschule Karl d'Ester Schulstraße 9 56179 Vallendar
Die Stadt Vallendar beabsichtigt die bestehende Grundschule in der Schulstraße in Teilbereichen umzubauen. Insofern schreibt die Stadt Vallendar Leistungen zur Technischen Gebäudeausrüstung i. S. v. § 73 VgV aus. Gegenstand der Ausschreibung sind die Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 55 HOAI. DIe Leistungserbringung hat im laufenden Betrieb zu erfolgen. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.
Die Beauftragung erfolgt zunächst für die Bearbeitungsstufe I (LP 1 - 4 HOAI). Der Auftrag kann um die Bearbeitungsstufe II (LP 5 - 9) verlängert werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der weiteren Bearbeitungsstufen.
Überschreitet die Zahl geeigneter Bewerber die festgelegte Höchstzahl, erfolgt die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden anhand folgender objektiver Kriterien:
- nachgewiesene Referenzleistungen des Bewerbers
- nachgewiesene Eignung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters
- nachgewiesene Eignung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Bauleiters
Wichtiger Hinweis:
Für die Bewertung wird jeweils nur die als priorisiert gekennzeichnete Referenz (Referenzleistung des Bewerbers, Projektleiter und Bauleiter) berücksichtigt. Die Referenzen sind durch den Bewerber entsprechend in den Formblättern zu priorisieren. Erfolgt auch nach ggf. erfolgter Nachforderung keine Priorisierung der Referenzen, so wird dies die Vergabestelle vornehmen und entsprechend die Wertung vornehmen.
Das Einreichen von mehr als drei Referenzen ist nicht erwünscht.
Dabei wird die Referenzleistung des Bewerbers wie folgt bewertet:
Kriterium "Vergleichbarkeit der Planungsaufgabe"
Ab Gemeinschaftshalle / Dorfgemeinschaftshaus oder andere öff. Gebäude 1 Punkt
Ab Kindergarten / Kindertagesstätte 3 Punkte
Ab Schule oder ähnliche Bildungsbauten 5 Punkte
Kriterium "Art der Planungsaufgabe"
Neubau 1 Punkt
Sanierung / Umbau 3 Punkte
Kriterium "Bauvolumen KG 400" des Vorhabens
Ab EUR 450.000 netto Bauvolumen (KG 400 nach DIN 276) 1 Punkt
Ab EUR 600.000 netto Bauvolumen (KG 400 nach DIN 276) 2 Punkte
Kriterium "vertraglich übernommene Leistungen"
Ab LP 1 bis mindestens 5 1 Punkt
LP 1 bis 9 2 Punkte
Kriterium "Aktualität der Planungsaufgabe"
Referenz aus dem Jahr 2016 1 Punkt
Referenz aus dem Jahr 2017 / 2018 2 Punkte
Referenz aus dem Jahr 2019 / 2020 oder später 3 Punkte
Dementsprechend können für die nachgewiesene Referenzleistung des Bewerbers maximal 15 Punkte erreicht werden.
Die nachgewiesene Eignung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters wird wie folgt gewertet:
Kriterium "Qualifikation des Projektleiters"
Ab Technische Ausbildung 1 Punkt
Ab B.Sc. oder entsprechend 3 Punkte
Ab Dipl.-Ing, M.Sc. oder entsprechend 5 Punkte
Kriterium "Berufserfahrung des Projektleiters"
Ab 3 Jahre 1 Punkt
Ab 5 Jahre 2 Punkte
Ab 7 Jahre 3 Punkte
Ab 10 Jahre 4 Punkte
Ab 15 Jahre 5 Punkte
Darüber hinaus wird die für den vorgesehenen Projektleiter eingereichte Referenz entsprechend der Referenzleistung des Bewerbers bewertet. Dementsprechend können maximal 25 Punkte erreicht werden.
Die nachgewiesene Eignung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Bauleiters wird wie folgt gewertet:
Kriterium "Qualifikation des Bauleiters"
Ab Technische Ausbildung 1 Punkt
Ab B.Sc. oder entsprechend 3 Punkte
Ab Dipl.-Ing, M.Sc. oder entsprechend 5 Punkte
Kriterium "Berufserfahrung des Bauleiters"
Ab 3 Jahre 1 Punkt
Ab 5 Jahre 2 Punkte
Ab 7 Jahre 3 Punkte
Ab 10 Jahre 4 Punkte
Ab 15 Jahre 5 Punkte
Darüber hinaus wird die für den vorgesehenen Bauleiter eingereichte Referenz entsprechend der Referenzleistung des Bewerbers bewertet. Abweichend davon wird das Kriterium vertraglich übernommene Leistungen wie folgt bewertet:
Kriterium "vertraglich übernommene Leistungen"
Ab LP 8 und 9 1 Punkt
LP 1 bis 9 2 Punkte
Dementsprechend können maximal 25 Punkte erreicht werden.
Insgesamt ergibt sich eine maximal Punktzahl von 65 Punkten. Die 5 Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Wird auch nach Anwendung der objektive Auswahlkriterien die Höchstzahl überschritten, weil Bewerber dieselbe Punktzahl aufweisen, erfolgt die Auswahl zwischen den Bewerbern mit derselben Punktzahl durch Los.
Die Beauftragung erfolgt zunächst für die Bearbeitungsstufe I (LP 1 - 4 HOAI). Der Auftrag kann um die Bearbeitungsstufe II (LP 5 - 9) verlängert werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der weiteren Bearbeitungsstufen.
Auf die Notwendigkeit, die unter dem angegebenen Link bereitgestellten Formblätter zu verwenden, wird hingewiesen.
Der Teilnahmeantrag sowie ggf. das anschließende Angebot sind im PDF-Format in einem Dokument abzugeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis, dass der Bewerber zur Führung der Bezeichnung "Ingenieurin / Ingenieur" berechtigt ist durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist er nur teilnahmeberechtigt, wenn er für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Angehörigen des Berufes "Ingenieurin / Ingenieur" benennt und dessen Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung nachweist.
2. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Bewerbererklärung" - dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage einer aktuellen Versicherungsbescheinigung oder Erklärung des Versicherers, die Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall entsprechend zu erhöhen.
2-fach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehende Mindest-Deckungssummen für Personenschäden sowie für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden von jeweils [Betrag gelöscht] EUR. Die Versicherungspolice hat eine Nachhaftung von mindestens 5 Jahren vorzusehen.
Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den genannten Versicherungsbedingungen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen mit der Maßgabe, dass es allerdings genügt, wenn die Addition der nachgewiesenen Mindest-Deckungssummen der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die geforderten Mindest-Deckungssummen von jeweils [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden sowie für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden erreichen
1. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Referenzleistung des Bewerbers" - zu in den letzten 5 Jahren abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzleistungen im Bereich Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 HOAI.
2. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Projektleiter" - über die Eignung des zur Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters.
3. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Bauleiter" - über die Eignung des zur Leistungserbringung vorgesehenen Bauleiters.
Die von den Bewerbern zu benennenden Projektleiter und Bauleiter müssen personenverschieden sein.
Die Erbringung der Leistung ist Bewerbern, die zur Führung der Bezeichnung "Ingenieur/Ingenieurin" berechtigt sind und dies durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung nachweisen können, vorbehalten.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist er nur teilnahmeberechtigt, wenn er für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Angehörigen des Berufes "Ingenieurin / Ingenieur" benennt und dessen Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung nachweist (Vgl. Ziffer III.1.1 dieser Bekanntmachung)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNXRS4L
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 160 Abs. 3 und 135 Abs. 1 und 2 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind:
§ 160 Abs. 3 GWB, Einleitung, Antrag.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 1 und 2, Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.