Vergabe von Leistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) für das Pfalznetz
Bekanntmachung über vergebene öffentliche Dienstleistungsaufträge
Abschnitt I: Zuständige Behörde
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB32 Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67655
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.zspnv-sued.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Leistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) für das Pfalznetz
Rheinland-Pfalz (siehe Linienverläufe unter Ziffer II.2.4)
Erbringung von Eisenbahnverkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr in Rheinland-Pfalz, Saarland und Baden-Württemberg in zwei Losen:
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Los 1: ca. 4,59 Mio. Zkm / Jahr.
Die SPNV-Leistungen sind im Los 1 ab dem 15.12.2025 bis zum internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2040 in zwei Betriebsaufnahmestufen zu erbringen. Die Betriebsaufnahme erfolgt schrittweise, um parallel die
Oberleitungsinselanlagen für BEMU-Fahrzeuge aufbauen zu können.
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Los 2: ca. 1,28 Mio. Zkm / Jahr.
Die Betriebsaufnahme für Los 2 hat zum internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2023 zu erfolgen. Die Betriebslaufzeit endet zum Fahrplanwechsel im Juni 2037.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Finanzierung des Verkehrsangebotes erfolgt auf Basis eines Verkehrsvertrages nach dem Brutto-Prinzip. Die Bieter hatten in ihren Angeboten im Rahmen der Kalkulation folgende Preisfaktoren separat zu kalkulieren:- Fahrzeugkosten- Personalkosten- Energiekosten- Marketingkosten- Vertriebskosten- Sonstige Kosten (keiner anderen Position zurechenbar)
Es gelten die Vorgaben des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetzes (LTTG).
Das EVU hat die ihm zustehenden gesetzlichen Ausgleichsleistungen z.B. nach § 228 SGB IX frist- und formgerecht zu beantragen.
Das EVU setzt in allen Zügen dieses Netzes tagsüber 50% und ab 19.00 Uhr bis Betriebsschluss 100 % Zugbegleiter ein.Die Zugbegleiter müssen folgende Aufgaben erfüllen:- Erteilung von Fahrplan- und Tarifauskünften, von Informationen zu den zu bedienenden Stationen, zu den Anschlussverbindungen bzw. zu Alternativen bei Verspätungen und sonstigen Störungen im Betriebsablauf auf den vom EVU zu bedienenden Strecken,- Hilfestellung beim Ein- und Ausstieg insbesondere für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste,- Fahrscheinnotverkauf bei Automatenstörungen oder ähnlichen Einschränkungen im Regelvertrieb,- Durchführung von Fahrscheinkontrollen zur Einnahmensicherung,- Aufforderung zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelts (EBE), sofern Kunden ohne gültigen Fahrschein angetroffen werden,- Erste-Hilfe-Leistungen in Notfällen und Unterstützung von Fahrgästen in Konfliktsituationen,- Verteilung von Informationsmaterial nach Maßgabe der AT,- Entgegennahme und Weiterleitung von Fahrgastbeschwerden,- Entgegennahme von Fundsachen,- Taxiruf und- Umgehende Beseitigung von herumliegenden Gegenständen (Abfälle) Es gilt das vom EVU im Rahmen der Angebotsabgabe vorgelegte Konzept zur umfassenden Fahrgastinformation.Das EVU verpflichtet sich, beim Erbringen der vergabegegenständlichen Verkehrsdienstleistungen alle relevanten Tarife inklusive der entsprechenden Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen anzuwenden und zu vertreiben.
Dem EVU obliegt eine Meldepflicht. Es hat monatlich Pünktlichkeitsdaten (Ankunftsdaten) für bestimmte Messstellen in einer mit den AT abzustimmenden Form tages- und zugscharf und unter Angabe der Verspätung in Minuten im Rahmen des Liefernachweises an die AT zu übermitteln.Auf Anforderung der AT sind Pünktlichkeitsdaten für einzelne Tage oder Züge auch kurzfristig (innerhalb von maximal drei Werktagen) zu liefern.Züge mit einer Verspätung bis 4:59 Minuten gelten (bezogen auf die Ankunftszeit am Messpunkt) als pünktlich. Der Mindestpünktlichkeitsgrad (= Anzahl der pünktlichen Fahrten im Verhältnis zur Gesamtzahl aller in einem Monat an den jeweiligen Messstellen erfassten Fahrten) beträgt 95 %.
Zur Sicherung der vertragsgemäßen Durchführung des Betriebes hat das EVU neben der Einrichtung einer Betriebsleitstelle insbesondere ein Notfall- und Störungsmanagement vorzuhalten,Das EVU hat die AT unverzüglich schriftlich per E-Mail über Zugausfälle zu informieren. Bei nicht vorhersehbaren Abweichungen vom Regelbetrieb (Betriebsstörungen), wie u.a. bei (Teil-)Ausfall von Fahrten ist durch das EVU ein Notverkehr einzurichten. Der Notverkehr kann mit Bussen oder Taxen erfolgen. Die Ausfallzeiten bis zur Aufnahme des Notverkehrs an den betroffenen Haltestellen dürfen 60 Minuten seit Eintritt der Betriebsstörung nicht überschreiten.
Die Fahrzeuge und insbesondere alle kundenbezogenen Bestandteile des Fahrzeugs haben sich stets in einem sauberen, gepflegten Zustand zu befinden.Es ist ein Reinigungsplan aufzustellen, welcher die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Reinigungsintervalle gewährleistet. Die Einhaltung der Mindestanforderungen wird durch die AT stichprobenartig kontrolliert.Die Regelung der Sauberkeit der Bahnhofseinrichtungen ist nicht Bestandteil des Verkehrsvertrags.
Zur Erfassung der Kundenzufriedenheit werden im Auftrag der AT durch geeignete Institute zweimal jährlich Kundenbefragungen durchgeführt.Folgende Zufriedenheitsgrade der Leistungen des EVU werden durch die Kundenbefragung erfasst:- Funktion und Sauberkeit der Toiletten- Schadensfreiheit der Fahrzeuge innen und außen- Sauberkeit der Fahrzeuge innen und außen- Fahrgastinformation im Fahrzeug (auch im Störungsfall)- Fahrgastinformation am Bahnsteig (auch im Störungsfall)- Subjektive Sicherheit- Subjektive Pünktlichkeit- Freundlichkeit des Personals- Funktion der Heizung/Lüftung/Klimatisierung- Qualität und Verfügbarkeit des kostenfreien WLAN im Zug
Das EVU gewährleistet ein kundenorientiertes Beschwerdemanagement. Die Beantwortung von Anfragen und Beschwerden durch das EVU hat sachgerecht, kundenfreundlich und unter Wahrung der Interessen der AT zu erfolgen. Das EVU hat telefonisch, postalisch und per E-Mail für Beschwerden und Anfragen erreichbar zu sein. Sämtliche eingehenden Beschwerden müssen innerhalb von zehn Werktagen beantwortet werden. Bei längerer Bearbeitungsdauer, zum Beispiel aufgrund einer Recherche-Notwendigkeit, ist innerhalb von zehn Werktagen mit einem Zwischenbescheid zu reagieren. Berechtigten Beanstandungen ist unverzüglich abzuhelfen.
Zur verbesserten Information der in ihrer Mobilität beeinträchtigten Personen hat das EVU auf seiner Homepage alle Informationen, die für mobilitätsbeeinträchtigte Fahrgäste von Relevanz sind, darzustellen:- Aktuelle Übersicht der barrierefrei erreichbaren Bahnsteiganlagen, an denen ohne fremde Hilfe mittels der automatischen Spaltüberbrückung ein- und ausgestiegen werden kann- Darstellung der eingesetzten Fahrzeuge und deren Ausstattungsgegenstände für mobilitätseingeschränkte Personen
Im Fall von Nicht- und/oder Schlechtleistungen haben die AT Anspruch auf die in den Vergabeunterlagen definierten Minderungen und Vertragsstrafen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dem unter der Ziffer V.2.4 genannten Wert handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert. Dieser wird nicht offengelegt, weil dies den geschäftlichen Interessen des obsiegenden Bieters schaden und den Wettbewerb beeinträchtigen würde.